Von: mk
Rom – Unter dem Namen „Codice rosso“ hat der Senat am gestrigen Mittwoch grünes Licht für einen Entwurf gegeben, mit dem Opfer von häuslicher Gewalt besser geschützt werden sollen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der italienischen Regierung tritt das Gesetz in Kraft, berichtet die Nachrichtenagentur Ansa.
Verwaltungsministerin Giulia Buongiorno sprach von einer deutlichen Wende. Das Gesetz sei das Maximum, das derzeit im Kampf gegen Gewalt an Frauen möglich sei. Mit diesem Schritt wolle man verhindern, dass Frauen Monate oder Jahre lang keine Hilfe erhalten. Gleichzeitig steht für die Ministerin fest, dass ein Gesetz allein nicht reicht: „Ich bin mir darüber bewusst, dass nach dieser Wende der Einsatz im Kampf gegen Gewalt an Frauen nicht vorbei ist. Es ist unbedingt nötig, an der Reduzierung der Dauer von Strafprozessen zu arbeiten.“
Gewalt an Frauen habe häufig auch mit Diskriminierung zu tun, weshalb es auch Aktionen auf kultureller Ebene brauche.
Erfreut über die Verabschiedung des Gesetzes zeigte sich auch Innenminister Matteo Salvini. Gleichzeitig kritisierte er jene Senatoren des PD und von „Liberi e Uguali“, die sich der Stimme enthielten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Frauen, die wegen Gewalt Anzeige erstatten, innerhalb von drei Tagen von einem Richter angehört werden müssen.
Justizminister Alfonso Bonafede erinnerte daran, dass sich in Italien alle 72 Stunden ein Feminizid ereigne. „Es handelt sich um einen sozialen Notfall“, erklärte der Minister.
Das Gesetz beinhaltet auch weitere Maßnahmen: Männer, gegen die ein Annäherungsverbot erlassen wurde, müssen eine elektronische Fußfessel tragen, damit die Ordnungskräfte überprüfen können, ob das Verbot auch eingehalten wird. Bei einer Verletzung droht eine zweijährige Haftstrafe.
Angehoben wurden die Haftstrafen auch bei sexueller Gewalt auf sechs bis zwölf Jahren und bei Stalking bis zu sechs Jahren und sechs Monaten. Ein Erschwernisgrund im Fall von sexueller Gewalt liegt vor, wenn Minderjährige unter 14 Jahren involviert sind. Dies ist auch der Fall, wenn den Minderjährigen etwa Geld oder Geschenke angeboten werden.
Bei häuslicher Gewalt steigt die Strafe von zwei bis sechs auf drei bis sieben Jahren Haft. Die Strafe kann noch einmal um die Hälfte erhöht werden, wenn eine Frau im schwangeren Zustand geschlagen wurde oder wenn Minderjährige anwesend sind.
Das Gesetz sieht zudem bis zu 14 Jahren für diejenigen vor, die Frauen mit Säure oder auf andere Weise entstellen. Ist der Tod die Folge des Säureangriffs droht lebenslängliche Haft.
Sogenannte „Rachepornos“, also das Verbreiten von intimen Fotos oder Videos im Internet, wird mit bis zu sechs Jahren Haft und einer Geldstrafe bis zu 15.000 Euro geahndet.
Außerdem untersagt das Gesetz Zwangsheirat – auch aus religiösen Gründen. Die Haftstrafe von ein bis fünf Jahren wird auf zwei bis sechs Jahre angehoben, wenn Minderjährige betroffen sind. Die Haftstrafe erhöht sich noch einmal bei Minderjährigen unter 14.