Urteil in der zweiten Instanz bestätigt

Mord an Agitu: Es bleibt bei 20 Jahren Haft

Montag, 05. Dezember 2022 | 17:01 Uhr

Trient – Geht es nach dem Berufungsschwurgericht in Trient, bleibt es bei der 20-jährigen Haftstrafe für Suleiman Adams. Das Urteil in der ersten Instanz wurde damit bestätigt. Dem 33-Jährigen aus Ghana wurde vorsätzliche Tötung und sexuelle Gewalt vorgeworfen. Der Mann hatte bekanntlich am 29. Dezember 2020 die 42-jährige Ziegenhirtin Agitu Ideo Gudeta in der Fraktion Gereut im Fersental in Südtirols Nachbarprovinz Trient auf brutale Weise mit einem Hammer getötet.

Nach der Tat hatte der 33-Jährige ein Geständnis abgelegt. Das Gericht hat weder die mildernden Umstände anerkannt. Außerdem wurde der Antrag von Verteidiger Nicola Zilio abgelehnt, die sexuelle Gewalt als Schändung des Leichnams herabzustufen.

Am 14. Februar war der Angeklagte im Rahmen eines verkürzten Verfahrens in der ersten Instanz für schuldigbefunden worden. Zu 15 Jahren und acht Monaten Haft wurde er wegen der vorsätzlichen Tötung verurteilt. Dazu kamen vier Jahre und vier Monate Haft wegen sexueller Gewalt. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Haftstrafe von 19 Jahren und vier Monaten verlangt, berichtet die Nachrichtenagentur Ansa.

Anwalt Andrea De Bertolini, der die Interessen der Brüder von Agitu vertrat, zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Der Anwalt des Angeklagten erklärte unterdessen, er wolle die Urteilsbegründung abwarten. Dann werde entschieden, ob das Urteil vor dem Kassationsgericht angefochten wird.

Von: mk