Wer alle Punkte verliert, muss ausziehen

Radikale Idee: „Punkteführerschein“ für Sozialwohnungen

Sonntag, 17. Februar 2019 | 08:15 Uhr

Parma – Um die Bewohner dazu anzuhalten, sich ordentlich zu benehmen, führte die Unione Pedemontana Parmense – eine Gemeinschaft von fünf Gemeinden in der Provinz Parma – für ihre Sozialwohnungsmieter einen „Punkteführerschein“ ein. Ähnlich wie beim Pkw-Führerschein führt der Verlust aller Punkte zu drastischen Konsequenzen – in diesem Falle zum Verlust der Wohnung.

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In Südtirol wie auch in anderen Provinzen waren in der Vergangenheit öfter Klagen laut geworden, dass sich die Mieter von Sozialwohnungen nicht anständig zu benehmen wissen. Einige Wohnungsmieter hatten entweder die Wohnungen sowie die Gemeinschaftsflächen der Häuser beschmutzt und beschädigt oder hatten gar die ihnen zugewiesenen Wohnungen „schwarz“ weitervermietet. Um solche Verhaltensweisen in Zukunft zu unterbinden, führte die Unione Pedemontana Parmense – eine aus den Gemeinden von Felino, Sala Baganza, Collecchio, Traversetolo und Montechiarugolo bestehende Gemeinschaft in der Provinz Parma – eine Art „Punkteführerschein“ für Sozialwohnungsmieter ein.

Wobi – Symbolbild

Das im Dezember letzten Jahres eingeführte, „Carta dell’assegnatario“ genannte Punktesystem ist jenem des Pkw-Führerscheins nicht unähnlich. Jeder Sozialmieter, dem von seiner Gemeinde eine Sozialwohnung zugewiesen wurde, startet mit einem Konto von 50 Punkten. Falls der Bewohner der Sozialwohnung sich eines Vergehens schuldig macht, werden ihm von diesem Konto Punkte abgezogen. Verliert der Mieter wegen einer Vielzahl begangener Missetaten alle Punkte, muss er die Wohnung verlassen. Es geht aber auch in die umgekehrte Richtung. Benimmt sich der Sozialwohnungsmieter vorbildlich, werden ihm nach drei Jahren für jedes Jahr fünf Punkte gutgeschrieben, sodass er sein persönliches Konto auf 65 Punkte ausdehnen kann.

Die Punkteabzüge richten sich nach der Schwere des Vergehens. In einem Fall – wenn der Mieter für mindestens drei Monate ohne triftige Gründe die Wohnung verlässt – verliert er auf einen Schlag alle 50 Punkte und muss daher die Wohnung mit sofortiger Wirkung räumen. 30 Punkte hingegen verliert derjenige Mieter, der seine ihm zugeteilte Wohnung „schwarz“ weitervermietet, während jener Sünder, der in seiner Sozialwohnung Außenstehende beherbergt oder der seine Wohnung illegal baulich verändert, mit einem Abzug von jeweils 20 und 25 Punkten bestraft wird. Kleinere Vergehen wie unter anderem das Parken von Fahrzeugen und Motorrädern auf dem Gehsteig (zehn Punkte) oder das Hinterlassen von Müll auf den Kondominiumsflächen (fünf Punkte) werden mit geringeren Abzügen geahndet. Wiederholungstätern wird auf der anderen Seite aber der doppelte Punkteabzug aufgebrummt.

Laut dem Plan der Gemeinschaft der fünf Gemeinden soll die Einhaltung des „Punkteführerscheins“ von der Gemeindepolizei und von eigens dafür geschulten Personen überwacht werden. Die protokollarisch festgehaltenen Beanstandungen müssen dem Sozialwohnungsmieter innerhalb von 90 Tagen mitgeteilt werden. Nach dieser Frist hat der Mieter noch 30 Tage Zeit, schriftlich Einspruch zu erheben und eine Anhörung zu verlangen.

wobi – Symbolbild

Der zuständige Assessor für die Sozialdienste der Unione Pedemontana Parmense, Aldo Spina, gibt sich zuversichtlich.

„Wir haben dieses Regelwerk nicht nur eingeführt, um die Sozialwohnungsmieter zu einem respektvolleren Miteinander und zu einem verantwortlichen Umgang mit den ihnen anvertrauten Wohnungen anzuhalten, sondern auch, um sie in die Pflege des gemeinschaftlichen Gutes und des öffentlichen Eigentums miteinzubeziehen“, meint Aldo Spina.

Andere Gemeinden blicken mit Interesse auf das Experiment der Gemeinschaft der fünf Gemeinden in der Provinz Parma. Sollte das Modell der Unione Pedemontana Parmense dazu führen, dass sich das Gebaren der Mieter grundsätzlich verbessert, könnte die Idee in anderen Regionen durchaus Nachahmer finden.

Von: ka