Rom – Aktion scharf im Kampf gegen die Jugendkriminalität: Der Ministerrat in Rom hat mit dem Gesetzesdekret „Caivano“ ein Paket verabschiedet, das härtere Strafen für Jugendliche und deren Erziehungsberechtigten vorsieht.
Dringende Maßnahmen gegen jugendliches Unbehagen, Bildungsarmut und Jugendkriminalität – so lautet der eigentliche Name des Gesetzesdekrets „Caivano“, das nur so genannt wird, weil die Regierung in Rom auch Investitionen für die gleichnamige Gemeinde im Süden des Landes mit hineingepackt hat. Dort wurden vor einigen Wochen zwei minderjährige Cousinen im Drogenviertel von ebenfalls Minderjährigen mehrmals vergewaltigt. Scharfe Kritik hagelt es von der Opposition. Anstatt auf Prävention zu setzen, handle es sich hauptsächlich um repressive Maßnahmen, erklärte PD-Chefin Elly Schlein.
Bereits im Vorfeld hat das Vorhaben für Diskussionsstoff gesorgt. Nicht umgesetzt wurde die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre. Allerdings hat der Ministerrat eine neue Form der polizeilichen Rüge für Zwölf- bis 14-Jährige eingeführt. Liegt ein Vergehen vor, wofür eine Haftstrafe nicht unter fünf Jahren vorgesehen ist, müssen die Minderjährigen mit mindestens einem Elternteil oder einem Vormund beim Quästor vorstellig werden. Sollten die verantwortlichen Erzieher nicht nachweisen können, dass sie die Straftat nicht verhindern konnten, wird für sie eine Geldstrafe zwischen 200 und 1.000 Euro fällig.
Platzverweis
Gleichzeitig kann der Quästor nun auch Jugendlichen über 14 einen Platzverweis – den sogenannten „daspo urbano“ – erteilen. Die Verantwortung, dass sich die Jugendlichen daran halten, liegt bei den Eltern oder beim Vormund. Das Verbot für Volljährige, ein bestimmtes Gemeindegebiet zu betreten, kann hingegen auf ein ganzes Jahr ausgedehnt werden.
Verwarnung
Die mündliche Verwarnung kann der Quästor nun ebenfalls auf Jugendliche über 14 anwenden. Ursprünglich war die Maßnahme nur für Volljährige vorgesehen, die aufgrund ihres Lebenswandels unter Verdacht standen, eine kriminelle Handlung zu begehen und die Unversehrtheit anderer zu bedrohen. Nun können auch Minderjährige verwarnt werden, womit die Regierung vor allem sogenannten “Babygangs”, sprich Jugendbanden einen Riegel vorschieben will. Im Fall eines Verstoßes drohen eine ein- bis dreijährige Haftstrafe sowie eine Geldbuße von 1.549 bis 5.164 Euro. Liegt eine mündliche Verwarnung vor, kann der Quästor außerdem den Besitz und den Gebrauch eines Telefons oder Smartphones verbieten.
U-Haft
Außerdem hat der Ministerrat die Untersuchungshaft für minderjährige Straftäter wieder eingeführt. Angewandt werden darf die Maßnahme, falls Fluchtgefahr besteht. Jugendliche über 14 können auch wegen Waffenbesitzes, Gewalt, Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie wegen Herstellung und Verkaufs von Drogen in U-Haft überstellt, in Gewahrsam genommen oder unter Arrest gestellt werden.
Drogen
Wer wegen Drogenhandels angezeigt oder verurteilt wurde, darf sich aus Gründen des Jugendschutzes nicht mehr öffentlichen Lokalen sowie Schulen, Universitäten und deren umliegendes Gelände betreten. Jemand wegen Waffen- oder Drogenbesitzes auf frischer Tat zu verhaften, wird erleichtert. Gleichzeitig hat der Ministerrat die Strafen von bis zu zwei auf bis zu vier Jahren Haft verdoppelt.
Lokalverbot
Der Ministerrat hat außerdem die Palette der polizeilichen Maßnahmen für mutmaßliche Straftäter erweitert. Neben der Pflicht, sich mindestens zweimal die Woche zu einer bestimmten Zeit bei den Ordnungshütern zu melden oder zu einer bestimmten Uhrzeit in der eigenen Wohnung zu sein, gab es bislang etwa auch das Verbot, die Gemeinde zu verlassen. Nun kann der Quästor bei Bedarf jemanden verbieten, öffentliche Lokale und Orte zur öffentlichen Unterhaltung aufzusuchen. Dies ist etwa in Fällen von Körperverletzung, Waffenbesitz, Widerstand gegen die Staatsgewalt sowie bei Vermögensdelikten möglich. Die Dauer solcher Maßnahmen wurde deutlich verlängert und kann von einem bis zu drei Jahren betragen. Wer die Regeln bricht, muss mit bis zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 20.000 bis 24.000 Euro rechnen.
Minderjährige vor Gericht
Im Jugendstrafrecht hat die Regierung in Rom Höchststrafen für nicht fahrlässige begangene Vergehen von fünf auf drei Jahre verkürzt, für die Minderjährige in der Regel zur Quästur gebracht werden, falls man sie auf frischer Tat ertappt. Jugendliche ab 14 dürfen in Gewahrsam überstellt werden, falls sie eine Straftat begehen, die eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren vorsieht. Vorher waren es neun Jahren.
Im Fall von Haftstrafen unter fünf Jahren oder von Geldbußen teilt die Staatsanwaltschaft dem Jugendlichen und dessen Erziehungsberechtigten die Möglichkeit einer vorzeitigen Auflösung des Verfahrens mit, falls ein Programm zur Wiedereingliederung in die Gesellschaft oder von gemeinnützigem Interesse absolviert wird.
Jugendschutz auf Smartphones
Verschärft werden sollen außerdem die Sperren aus Jugendschutzgründen bei der Nutzung von Apps und sozialen Netzwerken auf Smartphones und ähnlichen Geräten. Verantwortlich dafür sind die Hersteller der Geräte.
Schulschwänzer und Bildungspflicht
Für viel Aufregung haben auch die Neuerungen in Zusammenhang mit dem Schulschwänzen gesorgt. Konkret geht es dem Ministerrat allerdings weniger darum, Schüler und deren Eltern zu bestrafen, falls nur einen Tag lang die Schule geschwänzt wird. Vielmehr geht es um eine generelle Verletzung der Schulpflicht. So droht Eltern eine zweijährige Haftstrafe, falls sie ihre schulpflichtigen Kinder nie in eine Schule eingeschrieben haben. Sind die Kinder in der Schule zwar eingeschrieben, besuchen aber dermaßen selten die Schule, dass der Schulpflicht de facto nicht nachgekommen wird, droht den Eltern hingegen ein Jahr Haft. Außerdem riskieren Eltern, Beiträge für die Inklusion zu verlieren.
Von: mk
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22 Kommentare auf "Rom im Kampf gegen Babygangs: Verschärfte Strafen"
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@Paladin A richtiges poor zu die Ohren, tat nebenbei a nit letz, Sozialarbeit inklusive. Wia gsogt ZUSÄTZLICH
na ja… die Kuschelpädagogik – sprich Zuckerhut – hat nichts gebracht, also versucht man es verständlicherweise mit der Peitsche, weil mittlerweile jeder verstanden hat, dass die Verrohung der Gesellschaft bedrohliche Ausmaße angenommen hat.
A teiflischa zi die Leffl und et Platzvoweis!!
Da wird einer Gesellschaft der Spiegel vorgehalten. In einer Zeit, wo Eltern nicht mehr erziehen, sondern dem Wildwuchs der Zöglinge freien Lauf lässt. Eltern sind nun nicht Freunde von nebenan, sondern müssen Erziehungspflichten übernehmen.
Natürlich gibt es nach wie vor außerordentlich gut erzogene Kinder und Jugendliche und entsprecht pflichtbewusste Eltern.
Leider gibt es eine kleine Gruppe, bei der vieles im Argen liegt – verursacht diese Gruppe gewaltigen ärger. Gerade die negative Gruppe dominiert das öffentliche “Klima” in der Bevölkerung.
So kann es auch nicht weitergehen – ob allerdings die gewählten Mittel helfen werden, das Problem in den Griff zu bekommen?
na, jo, ob de metoden greifn werd man sechn, das de preventions- und samthandschuhemetoden der letzten johre a erstklassiger bauchklotscher wor, muaß decht der letzte trot…. einsechn!
Enker Prävention kennts enk sporn, sell isch wia wenna geignan Wind soachsch. 🤦🏼♀️
oane links und oane rechts nor isch a ruah
Hast du deine Kinder so erzogen?
Mein Sohn ist 14, ich hab ihn nicht so erzogen.
…Nicht umgesetzt wurde die Herabsetzung der Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre. Allerdings hat der Ministerrat eine neue Form der polizeilichen Rüge für Zwölf- bis 14-Jährige eingeführt….
Eine Rüge? Da werden jetzt aber viele vor Angst zittern 😂😂😂
hort sohn…. i kenn jo de olte form der “rüge” nit! sicher isch holt, de olte form hot holt nix gebrocht!.
Kann der Regierung hier nur zustimmen.
Die Elly Schlein sollte lieber objektiev sein oder zurück gehen von wo sie herkommt.
und ausländische straffällige jugendliche müssen sofort ausgewiesen werden
Samt Familie. Mecht seign ob do nit der Voter einschreitet, damit sowos nit a immenen passiert
es gibt einen schönen spruch der sehr oft wirkt, sei es für kinder, für demente und sicher auch für jugendliche.
beschäftigst du mich, sonst beschäftige ich dich.
den jugendlichen ist es langweilig.
Wie die Eltern so die Kinder, da haben die Kinder keine Schuld🐒🐷🐍
ach, kimm! es stimmt schun das de eltern verontwortlich sein wos aus de kinder werd, oder noch an gewissen olter verlong i von JEDEN KIND MIT DURCHSCHNITTS-IQ das se recht und unrecht unterscheidn kennen, deswegn muaß man des hamsterradl amoll stoppn!
de jugendexperten sogn
“de ormen kinderler sein jo unantastbar- schuld sein de eltern”!
de eltern sogn:
“de schuld lig an der schual und der gsellschoft”
de unterichtspersonen schiebn wieder olles zrugg ans elternhaus und de gsellschoft isch schlicht stuff und gib zurecht den kuscheljugendgsetze de schuld!
jetz kimmt a änderung in de richtige richtung, jetz hoaßts woll erst amoll obwortn wie sich des auswirkt!
Schauen wir mal. Verantwortung tragen für das was man tut. Und Konsequenzen erdulden war schon früher so. Hat nicht geschadet.
Weck mit de wos net tian Abschieben !!! Alle wos sich net integrieren und straffällig werden ab!😡