Verwaltungsgericht fällt wegweisendes Urteil – VIDEO

“Suspendierung von Lehrern ohne Grünen Pass rechtens”

Freitag, 03. September 2021 | 08:17 Uhr

Rom – Das Verwaltungsgericht der Region Latium fällte am Donnerstag ein wegweisendes Urteil. Die Richter des Verwaltungsgerichts wiesen eine Eingabe der Gewerkschaft des unterrichtenden Personals Anief, die sich gegen die Einführung der Pflicht des Grünen richtete, zurück und befanden, dass die „Suspendierung von Lehrern, die keinen Grünen Pass besitzen, rechtens ist“.

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Die Richter fügten hinzu, dass „das Recht, sich nicht impfen zu lassen, nicht als unantastbar verstanden werden kann“ und dass „mit dem Angebot, sich testen zu lassen, das Recht des Lehrers, die Impfung zu verweigern, respektiert ist“. Wie im Falle des Sanitätspersonals, das der Impfpflicht nicht nachkommt, ist dem Urteil zufolge auch beim Schulpersonal die Suspendierung vom Gehalt mit italienischem Recht vereinbar.

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Das mit Spannung erwartete Urteil des Verwaltungsgerichts der Region Latium, das zu entscheiden hatte, ob die Suspendierung von Lehrern, die keinen Grünen Pass besitzen, italienischem Recht entspricht, sorgt nicht nur unter den Lehrern, sondern auch außerhalb der Schulwelt für heiße Diskussionen. Mit den beiden am Donnerstag hinterlegten Einzeldekreten 4531 und 4532 wiesen die Verwaltungsrichter den Antrag der Lehrergewerkschaft Anief auf Aussetzung aller vom römischen Bildungsministerium erlassenen Maßnahmen, die die Einführung des Grünen Passes für das Schulpersonal beinhalten, zurück.

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„Die automatische Suspendierung von der Arbeit und vom Gehalt sowie die fehlende Möglichkeit, dem Schulpersonal andere Aufgaben zuzuteilen, ist angesichts der typischen Aufgaben des Schulpersonals, die insbesondere das Lehrpersonal betreffen, richtig und rational zu rechtfertigen“, so die Richter in ihrem Urteil. „Das Recht, sich nicht impfen zu lassen, kann nicht als unantastbar verstanden werden. In diesem Sinne muss immer der Zusammenhang mit anderen grundlegenden und wesentlichen öffentlichen Interessen, die die öffentliche Gesundheit, die Bekämpfung der Pandemie sowie die Gewährleistung des öffentlichen Dienstes der Schule als Präsenzunterricht berücksichtigt werden“, so die Begründung der Richter des Verwaltungsgerichts der Region Latium.

Sanitätsbetrieb Südtirol

Zudem befanden die Richter, dass „mit dem Angebot, sich testen zu lassen, das Recht des Lehrers, die Impfung zu verweigern, respektiert ist“, und dass es rechtens ist, dass die daraus entstandenen Kosten von den betreffenden Personen, die diese Alternative nutzen wollen, getragen werden müssen.

Von den Schuldirektoren wurde das Urteil mit großer Erleichterung aufgenommen. „Da es einige Grundprinzipien des demokratischen Zusammenlebens bekräftigt, ist diese Entscheidung beispielhaft“, so der Präsident der italienischen Vereinigung der Schuldirektoren, Antonello Giannelli. Die Gewerkschaft des unterrichtenden Personals Anief hingegen kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

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Unterdes verliefen die ersten beiden Tage nach der Einführung der Pflicht des Grünen Passes für das Schulpersonal relativ ruhig. Ähnlich wie in Südtirol wurden auch in anderen Regionen Lehrer, die keinen gültigen Grünen Pass vorweisen konnten, am Betreten der Schulen gehindert. Lediglich in Turin kündigte ein Lehrer, dessen ärztliche Impffreistellungsbescheinigung vom Direktor nicht akzeptiert worden war, an, gegen den Schuldirektor Anzeige zu erstatten.

 

 

Von: ka