Valeria Lembo [34] starb an einer zehnfach zu hohen Chemo-Dosis – VIDEO

Tödlicher Fehler: Ärzte zu Entschädigungszahlung an Sanitätsbetrieb verurteilt

Mittwoch, 07. Dezember 2022 | 07:08 Uhr

Palermo – Der Rechnungshof bestätigte das Berufungsurteil, das drei Ärzte zur Zahlung von hohen Schadenersatzsummen an den Sanitätsbetrieb verurteilt hatte.

Die drei Mediziner des Poliklinikums von Palermo, die bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren, hatten in der Nacht des 7. Dezember des Jahres 2011 der damals 34-jährigen Onkologiepatientin Valeria Lembo fälschlicherweise eine zehnfach zu hohe Dosis eines Chemotherapeutikums verabreicht. Diese Dosis, die Experten zufolge „auch für einen Elefanten fatal gewesen wäre“, hatte den qualvollen Tod der jungen Ehefrau und Mutter verursacht.

YouTube/Valeria Lembo

Der Rechnungshof fällte ein Urteil, das im gesamten italienischen Gesundheitswesen für großes Aufsehen sorgen dürfte. Unter dem Vorsitz von Giuseppe Aloisio bestätigte der Rechnungshof von Sizilien in seinem Berufungsurteil die gegen drei Mediziner des Poliklinikums von Palermo ergangenen Verurteilungen, die diese zur Zahlung von Schadenersatz für den finanziellen Schaden im Zusammenhang mit dem Tod der 34-jährigen Valeria Lembo verpflichtet hatten.

Valeria Lembo hatte sich aufgrund eines Hodgkin-Lymphoms in chemotherapeutischer Behandlung befunden. In der Nacht auf den 7. Dezember des Jahres 2011 waren der jungen Mutter eines acht Monate alten Buben anstatt neun Milligramm des Chemotherapeutikums Vinblastin fälschlicherweise 90 Milligramm, die zehnfache Dosis verabreicht worden. Nach einem dreiwöchigen schmerzvollen Todeskampf war Valeria Lembo am 29. Dezember 2011 gestorben.

Fachexperten stellten später fest, dass diese zehnfach höhere Dosis gereicht hätte, um „einen Elefanten zu töten“. Der Assistenzarzt Alberto Bongiovanni bestätigte diesen fatalen Fehler während eines Gerichtsverfahrens und gab zugleich sogar zu, dass er es gewesen war, der die zusätzliche „Null“ der fehlerhaften Verschreibung auf ungeschickte Weise aus der Krankenakte gelöscht hatte. Im Laufe der Gerichtsverfahren, die mehrere Instanzen bis hin zum römischen Kassationsgerichtshof durchliefen, wurden drei Ärzte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

ANSA/FRANCO LANNINO

Wegen ihrer durch mehrere Instanzen hindurch festgestellten „schwerwiegenden Fehler, Unterlassungen und Versäumnisse“ bestätigte das römische Kassationsgericht im Wesentlichen die vorherigen Urteile und verurteilte den ehemaligen Leiter der onkologischen Abteilung der Poliklinik von Palermo, Sergio Palmeri, zu drei Jahren Haft. Alberto Bongiovanni, damals Assistenzarzt in dieser Abteilung, und die Onkologin Laura Di Noto erhielten Haftstrafen von jeweils drei Jahren und fünf Monaten sowie zwei Jahren und drei Monaten. Mit diesem Urteil wies das römische Höchstgericht alle Rekurse ab, wodurch die ergangenen Richtersprüche endgültig wurden. Die Krankenpflegerin, die in dieser Nacht ihren Dienst versehen hatte, wurde hingegen freigesprochen.

Dem Ehemann von Valeria Lembo, der den kleinen Buben allein großziehen muss, und den Eltern der 34-Jährigen wurde in einem gesonderten Verfahren ein Schadenersatz von zusammen fast zwei Millionen Euro zugesprochen. Das Berufungsgericht entschied, dass für diesen von der öffentlichen Hand erlittenen Schaden auch die drei verurteilten Ärzte aufkommen müssen.

Der Rechnungshof bestätigte das Berufungsurteil und befand, dass der ehemalige Primar Sergio Palmeri dem zuständigen Sanitätsbetrieb nicht weniger als 875.000 Euro zahlen muss. Die Onkologin Laura Di Noto und der damalige Assistenzarzt Alberto Bongiovanni wurden hingegen zu einer Schadenersatzzahlung von jeweils 318.000 Euro verurteilt. Den Urteilen folgend wurden die beiden Krankenpflegerinnen Elena Demma und Clotilde Guarnaccia hingegen freigesprochen. Elena Demma und Clotilde Guarnaccia waren in einem früheren Gerichtsverfahren zu einer Schadenersatzzahlung von jeweils 49.000 Euro verurteilt worden.

Das Urteil dürfte im gesamten italienischen Gesundheitswesen für großes Aufsehen sorgen. Mit den Urteilen des Rechnungshofes und des römischen Höchstgerichts wird die italienische Rechtslage, nach der öffentliche Gesundheitsangestellte, die „schwerwiegender Fehler, Unterlassungen und Versäumnisse“ schuldig gesprochen werden, mit ihrem Einkommen und Vermögen haftbar gemacht werden können, bestätigt. Daher ist es sinnvoll, dass sich Gesundheitsangestellte gleich welcher Berufskategorie gegen solche Schadensfälle versichern.

Von: ka