Bozen - Zum zweiten Mal nach der südtirolweiten Kontrollaktion am 31. Juli hat das Landesforstkorps in Zusammenarbeit mit dem Südtiroler Gemeindenverband ein weiteres klares Zeichen gegen das zunehmende Wildcamping in Südtirol gesetzt: Bei der landesweit abgestimmten Aktion kontrollierten Mitarbeiter der Forstinspektorate und der Gemeindepolizei am Freitag, 11. September, zahlreiche Camper. Dabei wurden 15 Übertretungen festgestellt – 6 weniger als bei der ersten landesweiten Kontrollaktion. Dies deutet darauf hin, dass die verstärkten Kontrollen und die begleitende Bewusstseinsbildung Wirkung zeigen. "Die rückläufige Zahl der Übertretungen ist ein positives Signal: Unsere Kontrollen zeigen Wirkung und stärken das Bewusstsein dafür, dass Wildcamping kein Kavaliersdelikt ist", betont Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher, der auch für den Bereich Tourismus zuständig ist: "Wir werden den eingeschlagenen Weg konsequent fortsetzen. Entscheidend bleibt das enge Zusammenspiel von Landesforstkorps und Gemeinden, damit Natur und Landschaft geschützt und die geltenden Regeln eingehalten werden." "Die Gemeinden werden die Entwicklung weiterhin aufmerksam beobachten", unterstreicht Gemeindenverbandspräsident Dominik Oberstaller: "Wildcamping belastet Natur, Infrastruktur und Bevölkerung. Umso erfreulicher ist es, dass die landesweiten Kontrollen Wirkung zeigen. Diesen Weg werden wir konsequent weiterverfolgen." HGV begrüßt erneute landesweite Kontrollen gegen Wildcamping Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) begrüßt die wiederholt durchgeführten Kontrollen gegen Wildcamping in Südtirol, die jüngst vom Landesforstkorps gemeinsam mit dem Südtiroler Gemeindenverband durchgeführt wurden. Für den HGV sind diese Kontrollen notwendig, um dem unerlaubten Campieren in freier Natur entgegenzuwirken und vor allem die geltenden rechtlichen Bestimmungen durchzusetzen. „Wir begrüßen es sehr, dass der Gemeindenverband gemeinsam mit dem Landesforstkorps das Wildcampen regelmäßig kontrolliert. Dies ist ein wichtiges Signal, welches seine Wirkung weit über die Grenzen des Landes entfaltet und dazu führen wird, dass diesem Phänomen Einhalt geboten werden kann“, unterstreicht HGV-Präsident Klaus Berger. Die zu Jahresbeginn versendete Musterverordnung für die Gemeinden hat sich aus Sicht des HGV als positiv erwiesen, weil sich dadurch Gemeinden mit dem Thema auseinandergesetzt und entsprechend den lokalen Notwendigkeiten eine gemeindeeigene Verordnung erlassen haben. Camping ist ein wichtiger Bestandteil des touristischen Angebots in Südtirol und hat seinen festen Platz im touristischen Angebot Südtirols. „Das Eindämmen des Wildcampens schützt die regulären Betriebe und wertet dieses Angebot auch auf. Gleichzeitig werden öffentliche Flächen und sensible Naturräume geschützt“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder abschließend in der Presseaussendung.