Von: mk
Bozen – Seit Anfang des Schuljahres ist die Impfpflicht in Italien in Kraft, zehn Impfungen muss ein Kind nachweisen, damit es eine Kleinkindbetreuungseinrichtung oder den Kindergarten besuchen darf. Rund 400 Südtiroler Familien haben bisher weder die Impfdokumentation noch eine entsprechende Eigenerklärung in diesen Einrichtungen abgegeben. In ihrer heutigen Sitzung hat die Landesregierung festgelegt, welche Schritte eingeleitet werden, damit möglichst kein Kind wegen fehlender Impfung aus dem Kindergarten, aus dem Hort, aus der Kita oder von einem Tagesmutterdienst ausgeschlossen wird.
Die Eltern jener Kinder, die eine oder mehrere Pflichtimpfungen noch nicht bekommen haben, werden demnach ab Anfang Jänner von den Hygienediensten des Sanitätsbetriebes zu den Nachholimpfungen eingeladen, ab März erhalten alle Eltern, die die Einladung zur Nachholimpfung nicht wahrgenommen haben, vom Sanitätsbetrieb eine Einladung zu einem Impfgespräch und anschließender Impfung. Wer auch dieses Gespräch nicht in Anspruch nimmt oder sein Kind auch nach diesem Gespräch nicht impfen lässt, bekommt ab Mai vom Sanitätsbetrieb das Übertretungsprotokoll mit einer Frist von 60 Tagen, die Impfung durchführen zu lassen. Ab Juli 2018 werden die Kinder, die nicht geimpft wurden, dem Landesamt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit gemeldet. Dieses wird den Eltern dann eine Verwaltungsstrafe ausstellen – und die Kinder werden zudem der Direktion des Kindergartens, des Kinderhortes, der Kindertagesstätte oder des Tagesmutterdienstes gemeldet, den sie besuchen.
“Ziel der Gespräche ist es, die Eltern zu informieren und die Impfquote durch Aufklärung zu steigern. Nur, wenn mehr Menschen geimpft sind, können wir etwa auch die Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden dürfen, schützen. Ich bin davon überzeugt, dass wir den Menschen ihre Zweifel nehmen und sie auf diesem autonomen Weg mitnehmen können”, sagte Gesundheitslandesrätin Martha Stocker in der Pressekonferenz der Landesregierung.
Für das Schuljahr 2018/2019 greift dann der elektronische Austausch der Daten zwischen Sanitätsbetrieb und Kindergarten bzw. Betreuungseinrichtungen: Die Daten aller Kinder, die eingeschrieben werden, werden bis zum 10. März 2018 dem Sanitätsbetrieb zugesandt. Dieser überprüft ihren Impfstatus dann bis zum 10. Juni. Die Ergebnisse werden den Kindergärten und den Kleinkindbetreuungseinrichtung en rückgemeldet, die bis zum 10. Juli von den Eltern der Kinder, die die Impfpflicht nicht erfüllt haben, die entsprechende Dokumentation anfordern. Dazu gehört neben der Bestätigung einer erfolgten Impfung etwa auch die Vormerkung für eine Impfung oder die Dokumentation über eine Impfbefreiung. Falls die Eltern diese Dokumentation nicht vorlegen, wird das Kind vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen.