Von: mk
Bozen – Wie bereits Ministerin Alessandra Locatelli bei ihrem Bozen-Besuch vor wenigen Wochen erklärte, sei die Verwirklichung der Barrierefreiheit in allen gesellschaftlichen Bereichen ein wichtiges Ziel der Regierung. Dafür wurden Geldmittel bereitgestellt, unter anderem auch für die Unterstützung der Gemeinden bei der Ausarbeitung der Adaptierungspläne. Mit den heute von der Landesregierung genehmigten Richtlinien für die Gewährung der Förderungen an die Gemeinden wurde die Basis dafür gelegt, dass Geldmittel in Höhe von 109.000 Euro nach Südtirol fließen können. “Die Barrierefreiheit kommt allen Menschen zugute und ist ein Grundrecht, an dessen Umsetzung wir weiterarbeiten müssen”, betont Soziallandesrätin Waltraud Deeg.
Öffentlichen Gebäuden komme in diesem Zusammenhang eine wichtige Funktion zu: “Der barrierefreie Zutritt ist die Voraussetzung für den Zugang zu Informationen, zu Beteiligung, zu wichtigen Diensten. Dies gilt für Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, ebenso wie für junge Familien mit einem Kinderwagen oder älteren Menschen, für die Treppen oder Unebenheiten am Boden ein Hindernis darstellen können. Darum ist es nach wie vor nötig und richtig, in älterem Gebäude und Einrichtungen Barrieren egal welcher Art abzubauen”, unterstreicht Deeg.
Zugutekommen wird der staatliche Beitrag den Gemeinden Moos in Passeier, Enneberg und Gsies, die ihre jeweiligen Adaptierungspläne zum Abbau architektonischer Hindernisse noch nicht oder nur zum Teil erstellt haben. Alle anderen Südtiroler Gemeinden hingegen haben schon vorher Schritte in Richtung Barrierefreiheit gesetzt. Die Adaptierungspläne (piani di eliminazione delle barriere architettoniche, PEBA) beinhalten eine Bestandsaufnahme über das Vorhandensein von architektonischen Hindernissen (z. B. Stufen, zu schmale Türöffnungen) in öffentlichen Gebäuden. Ebenso zeigen sie Vorschläge für nötige Anpassungen auf, um die Barrierefreiheit zu verwirklichen. Basierend darauf können Gemeinden anschließend die baulichen Anpassungen in die Wege leiten und damit einen barrierefreien Zugang garantieren.
Land unterstützt Private und Kondominien bei Barrierefreiheit
Das Land unterstützt zudem den Abbau von architektonischen Barrieren in Privatgebäuden und Kondominien. Schenkungsbeiträge gibt es dabei für die Beseitigung von bestehenden Hindernissen im Außenbereich (z. B. Errichtung von Rampen oder Hebebühnen und Liftanlagen), für Anpassungen der Wohnung im Innenbereich (z. B. Badezimmer, Aufenthalts- und Schlafräume, Automatisierung von Türen, Jalousien oder Fenstern) und für den Kauf einer barrierefreien Wohnung. “Schlussendlich kommt ein barrierefreies Wohnumfeld allen zugute, vor allem im Hinblick auf den demografischen Wandel und der zunehmend älter werdenden Gesellschaft gilt es noch stärker als bisher barrierefrei zu bauen”, hält Landesrätin Deeg fest. Im Jahr 2022 wurden dafür insgesamt 1,12 Millionen Euro an 147 Antragstellende vergeben, rund zwei Drittel gingen an Privathaushalte, ein Drittel wurde für Anpassungsarbeiten in Kondominien ausbezahlt. Auch für das Jahr 2023 stehen ähnliche Geldbeträge zur Verfügung. Informationen dazu gibt es online oder im Amt für Wohnbauförderung sowie im technischen Amt für den geförderten Wohnbau (Terminvereinbarung sind nötig und können unter https://www.provinz.bz.it/bauen-wohnen/gefoerderter-wohnbau/terminvormerkung.asp vorgenommen werden).