Grüne hinterlegen Eingabe bei der Staatsanwaltschaft am Rechnungshof

Abriss in Schlanders mit Folgen

Montag, 24. Oktober 2022 | 15:53 Uhr

Schlanders – In der Nacht vom 4. auf den 5. Oktober 2022 sind sechs oder mehr große Abbruchbagger unter dem Schutz der Gemeindepolizei von Schlanders, im Kasernenareal Drusus in Schlanders aufgefahren und haben um 4.30 Uhr in der Früh mit dem Abbruch des Offiziersgebäudes begonnen.

Für gegenständliche Abrissarbeiten lag weder eine gültige Baukonzession der Gemeinde Schlanders vor, noch scheint eine rechtmäßige Ausschreibung und/oder Direktbeauftragung der beteiligten Firmen erfolgt zu sein, sondern wurden diese Arbeiten von Bürgermeister Dieter Pinggera mit Anordnung Nr. 83/2022 vom 04.10.2022, (17.38 Uhr) verfügt. Darauf weisen die Grünen in einer Aussendung hin.

„Dieses Vorgehen des Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung von Schlanders ist politisch, aber auch rechtlich höchst bedenklich. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger von Schlanders, aber auch aus dem ganzen Vinschgau haben nämlich in den letzten Jahren den Mehrwert des unter der Federführung des Vereines ‚BASIS Vinschgau‘ auf dem ehemaligen Kasernenaral entstandenen Innovationshubs und kulturellen Zentrums erkannt. Das führte dazu, dass die Pläne der Gemeinde Schlanders, einen Großteil des Areals abzureisen und über einen Investor neu zu bebauen, zunehmend kritisch gesehen und hinterfragt wurden. Das Kasernenareal sollte vielmehr der Jugend zugutekommen, da sie besonders im ländlichen Raum zu wenig Begegnungsräume und zu wenig Begleitung beim Erwachsenwerden vorfindet”, so Barbara Lemayr, Co-Sprecherin der Young Greens.

Mit dieser Abbruchverfügung sollten den Grünen zufolge Fakten geschaffen werden und ein breiter werdender Diskurs innerhalb der Gesellschaft, welcher Nutzung dieses große Areal zugeführt werden soll, im Sinne der Gemeindeverwaltung endgültig und in ihrem Interesse beendet werden.

Das sei nicht nur ein Zeichen schlechten politischen Stils, sondern das Vorgehen der Gemeinde Schlanders werfe auch rechtlich problematische Fragestellungen auf.

„Rechtswidrig sind die Abrissarbeiten schon deshalb, weil sie gegen den „Kodex der Kultur- und Landschaftsgüter“ (G..Nr.22/2022)verstossen, der auch nicht denkmalgeschützte Kulturgüter – auch Gebäude – unter einen gewissen Schutz stellt: Auch ohne formale Denkmalschutzbindung unterliegt die Drususkaserne als historisches Kulturgut der Oberaufsicht des Landesdenkmalamtes, das jeglichen Eingriff genehmigen muss. Zudem wurde durch die unautorisierte Abbruchaktion der bestehende „accordo“ zwischen Verwaltungsbehörde (hier: Gemeinde Schlanders) und dem Landesdenkmalamt verletzt“, so Rechtsanwalt und Co-Sprecher der Bozner Grünen Dr.Rudi Benedikter.

Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Gemeinde Schlanders durch das brachiale Vorgehen des Bürgermeisters ein vermögensrechtlicher Schaden („danno erariale“) entstanden sei.

Die Abrissverfügung wurde von Bürgermeister Pinggera auf der Grundlage der Bestimmungen des Art. 62 des E.T.G.O, Regionalgesetz Nr. 02/2018 sowie Art. 54, Abs. 4 des GvD Nr. 267/2000 erlassen, welche Bürgermeister ermächtigen, dringende und unaufschiebbare Maßnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit zu ergreifen.

Dass der hier vom Bürgermeister gewählte Weg einer Dringlichkeitsanordnung möglicherweise nicht zulässig war, ergebe sich aber aus der Anordnung selbst. Bei dem darin genannten „technischen Bericht“ scheine es sich effektiv nur um das Protokoll des Lokalaugenscheines vom 20.09.2022 zu handeln. Es würden darin zwar mögliche Gefahrenquellen angeführt, aber auch explizit festgehalten: „Eine statische Bewertung der Liegenschaft wurde nicht vorgenommen.“

„Ohne statische Bewertung ist es aber unmöglich, von Einsturzrisiken zu sprechen, welche ein unverzügliches und nicht aufschiebbares Handeln der öffentlichen Verwaltung zwingend erforderlich machen würden. Auch wurde es verabsäumt, gelindere Mittel anzuwenden, um die angeblich bedrohte öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Dieser Schutz wäre zB durch ein Vermauern der Zugänge ebenfalls erreicht worden – und das zu erheblich geringeren Kosten zu Lasten der Gemeinde“, so der Co-Sprecher der Verdi Grüne Vërc RA Felix von Wohlgemuth.

grüne

So sei hingegen – vermutlich ohne Einhaltung der vorgeschriebenen verwaltungstechnischen Vergabeverfahren – ein Komplettabriss der Gebäude angeordnet worden, erklären die Grünen.

„Bei dieser überfallsartigen Vorgehensweise von Bürgermeister Pinggera wurden drei politische Prinzipien verletzt: korrekte Verwaltung, Bürgerbeteiligung und die Prinzipien des nachhaltigen Bauens“, meint der grüne Landtagsabgeordnete Hanspeter Staffler.

Das wachsende Bewusstsein für nachhaltiges Bauen – nicht nur in der Branche selbst – schlage sich auf die Ansprüche an öffentliche Projekte nieder. „Vor Kurzem wurde im Klimaplan von der Landesregierung beschlossen, dass bei öffentlichen Bauvorhaben ab einem Volumen von zwei Millionen Euro eine Abwägung zwischen den Alternativen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und ihrer Klimadimension durchzuführen ist. Dies ist in Hinblick auf die Ressourcenknappheit und die Energie- und CO2-Intensität von Neubauten aus wissenschaftlicher Sicht längst überfällig gewesen. Das Bewusstsein hierfür ist bei uns Jugendlichen verstärkt vorhanden, da wir die Auswirkungen heutiger Entscheidungen zukünftig tragen werden“, unterstreicht Gabriel Prenner, Co-Sprecher der Young Greens.

Von: mk

Bezirk: Vinschgau