Plenarsitzung des Landtags

Änderungen zum Raumordnungsgesetz verabschiedet

Freitag, 29. November 2019 | 21:07 Uhr

Bozen – Mit 18 Ja- und 16 Neinstimmen wurden die Änderungen zum Raumordnungsgesetz verabschiedet.

Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung der Möglichkeit, die Parkplätz im Erdgeschoss zu errichten, auch in Abweichung von den geltenden Bauordnungen. Das würde die architektonische und urbanistische Qualität der Gebäude ändern. Seine Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, 4 Nein und 10 Enthaltungen genehmigt.

Art. 13 betrifft das Genehmigungsverfahren für den Landschaftsplan.
Riccardo Dello Sbarba forderte, dass das Land säumigen Gemeinden einen Vorschlag unterbreitet und dass es für die Umwandlung von Wald ein positives Gutachten der Landesabteilung für Natur, Landschaft und Raumentwicklung braucht. Andreas Leiter Reber unterstützte das. Wenn die Gemeinden beim Ensembleschutz säumig seien, müsse das Land hat etwas Druck ausüben. Der Ensembleschutz sei wichtig für die Definition der Siedlungsgrenze. LR Maria Hochgruber Kuenzer erinnerte an die Neuausrichtung der Raumordnung: Die Gemeinde müsse den Ensembleschutzplan haben, bevor sie das Siedlungsgebiet abgrenze. Die Änderungsanträge Dello Sbarbas wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 23 Ja und 9 Enthaltungen genehmigt.

Art. 14 betrifft das Gemeindeentwicklungsprogramm für Raum und Landschaft.
Riccardo Dello Sbarba forderte eine Mindestgröße für landwirtschaftliche Betriebe, die deren Erhalt sicherstellt. Der Antrag wurde abgelehnt. Manfred Vallazza forderte eine Bestimmung zur Erhaltung der wertvollsten Böden. Der Antrag wurde angenommen.
Der Artikel wurde mit 17 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.

Art. 15 betrifft das Genehmigungsverfahren für das Entwicklungsprogramm.
LR Hochgruber Kuenzer, beantragte die Streichung der Bestimmung, wonach die Gemeinde bei Untätigkeit des Landes das Programm selbst in Kraft setzen kann. Der Antrag wurde angenommen.
Peter Faistnauer wandte sich gegen die Streichung des öffentlichen Interesses im Text. LR Hochgruber Kuenzer erklärte, dass dieses bereits in einer anderen Bestimmung genauer formuliert sei.

Art. 16 betrifft die Änderungen zum Gemeindeplan für Raum und Landschaft.
Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung der Bestimmung, welche den Ensembleschutz ausnimmt. Paul Köllensperger forderte, dass der Beschluss vom Gemeinderat statt vom Ausschuss gefällt wird. LR Hochgruber Kuenzer erklärte, dass bestimmte Zonen auch ohne diese Bestimmung unter Schutz sind. Dem Ausschuss stehe nur die Einleitung des Verfahrens zu. Die Änderungsanträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 10 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.

Die Art. 17 bis 22 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 23 betrifft die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltungen.
Ein Antrag Dello Sbarbas gegen die stille Zustimmung wurde abgelehnt.

Art. 24 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 25 betrifft die Eingriffsgebühr für Baugenehmigung und ZeMeT.
Der Artikel wurde mit zwei Präzisierungen von Hochgruber Kuenzer zur Zahlungsfrist genehmigt.

Art. 26 betrifft die Erschließungsgebühr.
Gert Lanz forderte das Prinzip “hohl für voll” für die Bemessung der Baumasse und eine Vereinheitlichung bei kleinen Eingriffen. LR Hochgruber Kuenzer schlug zwei Präzisierungen für die Bemessung der Erschließungsgebühr. Riccardo Dello Sbarba forderte Einschränkungen bei den Befreiungen von der Gebühr, z.B. für den Wiederaufbau durch Private mit Erweiterung. Ebenso sollten nicht durch die Bauordnung weitere Befreiungen eingeführt werden können. LR Maria Hochgruber Kuenzer sah die Erleichterung nicht als Verschlechterung. Wer erweitere, zahle nur für die zusätzliche Kubatur. Bei kleinen Eingriffen wolle man den Gemeinden Spielraum für weitere Ausnahmen geben. Die Anträge Dello Sbarbas wurde abgelehnt, jene von Kuenzer und Lanz wurden angenommen.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 14 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt.

Art. 27 betrifft die Baukostenabgabe.
Riccardo Dello Sbarba forderte die Streichung des Artikels, der den Gemeinden Einnahmen verringere, indem er 15 Prozent für Wohnungen und 3 Prozent für alles andere verlange. Der Prozentsatz müsse jedenfalls vom Gemeinderat festgelegt werden, nicht vom Ausschuss. Es handle sich um Höchstsätze, die Gemeinde habe Handlungsspielraum, erklärte LR Hochgruber Kuenzer. Der Antrag zum Gemeinderat wurde angenommen.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.

Art. 28 wurde ohne Debatte genehmigt.

Art. 29 betrifft die Bezugsfertigkeit.
LR Hochgruber Kuenzer schlug eine Strafgebühr bei Verzögerung vor, was angenommen wurde.
Der Artikel wurde mit 18 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.

Art. 30, 31 und 32 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 33 enthält Übergangsbestimmungen.
Mit diesem Artikel würden Eingriffe erlaubt, die später nicht mehr möglich seien, warnte Riccardo Dello Sbarba. Mit Durchführungsverordnung könne man z.B. Bindungen löschen. Daher sollte die derzeit geltende Bestimmung bleiben. LR Hochgruber Kuenzer bezeichnete den Artikel als notwendig, damit Bindungen wie die Konventionierungen erhalten blieben. Bestehende Betriebe außerhalb des Siedlungsgebiets sollten bis zu 50 Prozent erweitern können. Paul Köllensperger forderte die Streichung der Bestimmung zu den Bagatelleingriffen. Dem stimmte Dello Sbarba zu, wenigstens sollt man die größten Bagatelleingriffe streichen. Das Prinzip des sparsamen Bodenverbrauchs sollte auch für Betriebe außerhalb des Siedlungsgebiets gelten. Er forderte auch die Streichung von Abs. 6, mit dem der Termin für Bauten in Gemeinden mit 100-prozentiger Konventionierungspflicht auf den September 2018 verschoben wird. Damit würden diese von der Konventionierungspflicht des Theiner-Gesetzes ausgenommen. Diese Bestimmung habe Namen und Vornamen. Der nachfolgende Antrag von Lanz mildere das nur ein bisschen ab. Gert Lanz forderte die Streichung der rückwirkenden Freistellungen von der Bindung für spezifische Einzelfälle. Es werde wieder Stimmen über eine Bevorzugung geben, aber einen Termin müsse man setzen. Franz Locher verteidigte die Bestimmung zu den Bagatelleingriffen; für die Bauern sei dies eine große Erleichterung. Von den Grünen würde er sich mehr Solidarität für die Berglandwirtschaft erwarten. Der Landtag sei nicht nur für die Bauern, sondern auch für die Landschaft verantwortlich, erklärte Hanspeter Staffler. Durch die Bagatelleingriffe seien tausende von kleinen Lebensräumen für Tiere zerstört worden. Mit solchen Eingriffen habe man z.B. auch den Wald verbessert und erhalten, erwiderte Franz Locher. Auch die Kulturlandschaft sei ein Habitat. Bagatelleingriffe seien keine Bagatellen, meinte hingegen Brigitte Foppa und schlug auch eine Namensänderung vor. Die Tierwelt brauche auch Feucht- und andere Gebiete, nicht nur Wald. Staffler betonte, dass er sich auf Daten der Verwaltung beziehe und das nicht nur die Bauern Experten für Natur seien. Andreas Leiter Reber räumte ein, dass es Missbrauch gebe, aber man dürfe nicht alle Eingriffe unter Verdacht stellen. Die Bauern seien durch den Preisverfall gezwungen, ihren Grund immer mehr zu nutzen. Andererseits würden heute wieder viel mehr traditionelle Trockenmauern errichtet. Riccardo Dello Sbarba betonte, dass man nicht alle Bagatelleingriffe streichen wolle, im Anhang A seien noch genügend übrig. Dieses Gesetz werde die Landschaft nachhaltig verändern, meinte Andreas Leiter Reber, man sollte sich nicht zu viel mit den Bagatelleingriffen aufhalten. LR Hochgruber Kuenzer betonte, dass es für den Bagatelleingriff die Genehmigung des Bürgermeisters brauche, und dieser hole ein Gutachten der Forstbehörde ein; außerdem seien auch staatliche Bestimmungen einzuhalten.
Angenommen wurden die Änderungsanträge von LR Hochgruber Kuenzer und Gert Lanz. Alle anderen wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, 10 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.

Art. 34 legt das Inkrafttreten des Urbanistikgesetzes von 2018 auf 1. Juli 2020 fest.
Riccardo Dello Sbarba und Paul Köllensperger beantragten die Streichung des Artikels. Dies wurde abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 18 Ja, 14 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt.

Die Art. 35 bis 38 wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 39 hebt alte Bestimmungen auf.
Riccardo Dello Sbarba wies darauf hin, dass damit auch bestimmte Gemeindeeinnahmen entfielen, die für den Abriss widerrechtlicher Bauten bestimmt wären. Er forderte auch die Streichung des LH-Dekrets zu den Bagatelleingriffen; es seien noch genug andere Bagatelleingriffe möglich. Die Anträge wurden abgelehnt.
Der Artikel wurde mit 17 Ja, 6 Nein und 10 Enthaltungen genehmigt.

Art. 40 wurde ohne Debatte genehmigt.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Riccardo Dello Sbarba (Grüne) kündigte das Nein seiner Fraktion zu diesem Gesetz an, das es nicht geraucht hätte. Es seien Sonderbestimmungen für Sonderinteressen enthalten, am meisten Nutzen würden diesmal die Baufirmen ziehen. Die Grünen hätten versucht, die Bindungen zu verteidigen, es sei nur teilweise gelungen, da die Mehrheit ein paar kleine Rückzieher gemacht habe. Der Grund für die Senkung der Bauabgaben bleibe ein Rätsel. Man müsse sich entscheiden, was wichtiger sei: das Recht auf Wohnung oder der Profit aus der Wohnung.

Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) sah mit diesem Gesetz die Interessen der Bauern, der Gastwirte und der Immobilieneigentümer befriedigt. Die Geburtenrate würde mehr Bautätigkeit nicht rechtfertigen. Es gehe also nicht um die Bevölkerung, sondern um bestimmte Interessen. In England gebe es für die reichsten Gebiete einen Baustopp, und gerade diese Gebiete seien touristisch attraktiv.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte an die Raumordnung des Alfons Benedikter, die die Erhaltung der Landschaft ermöglicht habe. In den letzten Jahren sei aber vieles in die falsche Richtung gegangen, darunter auch Eingriffe, die man heute nicht mehr zulassen würde. Ein großes Problem, vor allem in bestimmten Gebieten, seien die Zweitwohnungen, die den Großteil des Jahres leer stünden. Die Ferienwohnungen, die vorliegendes Gesetz zulasse, könnten leicht zu getarnten Zweitwohnungen werden – eine Schutzbestimmung sei abgelehnt worden. Die Landesrätin habe sich um ein ausgewogenes Gesetz bemüht. In dieser Form aber könne man nicht zustimmen.

Bereits 2018 habe LR Theiner seinen Traum vom verbesserten Landschaftsschutz fallen lassen müssen, erklärte Paul Köllensperger (Team K). Und auch heute sei wieder viel verwässert worden. Wirtschaftliche Überlegungen hätten den Vorrang bekommen. Vom leistbaren Wohnen sehe man in diesem Gesetz nichts. Viele Durchführungsverordnungen zum Theiner-Gesetz habe man noch nicht gesehen. Ein paar Verbesserungen seien vorgenommen worden, insgesamt wiege es aber zu schwer, dass das Prinzip der Konventionierung aufgehoben wurde. Zersiedelung Bodenverbrauch würden unvermindert weitergehen.

Andreas Leiter Reber (Die Freiheitlichen) vermisste ebenfalls die Durchführungsbestimmungen. Der Grundgedanke des Gesetzes, die Siedlungsgrenzen, sei positiv, ebenso die langfristige Planung durch die Gemeinden. Aber diese Prinzipien seien verwässert worden. Der freie Markt werde mehr gestärkt als die Konventionierung, das Wohnen werde nicht leistbarer. Leiter Reber appellierte an die Gemeinden und Gemeinderäte, dass sie die Fristen einhalten, damit die Siedlungsgrenzen gezogen werden können. Es seien Entscheidungen auch für die nächsten Generationen. Vielleicht könnten die Gemeinden jene Kraft aufbringen, welche die Landesregierung nicht aufgebracht habe.

Brigitte Foppa (Grüne) räumte ein, dass eine kleine Veränderung erreicht wurde, im Sinne der Frauen. Die Frauen, die in Zukunft in den Baukommissionen vertreten seien, würden beitragen, den Lebensraum zu verbessern.

LR Maria Hochgruber Kuenzer bezeichnete dieses Gesetz als eine Herausforderung für sie. Mit jeder Maßnahme habe man auch eine Wirkung draußen. Alle wollten eine Landschaft zu Wohlfühlen, wollten wohnen und arbeiten. Es gebe viele Ziele, nicht alle seien gleich erreichbar. Aber in vier Jahren werde man weiter sein.

Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja und 16 Nein genehmigt.

Die Sitzung wird in ca. 1 Stunde mit der Behandlung des Europagesetzes fortgesetzt.

Von: ka

Bezirk: Bozen