Breite Themenpalette

Aktuelle Fragestunde im Landtag: Schlachthöfe, “Grüner Pass”, Ötzi

Dienstag, 13. April 2021 | 20:00 Uhr

Bozen – Der Landtag hat heute mit der Aktuellen Fragestunde begonnen. Wie üblich, war die Themenpalette sehr breit.

Im Paket des Recovery Fund bemerkte Brigitte Foppa in der Mission 2 „Grüne Revolution und Ökologischer Wandel“ unter „Green Priority – Liegenschaften“ das Projekt „Errichtung des öffentlichen Schlachthofs Bozen“, für das acht Millionen veranschlagt werden. „Es gibt in Südtirol über 40 Schlachthöfe, öffentliche und private Schlachthäuser, kleine und große Strukturen, die – im Rahmen der Gesamtproblematik des Tötens von Tieren für die menschliche Ernährung – dafür sorgen, dass kleine Kreisläufe in der Nahversorgung möglich sind und dem Tierwohl durch möglichst kurze Tiertransporte gedient wird. Es kann und darf nicht sein, dass ein zentraler Schlachthof besonders gefördert wird, während die anderen riskieren im wahrsten Sinne des Wortes auszubluten. Das alles womöglich nicht zum Wohle der Tiere und der regional Wirtschaftstreibenden.“ Foppas Fragen an die Landesregierung: Wie wird die Errichtung eines zentralen Schlachthofs als Teil der Strategie „Ökologische Revolution“ argumentiert? Welche Vorteile bietet der zentrale Schlachthof im Hinblick auf die Verladung der Tiere, die Qualität des Transportes, Wartezeit bis zum Abladen und Abladevorgang, Wartezeit bis zur Tötung, Qualität der Betäubung und Tötung? Welche Gesamtstrategie wird damit verfolgt? Wie stellt man sich die Verteilung der Schlachtungen im Land nach Fertigstellung des zentralen Schlachthofes numerisch vor? Wollte und sollte man nicht indessen die dezentrale Schlachtung fördern? Der Schlachthof in Bozen bestehe seit 40 Jahren, antwortete LR Arnold Schuler. Er sei zu groß und es gebe Probleme mit der Anpassung an die neuen rechtlichen Vorgaben. Es gebe aber auch 40 andere Schlachthöfe, außerdem setze man verstärkt auf die Hofschlachtung. Der Vorteil des Bozner Schlachthof bestehe in der Nähe zur Versteigerungshalle. Die dezentrale Schlachtung sei Kernstück der Gesamtstrategie, aber es brauche auch eine zentrale Stelle. Der neue Schlachthof werde kleiner sein.

Zurzeit müssen unzählige Unternehmer, Arbeiter und Angestellte in Südtirol ihr Mittagessen auf Baustellen, im Freien, im Büro oder sonst wo einnehmen – wobei einige dafür sogar von den „Sicherheitskräften“ bestraft wurden, bemerkte Sven Knoll. „Gleichzeitig dürfen Restaurants in den roten Zonen Italiens, z. B. in Welsch-Tirol, Mensadienste für Betriebe anbieten.“ Knoll stellte dazu folgende Fragen: Warum ist die Landesregierung der Meinung, dass es in Südtirol strengere Maßnahmen braucht als in den sogenannten roten Zonen? Auf welcher epidemiologischen Grundlage ist diese Entscheidung gefällt worden? Bitte um Nennung von wissenschaftlichen Quellen diesbezüglich! Plant die Landesregierung diesen Missstand zu beheben? Das Ziel aller getroffenen Maßnahmen sei die Senkung der Infektionszahlen gewesen, antwortete LR Arnold Schuler. Grundlage sei das landesweite Infektionsgeschehen. Mittlerweile sei der Mensa- und Kantinendienst bei entsprechendem Dienstvertrag wieder zugelassen. Mitarbeiter im Zivilschutz und der öffentlichen Sicherheit hätten diese Möglichkeit bereits gehabt.

Die Staatsstraße Toblach-Cortina wird immer wieder aufgrund verschiedener Vorkommnisse wie Rutschungen oder Murenabgänge für den Verkehr gesperrt, bemerkte Gert Lanz. So war die Straße jüngst von Anfang Dezember 2020 bis Anfang Februar 2021 für insgesamt 17 Tage nicht befahrbar bzw. gesperrt. Da es sich hier um eine wichtige touristische Verkehrsachse handelt und auch im Hinblick auf Olympia 2026 als solche betrachtet werden muss, ersuchte Lanz die Landesregierung um die Beantwortung folgender Fragen: Wer veranlasst die Sperrungen? Wer hebt die Sperrungen auf? Wer trägt für die Sperrungen bzw. für die Nutzung die Verantwortung/Haftung? Was gedenkt man zu tun, um die Sicherheit und die Benutzbarkeit auf diesem Straßenabschnitt zu gewährleisten? Gibt es Überlegungen für eine Reglementierung des Schwerverkehrs? LR Daniel Alfreider bezeichnete die Straße Toblach-Cortina als wichtige Verbindungsstraße, die durch Olympia noch besondere Wichtigkeit erhalte. Die Sperrungen würden aus Sicherheitsgründen vom Straßendienst verfügt und aufgehoben. Verantwortung und Haftung lägen ebenso beim Straßendienst. Bei den Risikoabschnitten gebe es laufend Sicherungsarbeiten, um Sperrungen zu vermeiden. Wie bei anderen Straßen erwäge man Limitierungen für den Schwerverkehr, aber derzeit sei das noch nicht möglich. Derzeit gebe es nur die bekannten Google-basierten Warnsysteme.

Das „decreto sostegni” sieht unter anderem Verlustbeiträge für Unternehmen und Freiberufler sowie Landwirte vor, welche den Jahresumsatz von 10 Mio.€ im Jahr 2019 nicht überschritten haben, erklärte Josef Unterholzner. Im Jahr 2020 muss der Jahresumsatz mindestens um 30% geringer als im Jahr 2019 ausgefallen sein. Für die Freiberufler, hauptsächlich für die Branche der Skilehrer und vergleichbare Berufe, ist dies ein großes Problem. Sie arbeiten nur in der Wintersaison. Hier kann man nicht einfach das Kalenderjahr als Parameter hernehmen, weil dadurch viele von ihnen durch das Raster fallen würden. Unterholzner stellte dazu folgende Frage: Ist es möglich für die Skilehrer und Berufe in vergleichbaren Situationen die Berechnung in Bezug auf die Saison und nicht auf das Jahr vorzunehmen? Eigentlich wäre der Staat für diese Unterstützung zuständig, antwortete LR Arnold Schuler, aber da sich die Beiträge in Grenzen hielten, sei das Land eingesprungen, das aber begrenzte Mittel habe, da es sich nicht verschulden dürfe. Der Staat sehe 700 Mio. für die Skigebiete vor, über die Verteilung werde noch gesprochen. 40 Mio. würden gemäß derzeitigem Wissensstand für die Skilehrer reserviert. Entscheidend sei, ob jemand im Berufsalbum eingetragen sei.

Der Grünen Fraktion wurde berichtet, dass am 05. 03. 2021 eine Art organisiertes Autorennen unter anderem über den Furkelpass ausgetragen wurde. Gerade in Zeiten, wo die Bevölkerung das eigene Auto nur mit einem triftigen Grund benutzen darf, verwundert dies, meinte Hanspeter Staffler und stellte dazu folgende Fragen: Hat es eine Genehmigung für dieses Rennen gegeben, bzw. waren die lokalen Behörden und die Verwaltung vor Ort über den Vorgang informiert? Falls ja, aufgrund welcher rechtlicher Grundlage kam die Genehmigung zustande und wer hat sie erteilt? Falls nein, welche Konsequenzen für die Veranstalter dieser Tests geben und wie werden diese aussehen? Wer waren die Verantwortlichen und die Beteiligten für dieses Autorennen? Auf welchen Straßen fand das Autorennen statt und wie viele Autos haben teilgenommen? Ist es mit den geltenden Verordnungen zum derzeitigen Notstand vereinbar, Autorennen durchzuführen? Wenn ja, aufgrund welchen Rechtstextes? Wurde die Landesregierung über das Autorennen, welches am 05.03.2021 stattgefunden haben soll, in Kenntnis gesetzt? LH Arno Kompatscher antwortete, dass er die zuständige Gemeinde Enneberg um Auskunft ersucht habe. Es sei übrigens nicht ein Rennen gewesen, sondern eine Oldtimerfahrt, die auch im CONI-Kalender stehe, und somit durch das Draghi-Dekret gedeckt. Verantwortlich sei Präsidentin Rossella Labate. Die Landesregierung sei darüber nicht in Kenntnis gesetzt worden, weil das nicht vorgesehen sei.

Zur Verteilung der Sprachgruppen in den Landesämtern stellte Sven Knoll folgende Fragen: Gibt es Landesämter, in denen sich die Mitarbeiter zu mehr als 50 Prozent der italienischen Sprachgruppe zugehörig erklärten? Falls Ja, bitte um Auflistung dieser Landesämter und Angabe der entsprechenden Prozentanteile. LH Arno Kompatscher bestätigte, dass in mehreren Organisationseinheiten die Mehrheit der Mitarbeiter der italienischen Sprachgruppe angehöre. Grundsätzlich erfolge die Aufnahme nach Proporz. Bei den Bildungsressorts gelte nicht das allgemeine Proporzprinzip, sondern das Prinzip der Muttersprache, auch für das Verwaltungspersonal.

Aus der Antwort auf die Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 50-03-21 entnahm Paul Köllensperger, dass die Kriterien zur Standortbewertung für den Ötzi erst im Laufe des Prozesses selbst erarbeitet und gewichtet werden, je nach Einschätzung der verschiedenen Gesprächspartner (definiert scheinen hingegen die Mindestkubaturen zu sein). Laut Antwort von Landeshauptmann Kompatscher auf die Anfrage Nr. 8/06/19 (4/6/2019) „ wird demnächst eine Arbeitsgruppe gebildet, die die Bewertungskriterien festlegen wird. Für die Standortanalyse sollen zudem überregionale Experten berufen werden, die bereits Erfahrungen in solchen Analysen haben und durch den Prozess begleiten werden.“ Dies sollte zusätzlich zur Beauftragung einer Agentur erfolgen. Köllensperger stellte dazu folgende Fragen: Ist die Arbeitsgruppe laut Antwort vom 4/6/2019 zur Ausarbeitung der Kriterien also nie gebildet worden? Welche überregionalen Experten sind berufen worden? Mit welchen Gesprächspartnern ist gesprochen worden? Wer hat die Mindestflächen bzw. Mindestkubaturen definiert? LH Arno Kompatscher erklärte, dass mit der Analyse ein spezialisiertes Unternehmen (Sinloc) aus Padua beauftragt wurde. Dieses habe den Auftrag, mit den verschiedenen Stakeholdern zu sprechen: Bürger, Kulturassessorat, Künstler, Architekten, Handel und Gastronomie usw. Die Festlegung von Mindestfläche und -kubatur sei ebenfalls Aufgabe von Sinloc. Die Landesregierung werde dann bewerten, inwieweit die verschiedenen Vorschläge umsetzbar seien.

Die Bevölkerung des Bozner Stadtviertels Oberau/Haslach wartet schon lange auf eine geeignete Seniorenstruktur, mahnte Helmuth Renzler. Aus mehreren Quellen kann entnommen werden, dass im Ex- Mignone Areal im Masterplan eine eigene Kubatur für Seniorenstrukturen vorgesehen sei. Mit BLR 3.354/2000 wurde das Raumprogramm für einen Sprengelsitz, ein Pflegeheim, ein Tagespflegeheim, eine Station für Kurzzeitpflege, mehrere geschützte Seniorenwohnungen, die Landesfachschule für Sozialberufe und ein Studentenheim genehmigt. In der Zwischenzeit wurden die Landesfachschule und das Studentenheim realisiert, aber der Sprengelsitz, das Pflegeheim sowie die anderen oben genannten Einrichtungen wurden noch nicht umgesetzt. Renzler stellte dazu folgende Fragen: In welcher Phase ist man mit der Umsetzung des Sprengelsitzes? Innerhalb wann kann mit der offiziellen Eröffnung des Sprengels gerechnet werden? Wie weit sind die Pläne zum Bau des Pflegeheimes fortgeschritten? Welche Strukturen sind im neuen Pflegeheim vorgesehen? Wie sieht der entsprechende Finanzierungsplan aus? Wie steht es mit der Auslastung des bereits bestehenden Studentenheimes? LR Massimo Bessone antwortete, dass die Gemeinde bereits 1998 den Ausführungsplan beschlossen habe und 2005 ein Abkommen mit dem Land getroffen habe. 2011 habe die Gemeinde (Ass. Repetto) mitgeteilt, dass die Seniorenwohnungen nicht mehr nötig seien, 2017 habe man auf das Langzeitpflegezentrum verzichtet. Er habe sich nach Amtsantritt mit dem Bürgermeister getroffen und auf die Notwendigkeit des Pflegezentrums gepocht. Danach habe die Gemeinde ihre Beschlüsse geändert. Der Sprengelsitz solle nun 2025 fertig sein, das Pflegezentrum bedürfe noch der Projektänderungen. 60 Prozent der Kosten werde das Land übernehmen. Sandro Repetto verlangte eine Aussprache mit Bessone, da er sich nicht weiter solche Unwahrheiten vorwerfen lassen wolle.

Abgesehen davon, dass der sogenannte „Grüne Pass“, welcher ein Nachweis von Impfungen gegen das Corona-Virus, Tests (PCR und Antigen) sowie Genesungen sein soll, umstritten ist, soll er laut Medienberichten ab 1. Juni 2021 für den Tourismus einsatzbereit sein, erklärte Ulli Mair und stellte dazu folgende Fragen: Ist ein „Grüner Pass“, der eine Impfung gegen das Corona-Virus oder eine Genesung nachweist gleichwertig mit einem „Grünen Pass“, der ein negatives Testergebnis vorweist? Wenn Nein, aus welchen Gründen nicht? Über welchen Zeitraum ist ein „Grüner Pass“, der eine Impfung oder Genesung nachweist, gültig und welche zeitlich begrenzte Gültigkeit genießt ein „Grüner Pass“ mit einem negativen Testergebnis? Wer ist verantwortlich für die technische Umsetzung des „Grünen Passes“ für den Tourismus in Südtirol und die Ausstattung der Hotels und der Beherbergungsbetriebe mit der entsprechenden Software und gegebenenfalls mit den dazugehörigen Geräten? Wer trägt die Kosten für die entsprechenden Maßnahmen im Tourismus? Geht die Landesregierung davon aus, dass durch den „Grünen Pass“ die Hotels und die Tourismusbetriebe spätestens am 1. Juni 2021 wieder öffnen dürfen? Wenn Ja, müssen auch sämtliche Angestellte im Tourismussektor einen „Grünen Pass“ vorweisen und kann bis dahin gewährleistet werden, dass diese Personen bis dahin ein Impfangebot bekommen? LR Arnold Schuler meinte, dass man noch lange warten müsse, bis europaweit eine Inzidenz von 50 erreicht sei. Die einzige Möglichkeit, die er jetzt sehe, sei die Reisefreiheit für die Geimpften, Immunen und Getesteten. Die EU wolle den Pass im Juni einführen, Südtirol wolle das vorziehen, um manche Bereiche zu öffnen. Dadurch brächten zum Beispiel die Gastbetriebe auch keine weitere Ausrüstung. Es sei zu erwarten, dass die EU die Grundlinien vorgebe, während die Staaten die Details festlegten. Die Hotels könnten bereits öffnen, die offene Frage sei, wann die Touristen kommen dürfen.

Laut dem Bericht zum Beschlussantrag Nr. 108 ist die Vorstreckung der Abfertigung an öffentlich Bedienstete von Seiten des Landes möglich, erklärte Maria Elisabeth Rieder. Die Landesverwaltung wird – laut Bericht – den Beschlussantrag somit im Rahmen der diesbezüglich zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel und Personalressourcen umsetzen und Rückstände aufarbeiten. Dies vorweg, richtete Rieder folgende Fragen an die Landesregierung: Welches sind die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel? In welcher Höhe und in welchem Zeitraum? Wann gedenkt man mit der Aufarbeitung der Rückstände zu beginnen und in welchem Zeitraum will man sie abschließen? Die bereitgestellten Mittel würden jährlich rund 35 Mio. Euro betragen, davon 25 zu Lasten des INPS, erklärte LH Arno Kompatscher. Für die Vorstreckung brauche es ein Abkommen mit dem INPS. Für die Jahre 21/22 und 22/23 seien 105 Mio. vorgesehen. Für eine solche Maßnahme könne das Land kein Darlehen aufnehmen. In Coronazeiten gebe es andere Prioritäten.

Die Jenesiener Seilbahn wurde 1937 eröffnet und das letzte Mal im Jahr 2000 modernisiert, bemerkte Hanspeter Staffler. Am 22.11.2020 stellte sie jedoch ihren Betrieb ein. Es wurde 2017 ein „erstes gesamtheitliches Projekt zur neuen Seilbahn präsentiert“, wie auf der Homepage von SüdtirolMobil zu lesen ist. Dort geschrieben steht weiters, dass der Architekturwettbewerb im Jahr 2018 „abgewickelt“ wurde. Der Baubeginn hänge jedoch „von der verfügbaren Finanzierung ab und steht derzeit noch nicht fest“. Dazu richtete Staffler folgende Fragen an die Landesregierung: Wurde die Planung bereits abgeschlossen bzw. wann wird dies der Fall sein? Wann ist die Ausschreibung für die Bauarbeiten geplant? Wann werden laut Plan der Landesregierung die Bauarbeiten beginnen und enden? Wie hoch sind die geplanten Gesamtkosten und wer trägt die Kosten? Es sei eine historische und sehr wichtige Verbindung, erklärte LR Daniel Alfreider. Für die Landesregierung sei die Planung abgeschlossen, aber es gebe noch Fragen zu klären, vor allem wegen der hohen Kosten (26 Mio.). Es brauche noch neue Finanzierungsmöglichkeiten. Man habe auch an den Recovery Fund gedacht, aber dazu brauche es noch eine Bestätigung. Wenn der Bau 2022 beginnen könne, könne er 2024 fertig sein.

Mit Beschluss Nr. 22 vom 21.01.2020 wurde durch die Landesregierung eine Konvention mit der Gesellschaft „Lepida“ zur Online-Aktivierung der sogenannten digitalen Identität (SPID) eingegangen, erklärte Sven Knoll. Ziel der Konvention war bzw. ist es, den „Zugang für Bürgerinnen und Bürger so einfach als möglich zu gestalten“. Trotz anderweitiger Bekundungen ist eine Registrierung in deutscher Sprache aber immer noch nicht möglich, kritisierte Knoll und stellte dazu folgende Fragen: Warum ist eine Anmeldung über Lepida nach einem Jahr und trotz Konvention immer noch nicht in deutscher Sprache möglich? Musste für die Konvention bezahlt werden? Falls Ja, wie viel? Was wird die Landesregierung unternehmen, damit die SPID-Aktivierung über Lepida auch in deutscher Sprache erfolgen kann? Vor genau drei Jahren wurde der „eGov-Account“ des Landes deaktiviert und durch SPID ersetzt. Warum ist es der Landesregierung nach drei Jahren nicht gelungen, eine SPID-Registrierung in deutscher Sprache zu gewährleisten? Die Landesregierung habe bereits im September 2020 die Voraussetzungen geschaffen, aber die Umsetzung liege in der Verantwortung der Gemeinden, antwortete LH Arno Kompatscher. Aufgrund der Pandemie habe sich die Schulung bis März 2021 verzögert. Die Konvention sei kostenlos, daher sei auch nichts bezahlt worden. Die Landesregierung sei bemüht, alle Dienste zweisprachig zu bieten. Im genannten Fall sei nicht alles so erfolgt, wie man es gewünscht hätte. Man hoffe, dass man das Projekt nun endlich umsetzen könne.

Den Grünen wurde in ihrer Sprechstunde berichtet, dass eine Reinigungskraft in einer Kindertagesstätte einen Stundenlohn von 7,80 Euro brutto erhält. Die Reinigungskraft ist vertraglich mit einer Genossenschaft verbunden, die diesen Lohn zahlt. Eine derartige tarifliche Behandlung scheint, zumal bei den Lebenshaltungskosten in Südtirol, wirklich untragbar, meinte Brigitte Foppa und stellte dazu folgende Fragen: Kann diese Angabe stimmen? Sind die Beiträge, die das Land Südtirol für die Kinderbetreuung zahlt, an Mindestlöhne für Reinigungspersonal gebunden? Wenn ja, wie hoch ist dieser Tarif? Wenn nein, warum wird dieser Mindesttarifstandard nicht gewährleistet? Rhetorische Frage: Wie soll eine Reinigungskraft mit dieser Gehaltsperspektive leben? LR Philipp Achammer antwortete, dass für das Reinigungspersonal in genossenschaftsgeführten Tagesstätten der nationale Tarif anzuwenden sei: also 8,69 Euro brutto. LR Waltraud Deeg räumte ein, dass ein Monatsgehalt von 1.200 Euro in einem Land mit hohen Lebenshaltungskosten wenig sei. Sie sei mit dem Arbeitsinspektorat in Verbindung, um die tatsächlichen Stundensätze zu überprüfen.

Der Beschluss der Landesregierung Nr. 470 vom 30.06.2020 sieht unter anderem bei Erstansuchen eine Zuweisung der Pflegestufe von Amts wegen vor, stellte Maria Elisabeth Rieder fest. In der Antwort auf die Anfrage zur aktuellen Fragestunde Nr. 08/02/2021 spricht die Landesrätin zudem von 25 Stellen für die Einstufungen, wobei aber viele – vor allem der Krankenpfleger*innen – unbesetzt sind, da sie für andere Dienste abgezogen wurden. Rieder richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wie viele Stellen in den Einstufungsteams nicht besetzt und in welchen Gesundheitsbezirken? Wird die erstmalige Zuweisung der Pflegestufe immer noch von Amts wegen durchgeführt? Wie ist hier die genaue Vorgehensweise und wie lange dauert es vom Ansuchen bis zur Zuweisung und dem Erhalt des Pflegegeldes? Wie viele Krankenpfleger*innen wurden von den Einstufungsteams abgezogen, in welchen Gesundheitsbezirken und für welche Dienste? Gibt es Bemühungen dieses Personal zurückzuholen, um die Wartezeiten auf die Pflegeeinstufung zu reduzieren? Derzeit seien acht Stellen nicht besetzt, antwortete LR Waltraud Deeg. Vier Einstufungsteams seien zurzeit unbesetzt. Während des ersten Lockdowns seien fast alle Pflegekräfte abgezogen und in den Pflegeheimen eingesetzt. Derzeit sei eine Wiederaufstockung noch nicht abzusehen. Man werde versuchen, mit Übergangsmaßnahmen eine schnellere Abwicklung zu erreichen.

Die Arbeiten werden morgen wieder aufgenommen.

Von: mk

Bezirk: Bozen