Von: luk
Meran – Am Sonntag, 24. Oktober sind insgesamt 30.872 Meraner Bürgerinnen und Bürger zur Stimmabgabe für die Direktwahl des Bürgermeisters aufgerufen (siehe Ergebnisse der ersten Wahlgangs). Auch für die Stichwahl zwischen Paul Rösch und Dario Dal Medico sind die Wahlsprengel von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Die Auszählung der Stimmen beginnt am Sonntagabend nach Schließung der Wahllokale.
Wer darf wählen?
Für den Zutritt zu den Wahlsektionen ist der Green Pass nicht erforderlich. Wahler*innen müssen jedoch den Nasen-Mund-Schutz tragen.
Wahlberechtigt sind alle in die Wählerlisten der Stadtgemeinde Meran Eingetragenen, die am Tag der Wahl (10. Oktober 2021) das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem müssen sie zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Kundmachung der Wahlausschreibung (26. August 2021) seit vier Jahren ununterbrochen in der Region ansässig gewesen sein, wobei sie den größten Zeitabschnitt dieser vier Jahre in Südtirol verbracht haben müssen.
Wie wird gewählt?
Bei der Stichwahl gibt es einen einzigen Stimmzettel, auf dem einen der zwei Bürgermeisterkandidaten – Paul Rösch oder Dario Dal Medico – gewählt werden kann. Bürgermeister wird jener Kandidat, der die meisten Stimmen erhält.
Ergebnisse der Auszählung in Echtzeit präsentiert
Die Ergebnisse der Stichwahl am Sonntag, 24. Oktober werden Medien- und Parteienvertreter am selben Tag ab 21.00 Uhr im Sitzungssaal des Gemeinderates im ersten Stock des Rathauses in Echtzeit präsentiert.
Aus Sicherheitsgründen dürfen sich im Saal gleichzeitig maximal 42 Personen aufhalten.
Interessierte Bürger können hingegen in der fürs Publikum reservierten Loge im zweiten Stock Platz nehmen, wobei der Zutritt dort jeweils maximal 14 Personen erlaubt wird.
Im gesamten Saal müssen die Anwesenden einen Mund- und Nasenschutz tragen, wenn der Ein-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann.
Die Wahlergebnisse werden in Echtzeit auch auf der offiziellen Webseite der Region Trentino-Alto Adige/Südtirol veröffentlicht.
Den Wahlausweis erneuern
Die Wähler müssen sich in das auf dem Wahlausweis angegebene Sektionswahllokal begeben und ihren Wahlausweis sowie einen Personalausweis vorlegen. Wer keinen Wahlausweis besitzt (wegen Nichterhalt, Verlust oder Diebstahl) oder einen beschädigten Wahlausweis hat, muss sich an das Gemeindewahlamt wenden. Dieses ist an folgenden Tagen geöffnet:
Freitag, 22. Oktober von 8.30 bis 18.00 Uhr;
Samstag, 23. Oktober von 9.00 bis 18.00 Uhr;
Sonntag, 24. Oktober von 7.00 bis 21.00.
Dort kann je nach Sachlage ein Wahlausweis, eine Zweitausfertigung oder eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Das Wahlamt erinnert daran, dass man auch mit einer abgelaufenen Identitätskarte oder mit einem anderen mit Lichtbild versehenen Dokument, welches die Identität des Inhabers zweifelsfrei nachweist und von einer italienischen Behörde ausgestellt wurde (z.B. Führerschein, Reisepass, etc.), wählen kann.