Ott war nach der Urteilsverkündung zu keinem Kommentar bereit

Amtsmissbrauch und Spionage: 49 Monate Haft für Egisto Ott

Mittwoch, 20. Mai 2026 | 20:53 Uhr

Von: apa

Der frühere Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, ist am Mittwoch am Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und anderer Delikte zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt worden. Das Urteil lag nahe an der Höchstgrenze des Strafrahmens für Spionage, der maximal fünf Jahre Haft vorsieht.

Die Strafhöhe habe sie “durchaus überrascht”, sagte Otts Verteidigerin Anna Mair in einer ersten Reaktion. Es sei “absolut nicht nachvollziehbar, dass ein bisher Unbescholtener fast die Höchststrafe bekommt”, meinte Mair vor Medienschaffenden vor dem Großen Schwurgerichtssaal. An sich hätte der aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen bestehende Schwurgerichtshof über Ott sogar vier Jahre und fünf Monate verhängt – vier Monate wurden bei der Strafzumessung aufgrund der überlangen Verfahrensdauer in Abzug gebracht.

Mair legte noch im Gerichtssaal Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab. Die erstinstanzliche Entscheidung sei “die erste Etappe, jetzt geht es weiter”, gab sich Otts Rechtsvertreterin kämpferisch. Egisto Ott selbst stand für eine Stellungnahme nicht zur Verfügung. “Kein Kommentar”, beschied er – betont freundlich lächelnd – Journalistinnen und Journalisten, die ihn um eine Wortspende baten.

Fußfessel für 20 Monate ausgeschlossen

Im Urteil wurde ausdrücklich festgehalten, dass ein elektronisch überwachter Hausarrest für die Dauer von 20 Monaten nicht in Betracht kommt. Das heißt, dass im Falle der Rechtskraft Egisto Ott 20 Monate in einer Justizanstalt verbüßen muss und nicht auf eine Fußfessel hoffen darf. Bei Egisto Ott wurden weiters 56.000 Euro an Vermögenswerten für verfallen erklärt. Das Gericht ging davon aus, dass es sich bei diesem Betrag “um die Untergrenze der erlangten Geldbeträge” aus Otts kriminellen Handlungen handelt, wie der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung darlegte.

Egisto Ott wurde im Großteil der Anklagepunkte von den acht Geschworenen einstimmig für schuldig befunden. Demnach tätigte er den nicht rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge ohne dienstlichen Auftrag und teilweise entgeltlich im Interesse des russischen Geheimdienstes FSB Personenabfragen und Recherchen und gab die Ergebnisse weiter. Betroffen davon waren unter anderem ein abtrünniger, in Russland in Ungnade gefallener FSB-Offizier und der bulgarische Investigativjournalist Christo Grozev. An eine in diesem Kontext von Ott behauptete “Operation Doktor” – Ott hatte geltend gemacht, von einem Vorgesetzten mit streng geheimen Recherchen für einen westdeutschen Partnerdienst betraut worden zu sein – glaubten die Geschworenen nicht.

Mehrere Fakten als Spionage verurteilt

Auch drei Diensthandys hochrangiger Beamter des Innenministeriums, die 2017 bei einem Bootsausflug in Tulln ins Wasser gefallen waren, fanden dem Urteil zufolge von Ott über den ehemaligen Wirecard-Manager und nunmehrigen mutmaßlichen russischen Agenten Jan Marsalek zum Zweck ihrer Auswertung den Weg zum FSB. Dieser Anklagepunkt wurde von den Geschworenen einstimmig als Spionage gewertet. Für Marsalek bzw. den FSB soll Ott gemäß dem Ersturteil grundsätzlich und systematisch nicht für die Öffentlichkeit bestimmte geheime Tatsachen und Erkenntnisse aus polizeilichen Datenbanken gesammelt und übermittelt haben, nachdem ihm dafür Fingerabdruckspuren, Melde- und Kreditkarten-Daten zur Verfügung gestellt wurden.

Ott wurde von den Geschworenen weiters der Spionage schuldig erkannt, weil er im November 2017 einen SINA-Laptop mit brisanten geheimdienstlichen Informationen eines EU-Staates Vertretern des russischen Geheimdienstes überlassen haben soll. Dafür soll Ott 20.000 Euro erhalten haben, weshalb er in diesem Zusammenhang auch der Veruntreuung für schuldig befunden wurde. Auch der Bestechlichkeit wurde der demnächst 64-Jährige schuldig erkannt.

“Fehleranalyse” nach Tiergartenmord

Darüber hinaus soll er nach dem sogenannten Berliner Tiergartenmord – ein russischer Geheimdienstagent hatte im August 2019 einen in Deutschland im Exil lebenden Tschetschenen erschossen – für den russischen Nachrichtendienst im September 2019 eine ausführliche “Fehler- und Schwachstellenanalyse” für geheimdienstliche Tötungsmaßnahmen der russischen Geheimdienste erstellt haben. Auch in diesem Anklagepunkt wurde einstimmig für schuldig befunden.

Gegen Ott wurde seit neun Jahren ermittelt und seit Ende Jänner am Landesgericht verhandelt. Ein mitangeklagter Polizist, der als am BVT tätiger IT-Forensiker für Ott die Handy-Daten der Kabinettsmitarbeiter extrahiert haben soll, wurde wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung der Geheimhaltungspflicht zu 15 Monaten bedingt verurteilt. Dieses Urteil ist ebenfalls nicht rechtskräftig. Der vormalige BVT-Beamte erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.

Beide Angeklagten hatten sich zu sämtlichen gegen sie erhobenen Vorwürfen “nicht schuldig” bekannt. Freigesprochen wurde Ott nur vom Vorwurf des schweren Betrugs, einigen gelinderen Vergehen sowie in einem von einem von mehreren Fakten, die als Bestechlichkeit inkriminiert waren.

Ott sah sich bis zuletzt als Opfer einer Intrige

Bis zuletzt hatte Egisto Ott sich als Opfer einer Intrige gesehen. Er sei “unschuldig. Ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen”, versicherte er in einem abschließenden Statement nach einem zwölftägigen Verhandlungs-Marathon am Landesgericht. Er werde “als Russland-Spion und als schlechter und frustrierter Beamter dargestellt”, weil er “massive Missstände und Untreue in Millionenhöhe im BVT und im Innenministerium” aufgedeckt hätte, behauptete er. Bei den Geschworenen drang er mit dieser Darstellung nicht durch.

“Das heutige nicht rechtskräftige Urteil im Fall Egisto Ott zeigt uns, dass Netzwerke fremder Mächte in Österreich konsequent verfolgt werden. Dass in dem Gesamtkomplex aber weder von Ott noch von der FPÖ auch nur ein Funken Einsicht zu sehen war, zeigt, dass wir wegen der anhaltenden Gefahr durch russische Einflussnahme auch in Zukunft wachsam sein müssen”, reagierte ÖVP-Generalsekretär Nico Marchetti am Mittwochabend auf Otts erstinstanzliche Verurteilung.

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