Von: mk
Bozen – Nach Anzeige von 38 Schüler-Eltern hat der Voruntersuchungsrichter Emilio Schönsberg am 25. November festgestellt, dass die Verordnung des Landeshauptmannes vom 19. März 2021 betreffend des Screenings an den Schulen nicht rechtswidrig war, da die erlassenen Maßnahmen vom Südtiroler Sanitätsbetrieb empfohlen und vom Gesundheitsministerium bestätigt worden waren.
Zudem stellte der Untersuchungsrichter fest, dass kein Vorsatz bestand, da die Sicherheit im Vordergrund stand und es auch keine böswillige Absicht gab, jemandem vom Präsenzunterricht auszuschließen. Voruntersuchungsrichter Schönsberg hat die Argumente von Landeshauptmann Arno Kompatscher, der von Anwalt Alessandro Melchionda vertreten wurde, somit als begründet erachtet.
Landeshauptmann Kompatscher hatte am 19. März 2021 verordnet, dass “ab dem 7. April 2021 und bis zur Beendigung des vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierten Pilotprojektes zum Monitoring der Verbreitung der SarsCov-2-Infektion unter der Südtiroler Schulbevölkerung die Möglichkeit des Präsenzunterrichts auf jene Schülerinnen und Schüler beschränkt ist, welche sich dem Screening unterziehen. … Für die Schülerinnen und Schüler, die sich nicht am genannten Monitoring- und Testprogramm beteiligen, werden die didaktischen und schulischen Aktivitäten über den integrierten Fernunterricht fortgeführt.”
Daraufhin hatten einige Eltern dem Landeshauptmann Amtsmissbrauch vorgeworfen und ihn angezeigt. Der Staatsanwalt hatte die Archivierung beantragt, doch dieser hatten sich die Eltern widersetzt.