Klarheit über die staatlichen Zuweisungen

Asylantragstellende: Zusagen des Innenministeriums

Samstag, 08. Oktober 2016 | 13:32 Uhr

Rom/Bozen – Beim gestrigen Treffen zwischen Landeshauptmann Arno Kompatscher und Innenminister Angelino Alfano in Rom wurde vereinbart, dass Südtirol bis zur Erreichung der staatlichen Quote keine weiteren Asylantragstellendne zugewiesen werden. “Wir hatten bisher eine unklare Situation in Bezug auf jene Menschen, die über die nördlichen Grenzen oder auf anderen Wegen unser Land erreicht haben”, erklärt der Landeshauptmann. Derzeit sind in Südtirol laut der staatlichen Zuweisungsquote 1060 Menschen untergebracht. Im Sinne der Berechnungen des staatlichen Quotensystems entfallen auf Südtirol derzeit etwa 1470 Aufnahmen.

“Diese Zahl der 1470 Zuweisungen wurde in der gestrigen Berichterstattung leider fälschlicherweise umgedreht. Wir haben bei dem Treffen im Innenministerium die Rechtssicherheit erhalten, dass wir nun gemeinsam mit dem Regierungskommissariat und der Quästur für die Zukunft alle Verfahren festlegen, mit denen sich in Südtirol aufhaltenden Personen überprüft werden und – sofern sie die Berechtigung für einen Asylantrag mit allen entsprechenden Rechten und Pflichten erhalten -, in das Quotensystem aufgenommen werden. Dies gilt nur, bis die vom Staat vorgesehen Quote erreicht ist. Das neue System stellt auch eindeutig klar, dass es außerhalb der staatlichen Quote und außerhalb der staatlichen Zuweisungen keinen Anspruch auf eine Aufnahme in Südtirol gibt”, legt der Landeshauptmann klar.”Sollten sich Situationen ergeben, bei denen Personen unabhängig von einer Zuweisung oder außerhalb der staatlichen Quoten in Südtirol aufhalten, so gelten die Richtlinien des angepassten Rundschreibens der Landesabteilung Soziales von Anfang Oktober.”

Von: mk

Bezirk: Bozen