Von: ka
Bozen – Auch Übergangsunterkünfte und die Möglichkeit der Umverteilung beim Erreichen der staatlichen Quote wurden angesprochen.
Vor etwa zwei Wochen hatten sich Land, Quästur, Gemeinde Bozen, Caritas und Volontarius auf eine gemeinsame Anlaufstelle für Asylbewerber geeinigt, heute Abend (3. November) bekräftigten alle Beteiligten, dass die bereits bestehende Anlaufstelle “Humanitäre Hilfe Bahnhof Bozen”, die der Verein Volontarius schon seit mehreren Monaten in der Ex-Mensa der Landesverwaltung führt, zu einem gemeinsamen Infopoint ausgebaut werden soll. “Dieser Infopoint muss die erste und einzige Anlaufstelle für alle potenziellen Asylbewerber sein, die selbständig in Südtirol ankommen”, forderte Soziallandesrätin Martha Stocker. Wichtig sei, dass alle hinter dieser Einrichtung stehen, auch die staatlichen Institutionen. “Anfänglich wird die Quästurüber einen direkten Kontakt erreichbar sein, nach einer monitorierten Anfangsphase werden wir erneut gemeinsam darüber beraten”, sagte Stocker. Auf diese Weise soll zum einen erreicht werden, dass Migranten erste Information aus einer Hand erhalten, zum anderen soll so auch schneller beurteilt werden können, in welcher rechtlichen Situation sich eine Person befindet. Sofort einbezogen werden Sozialdienste Bozen, Volontarius und Caritas.
“Darüber hinaus sollen in bestehenden Einrichtungen Plätze reserviert werden, in denen potenzielle schutzbedürftige Asylbewerber vom Zeitpunkt ihrer Ankunft bis zur Entscheidung darüber, ob sie Zugang zum staatlichen Aufnahmesystem haben, untergebracht werden können”, sagte Stocker. Eine Unterbringung im Hotel, wie sie derzeit häufig vorkommt, soll nur noch ultima ratio sein. Insgesamt seien Plätze für rund 50 Personen vorgesehen, die Aufenthaltsdauer in diesen Einrichtungen soll 30 Tage nicht überschreiten.
Innerhalb dieser Frist soll festgestellt werden, ob eine Person die Voraussetzungen erfüllt, um in das reguläre staatliche Asylsystem aufgenommen zu werden oder nicht. Sollte Südtirol die staatlich vorgesehene Quotebereits erfüllen, wird beim Staat zudem das Verfahren beantragt, mit dem Personen, die die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Asylsystem erfüllen, auf andere Regionen umverteilt werden.