Von: luk
Bozen – Der II. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 149/17 – Änderungen zum Landeshöfegesetz und zum Landesraumordnungsgesetz, vorgelegt von der Landesregierung – begutachtet und mit 4 Ja (SVP), 1 Nein (Grüne) und 1 Enthaltung (Freiheitliche) gebilligt. Die Debatte im Ausschuss konzentrierte sich vor allem auf die Voraussetzungen für die Schließung eines Hofes ohne Hofstelle, und zwar inwieweit dabei Flächen von Ehepartner oder Eltern des Antragstellers mit berücksichtigt werden müssen. Der Ausschuss hat in diesem Fall Änderungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen: Die Flächen des Ehepartners wurden aus der Bestimmung herausgenommen, während jene freien Flächen, die den Eltern des Jungbauern gehören, nur zu einem gewissen Teil berücksichtigt werden sollen.
Anschließend hat der Ausschuss mit der Behandlung des Landesgesetzentwurfs Nr. 151/18 – Raum und Landschaft, vorgelegt von der Landesregierung – begonnen und zwei Vertreter des Rates der Gemeinden dazu angehört, die ihr umfangreiches Gutachten zum 106 Artikel umfassenden Gesetzentwurf im Detail darlegten. Der Vertreter der Landesregierung hat in dieser Sitzung bereits angekündigt, eine Reihe von diesen Vorschlägen und Einwänden zu berücksichtigen.
Die Generaldebatte zum Gesetzentwurf wird dann in der nächsten Sitzung, am 12. März., aufgenommen.