Arbeiten im Landtag

Ausschuss: Drei Artikel des Omnibusgesetzentwurfs gebilligt

Dienstag, 18. April 2023 | 15:44 Uhr

Bozen – Der IV. Gesetzgebungsausschuss des Landtages hat sich in seiner heutigen Sitzung unter dem Vorsitz von Paula Bacher mit dem Landesgesetzentwurf Nr. 136/23 „Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Bezirksgemeinschaften, Unterricht, Museen, geschlossene Höfe, Gewässerschutz und Gewässernutzung, Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, öffentliche Aufträge, Straßenwesen, Gesundheit, Fürsorge, Wohlfahrt und Nahrungsmittelhygiene“ (eingebracht von LH Arno Kompatscher) befasst. Gemäß Art. 87-bis der Geschäftsordnung wurden vom Ausschuss nur die Artikel 20 und 21 behandeln, welche in seinen Zuständigkeitsbereich (dieser ist: Arbeit und Berufe, Wohnbau, öffentliche Fürsorge, Gesundheitswesen, Ernährung, ehrenamtliche Tätigkeit, Transportwesen) fallen.

„In Art. 20 geht es um die ‚Bestimmungen über die Grundausbildung, die Fachausbildung und die ständige Weiterbildung sowie andere Bestimmungen im Gesundheitsbereich‘ und darum, dass die sogenannten Tutorenstunden nun anstatt in sechs in fünf Jahren geleistet werden können“, erläuterte die Ausschussvorsitzende Bacher. „Es geht hier nicht um eine Verkürzung der Inhalte, sondern der Zeiten.“ Mit Art. 21 solle es dagegen, so Bacher weiter, Vereinfachungen für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung anstellen, im Verfahren und beim Erhalt der entsprechenden Prämien geben.

Per Änderungsantrag eingebracht (von den Abg. Locher und Vallazza) wurde indes der Art. 21-bis. „Dieser betrifft“, so Bacher, „eine Änderung im Wohnbauförderungsgesetz, mit der der Erwerb des nackten Eigentums durch Fruchtnießer an geförderten Wohnungen ermöglicht werden soll“.

Die Artikel 20, 21 und 21-bis des LGEs Nr. 136/23 wurden schließlich mit vier Ja (der Vorsitzenden Bacher und der Abgeordneten Locher, Vallazza und Renzler) und vier Enthaltungen (der Abgeordneten Staffler, Franz Ploner, Repetto und Nicolini) gutgeheißen, wobei gemäß Geschäftsordnung bei Stimmengleichheit die Stimme der Vorsitzenden ausschlaggebend war.

Von: mk

Bezirk: Bozen