SVP: "Mehr Zuständigkeiten, mehr Rechtssicherheit"

Autonomiereform endgültig genehmigt

Mittwoch, 13. Mai 2026 | 17:03 Uhr

Von: mk

Bozen/Rom – Der 13. Mai 2026 wird zu einem wichtigen Datum im Kalender der Südtirol-Autonomie. Nach der Abgeordnetenkammer hat auch der Senat der Republik in seiner Sitzung vom 13. Mai den Verfassungsgesetzentwurf zur Änderung des Sonderstatuts für Trentino-Südtirol in zweiter Lesung und damit endgültig genehmigt. Nach der anstehenden Unterzeichnung durch den Präsidenten der Republik innerhalb eines Monats und 15 Tage ab Veröffentlichung im Amtsblatt tritt das Verfassungsesetz in Kraft.

Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte in ihrer programmatischen Regierungserklärung 2022 zugesichert, die Autonomiestandards von 1992 wiederherzustellen. Auf dieser Grundlage übermittelte Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher 2023 einen Reformvorschlag, der die Basis für intensive Verhandlungen bildete. Nun wurde die Reform endgültig genehmigt.

„Das ist ein bedeutender Moment für unsere Autonomie“, erklärt Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher. „Die heute vom Senat verabschiedete Statutenreform stellt nicht nur gesetzgeberische und verwaltungstechnische Zuständigkeiten wieder her, die 1992 Österreich zur Abgabe der Streitbeilegungserklärung veranlasst haben, sondern eröffnet uns auch neue Handlungsspielräume. Die eigentliche Arbeit beginnt jetzt: Die Landesverwaltung ist schon bereit, diese neuen Spielräume in Maßnahmen umzusetzen, die konkrete Verbesserungen für Land und Leute bringen“

Warum war eine Reform des Autonomiestatuts notwendig?

Mit der Reform des Titels V der Verfassung im Jahr 2001 waren alle Zuständigkeiten, die nicht ausdrücklich dem Staat vorbehalten waren, den Regionen und autonomen Ländern übertragen worden. Der Verfassungsgerichtshof interpretierte die beim Staat verbliebenen Zuständigkeiten als  Querschnittskompetenzen.  Dies führte in den folgenden Jahren zu einer stärker zentralistischen Ausrichtung und schränkte die gesetzgeberischen und verwaltungstechnischen Zuständigkeiten des Landes Südtirol schrittweise ein.

Die Inhalte des Verfassungsgesetzentwurfs

Der Gesetzentwurf sieht folgende Änderungen vor:

• Wiederherstellung der autonomen Zuständigkeiten, die eingeschränkt wurden (Ordnung der Landesämter und des zugeordneten Personals; Raumordnung und Bauleitpläne; Straßenwesen, Wasserleitungen und öffentliche Arbeiten im Interessenbereich der Provinz; Übernahme öffentlicher Dienste in Eigenverwaltung und deren Wahrnehmung durch Sonderbetriebe einschließlich Abfallbewirtschaftung; Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie);

• neue „ausschließliche“ Zuständigkeiten (Schutz der Umwelt und der Ökosysteme einschließlich der Regelung des Wildtiermanagements; Handel);

• Reduzierung der Schranken für die autonome Gesetzgebung und Erweiterung der Spielräume in alle Politikbereichen  (Abschaffung der Begrenzung durch grundlegende Normen der wirtschaftlich-sozialen Reformen der Republik; Einschränkung auf die „allgemeinen Grundsätze“ der Rechtsordnung; ausdrückliche Bezeichnung der primären Gesetzgebungskompetenz als „ausschließliche“);

• Präzisierung der Funktion der Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut für die Weiterentwicklung der Autonomie (Harmonisierung der Ausübung der Gesetzgebungsbefugnis der Region und der Provinzen mit jener des Staates unter Berücksichtigung der besonderen Bedingungen der Autonomie);

• Einvernehmensklausel (Künftige Änderungen des Autonomiestatuts benötigen die Zustimmung des Regionalrats und beider Landtage; das anerkannte Autonomieniveau kann jedenfalls nicht mehr unterschritten werden);

• Minderheitenschutzbestimmungen (Wahlrecht – Ansässigkeitsklausel; Kann-Bestimmung zur Sprachgruppen-Zusammensetzung der Landesregierung; Kann-Bestimmung zur Sprachgruppen-Zusammensetzung des Gemeindeausschusses).

SVP erfreut über Abschluss der Autonomiereform

„Heute wird Südtirols Eigenständigkeit für die Zukunft gestärkt. Mit der Verabschiedung der Autonomiereform im Senat gelingt ein Schritt, der weit über den heutigen Tag hinausreicht: Wir sichern Zuständigkeiten, gewinnen Handlungsspielräume zurück und geben der Autonomie neue Stabilität.“ Mit diesen Worten würdigt SVP-Obmann Dieter Steger die heutige endgültige Verabschiedung der Autonomiereform im Senat.

Mit dem heutigen Beschluss wird ein Reformprozess erfolgreich abgeschlossen, der 2022 seinen Anfang genommen hat. Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte den Prozess initiiert und über die vergangenen Jahre maßgeblich begleitet; die Südtiroler Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben die Reform in Rom bis zur Ziellinie geführt. Es handelt sich um die umfassendste Weiterentwicklung der Südtirol-Autonomie seit Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts.

Besonders erfreut zeigt sich in diesem Zusammenhang auch SVP-Senator Meinhard Durnwalder. In seiner Rolle als Berichterstatter und zuständiges Kommissionsmitglied oblag es ihm die letzte Hürde im Senat vorzubereiten und zu organisieren. „Auch wenn die Mehrheit von Anfang an ihre Unterstützung zugesagt hat, kann man erst sicher sein, wenn die Abstimmung erfolgreich ausgeht. Zudem ging es vor allem dieses Mal auch darum die absolute Mehrheit zu sichern, also 103 Stimmen, die für die Autonomiereform stimmen. Ich bin deshalb zufrieden, dass unsere Vorarbeit – Gespräche und Überzeugungsarbeit – hier in Rom offensichtlich Früchte getragen hat. 129 Stimmen sind ein deutliches Zeichen!“, unterstreicht Durnwalder.

„Mit dieser Reform holen wir ein Stück Gestaltungskraft nach Südtirol zurück. Wir gewinnen nicht nur Kompetenzen wieder, die in den vergangenen Jahren durch zentralistische Entwicklungen eingeschränkt wurden, sondern verankern auch Zuständigkeiten in neuen Bereichen. Damit schaffen wir mehr Rechtssicherheit und mehr Handlungsspielraum für Entscheidungen, die unser Land unmittelbar betreffen. Das ist gelebte Autonomie und ein großer Erfolg für Südtirol“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.

Die Reform reagiert auf Entwicklungen, die Südtirols autonome Spielräume in den vergangenen Jahren spürbar eingeschränkt haben. Nach der Verfassungsreform von 2001 und deren späterer Auslegung waren Zuständigkeiten der Regionen mit Sonderstatut und der autonomen Provinzen zunehmend unter Druck geraten. Die nun verabschiedete Reform setzt genau hier an. „Sie stellt zentrale Autonomiestandards wieder her, schafft mehr Rechtssicherheit und stärkt die Zuständigkeiten des Landes“, erklärt die SVP.

Konkret würden wichtige Bereiche der autonomen Gesetzgebungsbefugnis abgesichert und weiterentwickelt. Dazu zählen unter anderem Raumordnung, Urbanistik und Bauwesen, öffentliche Aufträge von Landesinteresse, öffentliche Dienste einschließlich Abfallwirtschaft, kleine und mittlere Wasserableitungen zur Stromerzeugung, Umwelt- und Ökosystemschutz einschließlich Wildtiermanagement sowie der Handel. Damit erhält Südtirol in wesentlichen Zukunftsfragen mehr Klarheit und Gestaltungskraft.

„Autonomie zeigt ihren Wert dort, wo wir Verantwortung übernehmen und konkrete Entscheidungen für unser Land treffen können. Diese Reform stärkt genau jene Bereiche, in denen Südtirol eigene Antworten braucht – nah an den Menschen, nah an den Gemeinden und nah an den Herausforderungen unserer Zeit“, so Kompatscher.

Ein besonders wichtiger Punkt der Reform betrifft auch künftige Änderungen des Autonomiestatuts. Der Grundsatz des Einvernehmens wird gestärkt, und die bereits anerkannten Autonomiestandards dürfen nicht geschwächt werden. Damit wird auch die historische Grundlage der Südtirol-Autonomie, insbesondere die mit der Streitbeilegung von 1992 verbundenen Garantien, abgesichert.

Für SVP-Obmann Dieter Steger ist der heutige Beschluss deshalb ein politischer Meilenstein: „Diese Reform ist ein klares Signal: Südtirols Autonomie ist kein statisches Denkmal, sondern ein lebendiges Fundament. Sie muss geschützt, erneuert und weiterentwickelt werden. Heute ist uns genau das gelungen.“

Die heutige Verabschiedung reihe sich ein in die großen Etappen der Südtiroler Autonomiegeschichte: vom Aufbruch von Sigmundskron über die Paketschlacht, das Zweite Autonomiestatut und die Streitbeilegung bis hin zur dynamischen Autonomie, dem Mailänder Abkommen, der Finanzautonomie und nun zur Autonomiereform 2026. „Dieser historische Bogen zeigt: Südtirols Autonomie war nie Geschenk, sondern immer Ergebnis von Beharrlichkeit, Verhandlungskraft und politischer Verantwortung.“

„Silvius Magnago hat sinngemäß gesagt, Autonomiepolitik bedeute, Blumen am Wegesrand zu pflücken. Heute dürfen wir sagen: Südtirol bringt einen schönen Blumenstrauß von Rom nach Bozen. Dieser Erfolg gehört unserem Land und allen, die mit Geduld, Verlässlichkeit und Verantwortungsbewusstsein daran gearbeitet haben“, erklärt Steger.

Die Südtiroler Volkspartei dankt allen, die diesen Reformprozess ermöglicht und begleitet haben: Landeshauptmann Arno Kompatscher, den Südtiroler Parlamentarierinnen und Parlamentariern, den Verhandlungspartnern auf staatlicher Ebene sowie allen politischen Kräften, die diesen Weg konstruktiv unterstützt haben.

„Unser Auftrag bleibt derselbe: Südtirols Autonomie sichern, stärken und weiterentwickeln. Heute ist ein großer Schritt gelungen. Morgen geht die Arbeit weiter – mit derselben Verantwortung gegenüber unserem Land und seinen Menschen“, schließt SVP-Obmann Dieter Steger.

STF: „Gefährliche Zugeständnisse“

Kritik an der Reform kommt nach wie vor von der Süd-Tiroler Freiheit. Über der heute in Rom in letzter Lesung verabschiedeten Autonomiereform schwebe weiterhin das Damoklesschwert „Nationales Interesse“, schreibt der Landtagsabgeordnete Bernhard Zimmerhofer in einer Aussendung. „Da auch sonst inhaltlich wenig an Substanz vorhanden ist, kann man von einem nicht zufriedenstellenden Ergebnis für Südtirol sprechen“, kommentiert die Bewegung die Abstimmung in Rom.

Sehr wohl gebe es aber volkstumspolitisch gefährliche politische Zugeständnisse an die italienische Volksgruppe. „So kann die Landesregierung auf Basis der Volkszählung zusammengestellt werden (wozu soll man dann noch wählen gehen?), ebenso die Herabsetzung der Ansässigkeitsklausel für italienische Staatsbürger von vier auf zwei Jahre zur Erlangung des Wahlrechts, oder Italiener können in den Gemeindeausschuss berufen werden, auch wenn es nur einer in den Gemeinderat geschafft hat“, erklärt Zimmerhofer.

Neue Zuständigkeiten gebe es nur im Handel, Umweltschutz und Wildtiermanagement. „Weiters gilt, dass bei einer Änderung des Statuts das Land Südtirol nicht schlechter aussteigen darf“, räumt allerdings auch die Süd-Tiroler Freiheit ein.

Erst im April 2025 habe eine von der Landtagsfraktion der Süd-Tiroler Freiheit initiierte Expertenanhörung zur Autonomiereform ausführlich dargelegt, dass eine Reihe von Nachteilen zu erwarten seien, darunter zuallererst das weiterhin festgeschriebene nationale Interesse, die schwache Formulierung der Einvernehmensklausel und die Herabsetzung der Fristen zur Erlangung des Wahlrechts. Weiters werde zukünftig auch in der deutschen Bezeichnung der Begriff „Alto Adige“ festgeschrieben.

Bezirk: Bozen

Kommentare

Aktuell sind 2 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen