Gebhard: Rentensplitting oder Mindestrenten-Revival

„Beitragsbezogenes Rentensystem: Nachteile für Frauen“

Freitag, 30. März 2018 | 16:11 Uhr

Das Nationale Fürsorgeinstitut NISF/INPS hat am gestrigen Donnerstag die aktuellen Zahlen der Renten in der Privatwirtschaft veröffentlicht. Demnach beziehen 86,6 Prozent der Frauen eine Rente von weniger als 1.000 Euro im Monat. 2,8 Millionen Frauen erhalten sogar nur eine Rente von bis zu 500 Euro. „Frauen ziehen nicht nur während ihres Erwerbslebens durch eine geringere Lohntüte den Kürzeren, sondern angesichts des beitragsbezogenen Systems auch im Alter bei ihrer Rente und müssen zudem länger arbeiten“, bemerkt die SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard. „Dies wird auch so bleiben, so lange die Frauen die Hauptlast der Erziehungs- und Familienarbeit tragen“, so Gebhard.

Mit der sozialen Frühpension versuche der italienische Gesetzgeber diese Schieflage etwas auszugleichen. „Angesichts der aktuellen Zahlen müssen wir uns aber fragen, ob diese Maßnahme ausreicht, um Frauen vor der Altersarmut zu bewahren“, wirft die SVP-Landesfrauenreferentin in den Raum. In ihrer Funktion als SVP-Kammerabgeordnete hat Renate Gebhard daher einen Gesetzentwurf in das Parlament eingereicht, mit dem die unlängst erreichte Anerkennung der Erziehungs- und Pflegezeiten für die Rente nicht nur für bestimmte Kategorien gelten, sondern auf alle Frauen ausgedehnt werden soll. „Reichen diese Schritte aber nicht aus, so muss die Wiedereinführung der Mindestrente oder aber die Einführung eines Rentensplitting – sprich die Möglichkeit, die Rentenansprüche von Eltern zu gleichen Teilen zwischen Vater und Mutter aufzuteilen – stärker angedacht werden“, betont SVP-Landesfrauenreferentin Renate Gebhard.

Von: ao

Bezirk: Bozen