"Recht auf einen würdevollen Tod nicht verweigern"

Belgien: Erstmals Sterbehilfe für ein Kind

Sonntag, 18. September 2016 | 09:05 Uhr

Nach einer entsprechenden Gesetzesänderung zur Altersbeschränkung vor etwa zwei Jahren, hat Medienberichten zufolge in Belgien nun erstmals ein Kind das Recht auf Sterbehilfe in Anspruch genommen. Das Kind sei todkrank gewesen, sagte der Chef der nationalen Sterbehilfe-Kommission der Zeitung „Het Nieuwsblad“ (Samstagsausgabe).

Belgien ist damit das einzige Land weltweit, das für Kinder jeden Alters Sterbehilfe erlaubt. „Zum Glück gibt es nur sehr wenige Kinder, für die Sterbehilfe in Frage kommt“, sagte Wim Distelmans. „Aber das bedeutet nicht, dass wir diesen Kindern das Recht auf einen würdevollen Tod verweigern sollten.“

Voraussetzung für die Realisierung einer schon an sich hoch-sensiblen und kontroversen Praxis ist, dass das Kind nachweislich eine rationale Entscheidung getroffen hat und sich im Endstadium einer unheilbaren Krankheit mit unerträglichen und nicht zu lindernden Schmerzen befindet. Die Entscheidung muss von Ärzten, Psychologen und Eltern unterstützt werden.

Sterbehilfe (auch “Euthanasie” genannt) ist ein weltweit scharf diskutiertes Thema. In vielen Ländern ist sie verboten, in Deutschland wurde geschäftsmäßige Sterbehilfe Ende vergangenen Jahres vom Bundestag unter Strafe gestellt. In den Niederlanden ist dagegen wie in Belgien Sterbehilfe selbst für Minderjährige erlaubt, allerdings erst ab zwölf Jahren.

Von: mho