Hans Berger und Franco Panizza fordern Aussetzung

Berger: Nein zur Vertragsregistrierung bei kleinen Grundparzellen in Berggebieten

Donnerstag, 05. Oktober 2017 | 20:54 Uhr

Bozen/Rom – “Das jüngste Rundschreiben der Agentur für Zoll und Monopole erschwert es leider unnötig, vergünstigten Treibstoff für die landwirtschaftliche Nutzung zu beziehen”, erklären die Senatoren Hans Berger (SVP) und Franco Panizza (PATT). Gemeinsam haben sie eine dringende Anfrage an die Regierung gerichtet, um eine Aussetzung der vorgesehenen Registrierungspflicht von Pacht- und Leihverträgen vor allem zu Gunsten der kleinstrukturierten Berglandwirtschaft zu erwirken.

Am 15. September hat die Agentur für Zoll und Monopole über die Pflicht der schriftlichen Form und der Registrierung der Pacht- und Leihverträge informiert – als Voraussetzung, um Treibstoff für die Landwirtschaft zu vergünstigten Bedingungen zu erhalten. “Das entsprechende Rundschreiben steht im Widerspruch zu einer Abänderung am genehmigten Markt- und Wettbewerbsgesetz, die wir eingebracht haben”, unterstreichen Hans Berger und Franco Panizza von der Autonomiegruppe im Senat. “Diese legte fest, dass es für die Grundparzellen in Berggebieten, die kleiner als 5000 Quadratmeter sind, nicht notwendigerweise einen Rechtstitel zwecks Anlegen des Flächenbogens braucht.”

“Das Rundschreiben der Agentur für Zoll und Monopole steht nicht nur im Widerspruch zum geltenden Gesetz”, betonen Hans Berger und Franco Panizza, “es ist auch mit den grundsätzlichen politischen Bemühungen der vergangenen Jahre nicht vereinbar, die eine Vereinfachung und Entbürokratisierung zum Ziel hatten – vor allem für kleine Betriebe und solche in den Berggebieten.”

Die landwirtschaftlich genutzten Berggebiete sind durch viele äußerst kleine Grundparzellen geprägt. “Allein im Trentino müssten Pacht- oder Leihverträge für rund 130.000 Grundparzellen registriert werden – und in Südtirol sind es noch einmal 70.000”, erklären die beiden Senatoren. Es sei augenscheinlich, dass die hierfür entstehenden Kosten und die aufgebrachte Zeit nicht vertretbar sind. “Vielen Landwirten wird so nichts anderes übrig bleiben, als auf den vergünstigten Treibstoff zu verzichten – und folglich auf die Bearbeitung der kleinen, unwegsamen Parzellen.”

In den vergangenen Jahren sind, auf Betreiben der Autonomiegruppe, verschiedene bürokratische Vereinfachungen eingeführt worden. “Die jüngste Anweisung der Agentur für Zoll und Monopole ist sehr gefährlich – vor allem, wenn man weiß, dass die Regierung seit geraumer Zeit mit verschiedenen Maßnahmen in genau die entgegengesetzte Richtung wirkt”, meinen Hans Berger und Franco Panizza. Nicht zuletzt sei vor einigen Tagen endlich das Gesetz zu den Kleingemeinden genehmigt worden.

Mit der Anfrage an die Regierung wird eine sofortige Aussetzung für die Grundparzellen unter 5000 Quadratmetern sowie Wiesen und Weiden in Berggebieten gefordert.

 

Von: ka

Bezirk: Bozen