Keine Verunglimpfung der Staatsfahne

Besenplakat: Freispruch für die Süd-Tiroler Freiheit

Donnerstag, 13. Oktober 2016 | 12:24 Uhr

Bozen – Das Oberlandesgericht in Trient hat drei Exponenten der Süd-Tiroler Freiheit freigesprochen. Wegen des berüchtigten Besenplakats wurde der ehemaligen Landtagsabgeordneten Eva Klotz, dem Landtagsabgeordneten Sven Knoll und dem Parteileitungsmitglied Werner Thaler Verunglimpfung der italienischen Fahne vorgeworfen.

Bekanntlich ist auf dem Plakat zu sehen, wie ein Besen die italienische Fahne wegwischt und als „Spur“ die Südtiroler Fahne hinterlässt. Rund 800 Exemplare wurden im Land aufgehängt.

Aus juristischer Sicht kurios ist, dass das Kassationsgericht in Rom zum Schluss kam, dass durchaus ein Strafbestand vorliege. Diese Ansicht wurde nun aber vom Oberlandesgericht gekippt.

Laut dem Gericht handle es sich bei dem Plakat lediglich um die freie Meinungsäußerung einer sezessionistischen Bewegung. Die Bewegung hatte sich damit gerechtfertigt, dass sich das Plakat auf den „Kehraus“, einen Tiroler Brauch, beziehe, der in Italien allerdings nicht bekannt ist.

Verteidigt wurde die Süd-Tiroler Freiheit vor Gericht vom Trientner Anwalt Nicola Canestrini.

Von: mk

Bezirk: Bozen