Von: luk
Rom – “Der Landwirtschaftsminister Lollobrigida hat seine Zusage erneuert, die Probleme im Wolfsmanagement zu überwinden und die Entnahme von besonders gefährlichen Wölfen zuzulassen. Ich hoffe wirklich, dass auf diese Worte Taten folgen”, so die Vorsitzende der Autonomiegruppe Julia Unterberger während der heutigen Fragestunde im Senat zu Minister Lollobrigida.
“Am 10. November, nach Ihrem Treffen mit dem Präsidenten des ISPRA”, heißt es in der Anfrage, die auch von den Senatoren Durnwalder, Patton und Spagnolli unterzeichnet wurde, “kündigten Sie an, sich für eine Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der übermäßigen Präsenz von Großraubwild in einigen Gebieten einzusetzen.” Am selben Tag stimmte die Abgeordnetenkammer einem Beschlussantrag zu, der die Regierung verpflichtet, den Landwirtschaftssektor in den Provinzen Trient und Bozen in Bezug auf die durch die Anwesenheit von Bären und Wölfen entstandenen Probleme zu unterstützen.
“Artikel 16 der Habitat-Richtlinie erlaubt es den Mitgliedstaaten, von den Auflagen zum Schutz von Flora und Fauna abzuweichen, wenn Gründe des vorwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen. Auf der Grundlage dieser Ausnahmeregelungen sehen beispielsweise Schweden und Frankreich die Entnahme von Wölfen vor, die sich bewohnten Zentren nähern oder einen bestimmten Schwellenwert überschreiten”, so Unterberger.
“Das italienische Recht, das Präsidialdekret Nr. 357 von 1997, sieht in Artikel 11 ebenfalls die Möglichkeit vor, dass das Ministerium für Umwelt, nach Anhörung des Landwirtschaftsministeriums und des ISPRA Ausnahmen genehmigen kann. Darüber hinaus verfügt die Autonome Provinz Bozen über ein eigenes Gesetz zu diesem Thema, das einer Verfassungsprüfung standgehalten hat und das in Artikel 1 dem Landeshauptmann die Möglichkeit eines Dekrets zur Entnahme von Wölfen einräumt, allerdings nach der Einholung eines Gutachtens des ISPRA”, heißt es weiter.
“In Anbetracht der Tatsache, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, dass der Wolf nicht mehr zu den vom Aussterben gefährdeten Tieren gehört, dass in den beweideten Almen von Trentino-Südtirol Herdenschutzmaßnahmen oft nicht durchführbar sind und dass das Ispra trotzdem noch nie ein positives Gutachten ausgestellt hat, fordern wir eine dringende Initiative der Regierung, um sicherzustellen, dass die in Artikel 16 der Habitat-Richtlinie vorgesehenen Ausnahmeregelungen, die durch das DPRNr. 357 von 1997 und das Gesetz Nr. 11 von 2018 der Autonomen Provinz Bozen vorgesehen sind, umgesetzt werden können”, so Unterberger.