"Regelung ist deutlich formuliert"

Bewegungsfreiheit: Renzler besorgt über Aussagen eines Ortspolizisten

Donnerstag, 16. April 2020 | 15:21 Uhr

Bozen – Die Corona-Pandemie hat Südtirol nach wie vor fest im Griff. Die neuste Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmanns sieht jedoch einige vorsichtige Lockerungen vor und regelt unter anderem auch die Möglichkeiten der körperlichen Aktivität. „Leider wird diese Verordnung von einigen Polizeikräften nicht ernst genommen. Das ist für mich unverständlich, denn die aktuelle Regelung ist deutlich formuliert und hat ein klares Ziel“, sagt der SVP-Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler.

Er erinnert: “Am 13. April hat Landeshauptmann Arno Kompatscher eine Dringlichkeitsmaßnahme erlassen und am 14. April ein Klärungsrundschreiben übermittelt, womit das Entfernen von der eigenen Wohnung zu Fuß immer erlaubt ist. Körperliche Aktivität ist immer dann möglich, wenn man sich zu Fuß von der eigenen Wohnung entfernt. Einzuhalten ist weiterhin der Abstand von drei Metern zu anderen Personen sowie die ständige Mitnahme eines Mund-Nasen-Schutzes. Jede Gemeinde kann zudem zusätzliche Verordnungen erlassen, so wie es konkret in Bozen und Leifers der Fall ist.”

Aus der Tageszeitung Dolomiten vom 16. April könne entnommen werden, dass die Vorgaben zur körperlichen Aktivität von verschiedenen Gemeinde- und Ortspolizisten im Großen und Ganzen einheitlich übernommen werden. “Allerdings spricht sich ein Ortspolizist gegen diese Maßnahmen aus und bezeichnet die Anordnungen des Landeshauptmanns sogar als ‚wischiwaschi-Aussagen‘.”

„So etwas darf es nicht geben. Wo kommen wir denn da hin, wenn sich ein Angestellter einer öffentlichen Verwaltung in dieser Form gegen die Anordnungen des Landeshauptmanns ausspricht? Nebenbei schaffen solche Aussagen zusätzliche Unklarheit in der Bevölkerung“, betont Helmuth Renzler.

“Maßnahme zur körperlichen Aktivität ist wichtig für die Menschen”

“Das Ziel der Maßnahme zur körperlichen Aktivität ist es, den Menschen wieder etwas mehr Bewegungsfreiheit zu ermöglichen, selbstverständlich immer unter Berücksichtigung aller Sicherheitsvorkehrungen. Falls in einer Gemeinde strengere Maßnahmen gesetzt werden müssen, dann entscheidet dies die Gemeinde.” Nach Wochen des Eingesperrtseins sei es wichtig, den Menschen endlich wieder ein wenig Bewegung an der frischen Luft zu ermöglichen. “Die Zeit ist gekommen, dies unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Und hier muss darauf geachtet werden, dass die Polizeikräfte im Rahmen ihrer Kompetenzen handeln. Polizeiliche Willkür ist im Augenblick das Letzte, das passieren darf. Deshalb ersuche ich die zuständigen Verantwortlichen, ihre Mitarbeiter an deren Kompetenzen zu erinnern“, fasst der Landtagsabgeordnete Helmuth Renzler zusammen.

Von: luk

Bezirk: Bozen