Oppositions-Gemeinderäte mit Einwand

Bezirksgemeinschaften: “Wo bleiben die Rechte der politischen Minderheit?”

Dienstag, 22. Juni 2021 | 16:49 Uhr

Bozen – Ökosoziale Listen aus dem Bezirk Überetsch-Unterland hinterfragen beim Verwaltungsgericht Bozen die fehlende Vertretung der politischen Minderheit in den Organen der Bezirksgemeinschaft und fragen: “Ist die aktuelle Regelung verfassungskonform?”

Trotz der zentralen und bedeutenden Funktion der Bezirksgemeinschaften innerhalb der öffentlichen Verwaltung, fehle bis heute jegliche Regelung zur Vertretung der politischen Minderheit in deren Entscheidungsorganen. “Dies sollte im Jahr 2021 nicht mehr widerspruchslos hingenommen werden. Es stellt sich zudem die Frage, ob das Landesgesetz Nr. 7/1991, mit welchem die Bezirksgemeinschaften gegründet wurden, verfassungskonform ist. Wer nimmt auf Bezirksebene die demokratischen Kontrollrechte wahr? Wie kann ohne konstruktiven Austausch zwischen Mehrheit und Minderheit eine demokratische und transparente Verwaltung sichergestellt werden? Zählen in der Bezirksgemeinschaft nur die Meinungen und Ideen der Mehrheitsvertreter aus den Mitgliedsgemeinden? Wir glauben nicht”, so verschiedene Gemeinderäte der Opposition im Unterland.

Die letzten Gemeinderatswahlen hätten gezeigt, wie vielfältig die politische Landschaft in Südtirol ist. “Die Bezirksgemeinschaften hingegen, haben in ihren jeweiligen Statuten diesem gesellschaftlichem Wandel nicht Rechnung getragen. Die Folge ist, dass von aktuell 27 Sitzen im Bezirksrat, die von 18 Mitgliedsgemeinden beschickt werden, nur eine einzige Person einer politischen Minderheit angehört. Mit dieser aktuellen Zusammensetzung des Bezirksrats Überetsch-Unterland fehlt die politische Vertretung eines großen Teils der Bevölkerung”, beanstanden die Gemeinderäte.

“Aus diesen Gründen betrachten wir es als notwendig, die aktuellen Beschlüsse zur Wahl des Bezirksrat, Bezirksausschuss und Präsident vor dem Verwaltungsgericht Bozen einer neutralen rechtlichen Überprüfung zu unterziehen. Ausgehend von der Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut aus dem Jahr 1974, welche die Errichtung von Bezirksgemeinschaften in Südtirol ermöglicht hat (DPR Nr. 279/1974), soll geklärt werden, ob das Südtiroler Landesgesetz zu den Bezirksgemeinschaften und die Statuten der Bezirksgemeinschaften in der heutigen Form rechtmäßig sind. Dies insbesondere, da die genannte Durchführungsbestimmung dem Landesgesetzgeber explizit die Vertretung der politischen Minderheit vorschreibt, dieser Vorschrift aber bis heute nicht Rechnung getragen wurde. Ein wichtige Initiative, welcher die Stärkung der demokratischen Mitbestimmung auf Bezirksebene zum Ziel hat”, so die Gemeinderäte.

Hinter dem Einwand stecken folgende Gemeinderäte und Gemeinderätinnen:

Greta Klotz, Felix von Wohlgemuth, Kathrin Werth, Andreas Pertoll, Julia Psenner (Pro Eppan Appiano)

Marlene Pernstich, Walter Jimmy Morandell (Dorfliste Kaltern Caldaro)

Sadbhavana Pfaffstaller (Verdi Grüne Verc Neumarkt)

Damian Foppa, Massimiliano Galli (Dorfliste Matan – Lista Civica Montagna)

Giorgio Zanvettor, Alex Demattio (Verdi Grüne Verc Leifers)

Von: luk

Bezirk: Überetsch/Unterland