Manche Biotope brauchen besonderen Schutz

Biotope: Landesregierung genehmigt Kriterien für den Ankauf

Dienstag, 01. Oktober 2024 | 14:30 Uhr

Von: mk

Bozen – Zur langfristigen Sicherung von Schutzgebieten ist es dem Land Südtirol möglich, Grundstücke anzukaufen. Dazu hat die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Kriterien für den Ankauf von Biotopen ausgearbeitet. Auf Vorschlag des zuständigen Landesrates für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und Raumentwicklung Peter Brunner hat die Landesregierung diese Kriterien heute genehmigt.

“Angekauft werden können Gebiete, die aufgrund ihrer besonderen Merkmale und natürlichen Gegebenheiten eines besonderen Schutzes bedürfen”, erklärt Landesrat Brunner. “Dieser ist am besten gewährleistet, wenn das Land das Eigentum an dem Gebiet erwirbt.”

Das Gebiet, das erworben werden soll, muss mindestens eine der folgenden Eigenschaften erfüllen: Es muss einen durch das Naturschutzgesetz geschützten Lebensraum darstellen oder sensible Tier- und Pflanzenarten beherbergen, die durch das Naturschutzgesetz, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) oder die Vogelschutzrichtlinie der EU geschützt sind; es muss unmittelbar an ein bestehendes Schutzgebiet (Biotop, Naturpark, Naturdenkmal) angrenzen und als Pufferzone für das Schutzgebiet geeignet sein oder einen potenziell ökologisch wertvollen Lebensraum darstellen; es muss ein natürliches und ökologisch wichtiges Element des Schutzgebietsnetzes im Sinne der FFH-Richtlinie darstellen oder durch Renaturierung in einen geeigneten Lebensraum umgewandelt werden können.

Mit einem Gutachten stellt das Landesamt für Natur das Vorhandensein dieser Voraussetzungen fest. Für den Ankauf von Biotopen stehen jährlich maximal eine Million Euro zur Verfügung. Sollte zwischen mehreren Flächen gewählt werden müssen, haben jene Vorrang, durch deren Ankauf und Renaturierung der größtmögliche ökologische Mehrwert für den Erhalt der geschützten Pflanzen- und Tierarten sowie Lebensräume gewährleistet werden kann.

Bezirk: Bozen

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