"Verletzungen nicht stichhaltig widerlegt"

Bozen: ASPIAG-Baukonzession annulliert

Dienstag, 17. Januar 2017 | 13:54 Uhr

Umwelt – Die Landesregierung hat heute eine von der Gemeinde Bozen ausgestellte Baukonzession wegen Gesetzesverletzungen annulliert.

Im September 2016 hat die Landesregierung das Verfahren zur Annullierung der Baukonzession Nr. 212/2016 eingeleitet. Diese Konzession war von der Gemeinde Bozen zu Gunsten der ASPIAG im Mai 2016 für Anpassungsarbeiten des Logistikzentrums und für die Änderung der Zweckbestimmung in Detailhandel ausgestellt worden.

Nachdem verschiedene Übertretungen festgestellt worden sind, hatten die “ASPIAG Service GmbH” als Inhaberin der Baukonzession und Eigentümerin des Baues und die Gemeinde Bozen eine Frist von 20 Tagen, um Gegenäußerungen vorzubringen.

Am 27. Dezember 2016 hat die Landesregierung das durchgeführte Ermittlungsverfahren bestätigt und den Beschluss an die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung vor einer endgültigen Entscheidung weitergeleitet.

“Wir haben die Gegenäußerung der ASPIAG Service GmbH bekommen, die außerhalb der vorgesehenen Frist abgegeben wurde”, sagte Richard Theiner, Landesrat für Raumentwicklung. “Allerdings konnte die Aspiag die festgestellten Verletzungen der geltenden Bestimmungen nicht stichhaltig widerlegen.”

Die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung bekräftigte in ihrem Gutachten vom 12. Jänner 2017, dass die Baukonzession, welche die Gemeinde Bozen 2016 für die Realisierung einer Anlage ausgestellt hat, von den geltenden urbanistischen Bestimmungen abweicht. “Die Landesregierung hat deshalb die Annullierung der Baukonzession beschlossen”, erklärte Theiner.

Von: luk

Bezirk: Bozen