Von: luk
Naturns – Pünktlich zum Saisonbeginn hat die Gemeinde Naturns bei Meran die Regeln für Campieren und Biwakieren verschärft. Durch klare Vorgaben soll das Wildcampen leichter kontrollier- und sanktionierbar werden.
In der Marktgemeinde Naturns gibt es zwei offizielle Campingplätze und zudem einen kostenpflichtigen Stellbereich – eine so genannte „area sosta“ – für Wohnmobile. Trotzdem kommt es wie in vielen Dörfern Südtirols vor, dass auch wild campiert wird. Diesem Phänomen versucht der Gemeinderat nun einen Riegel vorzuschieben, indem in einer eigenen Verordnung die Regelung des Parkens, des Campierens und anderer Formen von Übernachtungen im öffentlichen Raum strenger festgelegt werden.
„Naturns ist bei Urlaubern beliebt, das vielfältige Angebot wird sehr gerne angenommen – das soll auch so bleiben. Deshalb sind wir froh, dass es für Menschen, die gerne campieren, attraktive Möglichkeiten gibt“, unterstreicht Bürgermeister Zeno Christanell. Er legt auch Wert auf die Feststellung, dass der Großteil der Camper sich an die Vorgaben halte und es insgesamt kaum Probleme gebe. „Die wenigen schwarzen Schafe sind ein Ärgernis und sorgen leider manchmal für hygienisch-sanitäre Missstände. Aus diesem Grund ist eine neue Verordnung notwendig“, meint auch Tourismusreferentin Astrid Pichler.
In der Vorlage des übergemeindlichen Ortspolizeidienst der Bezirksgemeinschaft Vinschgau wird unrechtmäßiges Campieren außerhalb der vorgegebenen Bereiche so definiert:
a) ein Fahrzeug steht nicht nur mit den Rädern auf dem Boden, sondern es werden zum Beispiel Stütz- und Nivellierungselemente, wie ausfahrbare Stützen, Podeste, Unterlegkeile oder Ähnliches verwendet;
b) ein Fahrzeug nimmt über sein eigenes Ausmaß hinaus Raum ein, indem zum Beispiel Zeltelemente, Markisen oder Ähnliches geöffnet oder Gegenstände in Fahrzeugnähe aufgestellt werden, wie Tische, Stühle, Behälter, Gasflaschen oder Ähnliches;
c) ein Fahrzeug lässt Flüssigkeiten abfließen oder entsorgt organische Abfälle;
d) es werden Zelte oder Gazebos aufgestellt oder mit Planen oder anderen Abdeckungen Unterkünfte geschaffen.
“Auch das Biwakieren auf öffentlichem Grund ist verboten. Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit einer Verwaltungsstrafe von 300 Euro bis 1.800 Euro rechnen. Der Zuwiderhandelnde muss ebenfalls unverzüglich das für den Verstoß verwendete Fahrzeug, die Unterkunft und alles andere dazugehörige Material selbständig entfernen. Die übergemeindliche Ortspolizei wird zum Beginn der neuen Saison gezielt auf die Einhaltung der Regeln achten”, teilt die Gemeinde Naturns mit.




Aktuell sind 5 Kommentare vorhanden
Kommentare anzeigen