Von: mk
Bozen – Auf Ersuchen der Abgeordneten informierte die Landesregierung im Landtag über den neuesten Stand der Dinge in Sachen Corona-Epidemie nach der Dringlichkeitssitzung am Nachmittag. Es gebe noch kein Dokument aus Rom, nur eine Ankündigung über die Medien. Wenn es so komme, wie kolportiert, werde man die Maßnahmen auch in Südtirol umsetzen.
Anschließend wurde der Beschlussantrag Nr. 182/19 behandelt: Außenstelle der Claudiana in Bruneck oder Brixen (eingebracht vom Team K am 8.10.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. zu überprüfen, ob eine Außenstelle der Claudiana in Bruneck oder Brixen realisierbar wäre; 2. eine Kooperation mit den österreichischen Ausbildungsstellen anzustreben. Der Antrag war bereits am Vormittag andiskutiert worden.
Alto Adige Autonomia konnte einer Außenstelle etwas abgewinnen, da diese für die Jugend der Umgebung interessanter wäre. Aber man könne nicht wie der Antrag behaupten, dass die Claudiana wegen der italienischen Vorlesungen unattraktiv sei. Bei einer Zusammenarbeit mit Innsbruck stehe aber die Anerkennung des Studienabschlusses in Frage. Wenn man die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wolle, sollte man die ganze Euregio einbinden. Die Standortfrage sei weniger das Problem, eher der vorwiegend italienische Unterricht, meinten die Freiheitlichen. Das sei vielen jungen Südtirolern eine zu große Herausforderung. Das sei nicht als ethnische Polemik zu verstehen.
Eine Arbeitsgruppe arbeite an einer laufenden Anpassung der Lehrpläne, berichtete die Landesregierung. Es gebe einen Unterschied zwischen österreichischer und italienischer Ausbildung, die österreichische sei praxisbezogener. Derzeit seien in der Pflege fast alle Stellen besetzt. Für manche sei die zweisprachige Ausbildung eine Hürde, aber Zweisprachigkeit sei auch für die spätere Arbeit ein Ziel. Die Ausbildung an der Claudiana hänge vom Wissenschaftsministerium ab, das die Ausbildungskontingente zuweise. Eine Außenstelle würde als eigene universitäre Einrichtung betrachtet, welche dieselben Auflagen einzuhalten hätte, was praktisch schwierig sei. Ziel sei es nicht, sämtliche Ausbildungsplätze zu füllen, sondern genügend Pflegekräfte zu haben, und bei diesen mache man sich weniger Sorgen als bei den Ärzten. Ebenso wie mit dem Ministerium sei man auch mit den Tiroler Fachhochschulen in Kontakt, um Absolventen für Südtirol zu gewinnen. Außenstellen würden Mehraufwand bedeuten und könnten keinesfalls so funktionieren, wie vom Antrag gewünscht.
Das Team K betonte, dass man keinesfalls gegen den zweisprachigen Unterricht sei, es gebe nur Rückmeldungen, dass dies für manche eine Abschreckung sei. Die Ausbildung in Österreich werde in Italien anerkannt. An der Claudiana sei bereits Lehrpersonal aus Innsbruck tätig. In der Bedarfsstatistik fehlten die Pflegeheime, mit den genannten Zahlen würde nur der Bedarf der Krankenhäuser gedeckt. Der Antrag wurde in drei Teilabstimmungen mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussantrag Nr. 213/19: Überlandbuslinien in Rentsch (eingebracht vom Team K am 11.12.2019). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die zuständigen Landesämter damit zu beauftragen, in Absprache mit SAD und Sasa die teilweise oder gänzliche Verlegung der Überlandbuslinien, die durch Rentsch fahren, auf die Innsbrucker Straße in die Wege zu leiten; 2. eine neue Bushaltestelle neben der bestehenden überdachten Haltestelle im Kreisverkehr vor dem Tunnel ins Eggental einzurichten.
“Mit dem Bau des neuen Busbahnhofs in der Rittner Straße hatten Land und Stadt Bozen vorgesehen, dass alle Busse aus dem Eisacktal, dem Eggental und dem Grödnertal (natürlich mit Ausnahme derjenigen zum und vom Ritten) über die Innsbrucker Straße, den Verdiplatz, den Bahnhofsplatz (mit einer Haltestelle gegenüber dem Bahnhof) und mit Endstation am neuen provisorischen Busbahnhof fahren sollten”, erklärte das Team K. “Diese Planung wurde jedoch nicht eingehalten. Entlang der Rentschner Straße verkehren an Werktagen täglich 229 Überlandbusse und 114 Stadtbusse (dabei sind die vielen Ersatzbusse während der Sperrzeiten für die Wartung der Rittner Seilbahn nicht mitberechnet). Die Durchfahrt der Busse führt klarerweise für die Anrainer zu einer Belastung durch Abgase und Lärm. Angesichts der geringen Anzahl an Entwertungen in den betroffenen Linienbussen würden durch eine Verlegung dieser Linien für die Benutzer keine größeren Unannehmlichkeiten entstehen.”
Alto Adige Autonomia bestätigte das hohe Verkehrsaufkommen in Rentsch, zweifelte aber an der Zuständigkeit der Landesregierung. Die Freiheitlichen wiesen darauf hin, dass es bereits vor langer Zeit Vorstöße in diese Richtung gegeben habe. Die SVP bat um Vertagung, um den Antrag mit den Einbringern zu besprechen und eventuell einen gemeinsamen Änderungsantrag vorzulegen.
Beschlussantrag Nr. 248/20: Kostenlose stationäre Behandlung für alle Koma- und Wachkomapatienten des Pflegeheimes Firmian in Bozen (eingebracht von L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia am 07.02.2020). Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, umgehend angemessene Maßnahmen vorzusehen, damit allen Koma- und Wachkomapatienten, für die der Aufenthalt in einem Pflegeheim die einzige Möglichkeit ist, um behandelt zu werden und weiterleben zu können, sowie deren Familienangehörigen alle Kosten erlassen werden, die mit der Einlieferung, Pflege und dem Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung verbunden sind.
“Die Kosten für den Aufenthalt in einem Pflegeheim werden in Südtirol nicht zur Gänze vom öffentlichen Gesundheitswesen übernommen, obwohl ein solcher Aufenthalt die einzige Möglichkeit ist, um Koma- und Wachkomapatienten, die über Sonden künstlich ernährt werden, zu behandeln und am Leben zu erhalten”, erklärte L’Alto Adige nel cuore – Fratelli d’Italia. “Trotz des monatlich von der Landesverwaltung ausgezahlten Pflegegeldes verlangen die Pflegeheime, wie das „Firmian“ in Bozen, von den Familienangehörigen der Patienten folglich einen „hotelähnlichen“ Tagessatz für den Aufenthalt in der Einrichtung, bis zu 1.400 Euro im Monat. Zu bedenken ist: Das Recht auf Gesundheitsversorgung ist in Artikel 32 der Verfassung verankert. Dieser sieht vor: „Die Republik hütet die Gesundheit als Grundrecht des Einzelnen und als Interesse der Gemeinschaft.“
Die Debatte wird morgen fortgesetzt.