Von: mk
Nachdem die Regierung in Rom einige Anpassungen der Anti-Covid-Regeln vorgenommen hat, hat die Landesregierung heute die Anlage A zum Landesgesetz Nr. 4/2020 zu den Corona-Vorgaben an diese und bereits geltende Bestimmungen angepasst.
Neu ist, dass der Konsum von Speisen und Getränken in Theater-, Konzert- und Kinosälen, sowie in Unterhaltungslokalen, sowie in ähnlichen Lokalen und in Orten, wo sportliche Veranstaltungen oder Liveaufführungen stattfinden, erlaubt ist. Damit darf man etwa im Kino wieder Popcorn essen, wenn man sich einen Film anschaut.
Die Landesregierung ist in Abstimmung mit den anderen Regionen und mit der Regierung in Rom, um aufgrund der stabilen Situation in den Krankenhäusern schrittweise weitere Lockerungen auf den Weg bringen zu können.