Von: luk
Bozen – Nun ist es amtlich bestätigt: Die bestehenden Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus in ganz Südtirol bleiben bis 14. März weitgehend aufrecht. Dies sieht die heute (26. Februar) unterzeichnete und veröffentlichte Verordnung (Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 10) von Landeshauptmann Arno Kompatscher vor. Die Landesregierung hatte die entsprechende Vorgehensweise in ihrer Sitzung am vergangenen Mittwoch, 24. Februar, – wie berichtet – so vorgesehen.
Demnach bleiben die geltenden, einschränkenden Regeln sowohl für den Handel und die Gastronomie als auch die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie für die sportliche Betätigung und Spaziergänge bis 14. März aufrecht.
Kindergarten, Grundschule und Kleinkindbetreuung ab 1. März wieder regulär
Bis zum 14. März bleiben auch Mittelschule, Oberschule und Universität im Fernunterricht. Kleinkindbetreuung, Kindergarten und Grundschule dagegen wechseln ab kommendem Montag, 1. März, wieder in den Präsenzunterricht; ausgenommen in den Gemeinden mit südafrikanischer Variante, wo die Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder bis 7. März geschlossen bleiben.
Insgesamt bleiben in den neun Gemeinden, in denen die südafrikanische Variante des Coronavirus aufgetreten ist, die derzeit dort geltenden Regeln aufrecht. Davon betroffen sind Meran, Lana, St. Pankraz und Mals sowie die fünf Gemeinden im Passeiertal: Kuens, Riffian, St. Martin, St. Leonhard und Moos.
Schließlich enthält die Verordnung Nr. 10 auch einige Detailregelungen zu speziellen Einzelsituationen.