Von: mk
Bozen – Am Donnerstagvormittag hat Landeshauptmann Arno Kompatscher gleich nach Sitzungsbeginn im Landtag in persönlicher Sache Stellung zu der gestern geübten – zum Teil heftigen – Kritik an seiner Person genommen. Zum einen bemängelte er persönliche Beleidigungen, zum anderen Unterstellungen, die er als verleumderisch und falsch bezeichnete und von sich wies.
Die Freiheitlichen erkundigten sich, welche Aussage der LH mit “persönlicher Beleidigung” meine – er habe mit seiner gestrigen Abwesenheit dem Hohen Haus keinen Dienst erwiesen. Man habe den Landeshauptmann nicht persönlich beleidigen wollen.
In der Folge wurde mit der Behandlung des bereits gestern andiskutierten Begehrensantrags Nr. 59/23 Task Force Migration (eingebracht von den Freiheitlichen am 24.05.2023, Ersetzungsantrag vom 04.09.2023) fortgefahren: Der Landtag möge die italienische Ministerpräsidentin, die Regierung und das italienische Parlament dazu auffordern, 1. für Südtirol eine „Task Force Migration“ einzurichten, bestehend aus den zuständigen staatlichen Behörden, den Blaulichtorganisationen und dem Landeshauptmann von Südtirol, um die wöchentliche Lage zur Migrationssituation zu beurteilen und das aktuelle Risiko einzuschätzen, damit zeitnahe notwendige Maßnahmen in die Wege geleitet werden können; 2. das Abschiebezentrum in Südtirol nur unter den Bedingungen zu errichten, dass keine abzuschiebenden Personen aus anderen Provinzen aufgenommen werden, zusätzliches Personal bereitgestellt wird und die Verfahren beschleunigt werden; 3. verbindlich zu klären, wie mit jenen Abschiebekandidaten verfahren werden soll, die entweder keinem Herkunftsland zugeordnet werden können oder die aus einem Land stammen, mit dem es keine Rückführungsvereinbarung gibt; 4. sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um die illegale Migration bereits an den Außengrenzen zu unterbinden. Nach der Replik der Einbringerin auf die gestrige Stellungnahme der Landesregierung wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt (mit zehn Ja und 13 Nein).
Beschlussantrag Nr. 732/23 Aufnahmestopp für Migranten sowie Beiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten anteilsmäßig gerecht zwischen Einheimischen und Ausländern aufteilen (eingebracht von der Süd-Tiroler Freiheit am 02.08.2023, Ersetzungsantrag vom 28.08.2023; ursprünglicher Titel Beiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten anteilsmäßig gerecht zwischen Einheimischen und Ausländern aufteilen): Der Landtag möge beschließen: 1) Der Südtiroler Landtag spricht sich gegen die Pläne zu einer Neuaufteilung von Migranten nach Größe des Landesgebietes aus und fordert von der italienischen Regierung ― aus autonomiepolitischen und Sicherheitsgründen ― einen Aufnahmestopp für weitere Migranten; 2) die Landesregierung wird beauftragt, die Kriterien für die Beiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten zu überarbeiten, damit die Finanzmittel anteilsmäßig gerecht zwischen Einheimischen und Ausländern aufgeteilt werden.
Die Süd-Tiroler Freiheit unterbrach die Präsentation des Antrages in der Aula, weil sich kein Mitglied der Landesregierung im Saal befand und forderte die Einberufung einer Fraktionssprechersitzung. Eine solche wurde sodann einberufen. Nach Wiederaufnahme der Sitzung wurde diese auf Antrag von Süd-Tiroler Freiheit erneut wegen der Abwesenheit aller Mitglieder der Landesregierung unterbrochen. Nach Wiederaufnahme wurde die Vorstellung des Antrages fortgesetzt.
Nachdem das zuständige Mitglied der Landesregierung entschuldigt abwesend war, wurde die Debatte zum Antrag bis zu dessen Anwesenheit ausgesetzt.
Beschlussantrag Nr. 618/22 Langkofelgruppe und Cunfinböden unter Schutz stellen (eingebracht von den Grünen am 16.09.2022; Beginn Behandlung am 12.10.2022, Fortsetzung am 05.07.2023, Fortsetzung, Ersetzungsantrag vom 01.09.2023; gemeinsame Behandlung mit Beschlussantrag Nr. 617/22 Ein Naturschutzgebiet für die Langkofelgruppe mit Confinböden unter Eingliederung in den Naturpark Schlern-Rosengarten, eingebracht vom Team K; mit einem “Ersetzungsantrag zu den Ersetzungsanträgen zu den Beschlussanträgen Nr. 617/22 und Nr. 618/22” vom 13.09.2023 wurde eine einheitliche Textversion zu beiden Anträgen eingebracht, den neben Grünen und Team K auch Abgeordnete der SVP mitunterzeichnet hatten): Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, 1. die betroffenen Gemeinden St. Ulrich, St. Christina, Wolkenstein und Kastelruth bei der Durchführung des gemeindeübergreifenden Partizipationsprozesses zur Ausarbeitung des Gemeindeentwicklungsprogrammes zu unterstützen, wo die Bevölkerung die zukünftige Entwicklung des Wasserschutzgebietes Cunfinböden und der Langkofelgruppe mitbestimmen kann; 2. die aus diesem Partizipationsprozess hervorgehenden Planungsinstrumente und Maßnahmen zur Unterschutzstellung wie z. B. Naturpark, Natura 2000 oder eine andere Schutzkategorie gemäß Artikel 11 des Landesgesetzes 9/2018 (Raum und Landschaft) umzusetzen.
In der Diskussion ergriffen Abgeordnete der SVP, des Team K und der Grünen das Wort. Die Landesregierung unterstrich, man habe die Spielräume in den Gemeinden mit dem vorliegenden Antrag genutzt: Man werde auf einen partizipativen Prozess setzen, damit ein gemeinsamer Weg gefunden werden könne, diese Gebiete auch für zukünftige Generationen zu erhalten. Der Antrag wurde mit einstimmig angenommen (28 Ja).
Es folgte die Fortsetzung der Behandlung des institutionellen Tagesordnungspunktes “Beschlussvorschlag Änderung der ‘Verordnung über die Leistungen zugunsten der Landtagsfraktionen und diesbezügliche Rechnungslegung’“, die gestern Nachmittag vertagt worden war. In der gestrigen Fraktionssprechersitzung waren einige Änderungen im Beschlussvorschlag besprochen worden, der entsprechend abgeänderte Beschlussvorschlag wurde mit 31 Ja einstimmig angenommen.