Dekret bringt Lockerungen

Der neue Freund in der Nachbargemeinde bleibt tabu

Dienstag, 14. April 2020 | 11:26 Uhr

St. Lorenzen – Landeshauptmann Arno Kompatscher hat nun ein Dekret unterzeichnet, das erste Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen vorsieht. Demnach gelten die Voraussetzungen der Nähe zur eigenen Wohnung als erfüllt, wenn man zu Fuß in der eigenen Gemeinde unterwegs ist. Ebenso kann man ab Dienstag die Heimatgemeinde verlassen, um die eigene Kernfamilie zu erreichen. Das bedeutet allerdings nicht, dass ab nun wieder alles erlaubt ist und dass keine Regeln mehr gelten. Dies betont der Bürgermeister von St. Lorenzen, Martin Ausserdorfer.

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Dass es nun erste Lockerungen gebe, sei den guten Daten bei der Ausbreitung zu verdanken, erklärt Außerdorfer auf Facebook. Die Südtiroler hätten sich an die Maßnahmen gehalten. „Ebenso für die Wirtschaft gibt es klare Verbesserungen. Es fällt auch die Grenze der fünf Mitarbeiter“, erklärt Ausserdorfer.

Gleichzeitig sollte die Lockerung nicht zu Leichtsinn verleiten. Mundschutz und Eigenerklärung muss man nach wie vor dabei haben. Auch die Abstandsregeln gelten nach wie vor.

Zudem stellt Ausserdorfer klar, was Kernfamilie bedeutet: Das sind zunächst Ehepaare sowie Elternteile und deren Kinder. Auch Lebenspartner mit gemeinsamen Kindern bilden eine Kernfamilie. „Kinder zu Oma und Opa bringen ist nicht erlaubt. Mal eben den neuen Freund besuchen auch nicht!“, unterstreicht Ausserdorfer.

Zuletzt bricht er noch eine Lanze für die Landesregierung. Landeshauptmann Arno Kompatscher habe Akzente gesetzt. „Für alle die schimpfen und sagen, niemand traut sich zu entscheiden: Damit wurde vom LH – im Unterschied zum restlichen Italien – Verantwortung übernommen“, erklärt Ausserdorfer.

 

Landeshauptmann Kompatscher hat nun ein Dekret unterzeichnet, wonach die Voraussetzung der Nähe zur eigenen Wohnung als…

Pubblicato da Martin Ausserdorfer su Lunedì 13 aprile 2020

STF: “Beziehungspartner müssen sich treffen dürfen”

Laut Süd-Tiroler Frieheit hat Landeshauptmann Arno Kompatscher mit der neuen Verordnung mit abgeänderten Corona-Bestimmungen „für große Verwirrung“ gesorgt. Insbesondere die schwammige Formulierung, dass zukünftig „die Bewegung innerhalb des Landes möglich ist, um die Kernfamilie zu erreichen“, stifte mehr Verunsicherung als Klarheit, meint der Landtagsabgeordnete Sven Knoll: „Seit den frühen Morgenstunden steht unser Telefon nicht mehr still, weil die Menschen wissen wollen, ob nun auch der Freund bzw. die Freundin besucht werden darf und ob man wieder zu den Eltern fahren kann.“ Knoll ersucht die Landesregierung um eine dringende Präzisierung der Verordnung, um die Bürger nicht der Willkür der Polizeibeamten auszusetzen. „Vor allem aber braucht es eine eindeutige Regelung, die es auch Beziehungspartnern wieder erlaubt, sich zu treffen“, findet Knoll.

Die gesetzliche Definition einer Kernfamilie beinhaltet nur die Eltern und ihre gemeinsamen minderjährigen Kinder, wobei die Eltern in einem gemeinsamen oder getrennten Haushalt leben können. Beziehungspartner im Sinne des Freundes oder der Freundin, sind gesetzlich nicht als Teil der Kernfamilie definiert. Selbst Familienangehörige die im Ausland leben, werden nicht mehr als Teil der Kernfamilie anerkannt. (Quelle: https://www.diritto. it/il-nucleo-familiare/)

Bei einer strengen Auslegung durch die Polizei, würde die neue Verordnung des Landeshauptmannes bedeuten, dass weder die Beziehungspartner (Freund oder die Freundin), noch die Eltern (mit denen man nicht im selben Haushalt lebt) besucht werden dürfen.

Das Recht der Menschen, die eigenen Beziehungspartner sowie die Eltern zu treffen, zähle zu den Grundbedürfnissen und dürfe den Bürgern in Südtirol nicht länger untersagt werden, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit vor.

Der Landtagsabgeordnete Sven Knoll schlägt daher eine Präzisierung der Verordnung in folgender Form vor: „Zulässig ist hingegen die Bewegung innerhalb des Landes, um die eigene Kernfamilie, die Beziehungspartner, volljährige Kinder sowie die Eltern zu erreichen.“

Vertreter der Landesregierung wollen zur neuen Verordnung noch Stellung nehmen.

 

Von: mk

Bezirk: Bozen, Pustertal

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