Von: luk
Bozen – Am heutigen Mittwochvormittag wurde im Südtiroler Landtag mit der Behandlung des gestern begonnenen institutionellen Tagesordnungspunktes Kenntnisnahme des Abschlussberichts des mit Dekret der Landtagspräsidentin Nr. 150/2021 vom 9. November 2021 eingesetzten Sonderausschusses (Sonderausschuss des Landtags zu Löhnen und Renten der Landtagsabgeordneten) fortgefahren.
Franz Locher (SVP) erklärte, dass es aus seiner Sicht interessantere und schönere Aufgaben in der Politik gebe, als über die Löhne und Renten zu sprechen – aber jemand müsse es machen. Es gehe darum, Gerechtigkeit hineinzubringen und Ordnung zu schaffen. Es seien zum Teil nur wenige Abgeordnete beim Sonderausschuss dabei gewesen, fleißig seien der Vorsitzende Sven Knoll sowie die Abg. Leiter Reber und Unterholzner und auch er selbst gewesen. Es gehe einmal um die Renteneinzahlungen, es sollte ein Ausgleich geschaffen werden zwischen öffentlich Bediensteten und Privaten. Das Ziel des Ausschusses sei klar gewesen, die Möglichkeiten auszuloten – in welche Richtung man gehen könne. Man habe auch verglichen, wie es in anderen Regionen sei und in den Ländern nördlich des Brenners. Zur Parteienfinanzierung wolle er sagen, dass die Landtagsabgeordneten derzeit eine Zusatzfinanzierung der Parteien machten; es gebe für im Parlament in Rom vertretene Parteien auch die Möglichkeit der 2-Promille-Zuweisung. Auch hier sollte man Ordnung schaffen und klären, ob die derzeitigen Möglichkeiten beibehalten werden sollten oder ob es andere Möglichkeiten gebe. Man habe versucht, dies zu recherchieren und einen Vorschlag, eine Empfehlung zu machen. Er wolle allen am Sonderausschuss Beteiligten danken. Er wolle ersuchen, dass die Empfehlungen des Abschlussberichts auch politisch umgesetzt würden.
Man habe im Sonderausschuss gesehen, so Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), dass immer, wenn sich Politik mit sich selbst beschäftige, das nicht immer gut zu verkaufen sei – aber es sei notwendig, dass man sich mit den Gehältern der Abgeordneten befasse. Die Frage sei: Was ist uns die Demokratie wert? Es mache einen Unterschied, ob man in einem Land mit öffentlicher Parteienfinanzierung Abgeordneter sei oder in einem, wo es diese nicht gebe. Auch die Parteien handhabten die Thematik unterschiedlich, es gebe auch solche, die keine Abgaben der Abgeordneten einheben. In Südtirol gäben die Abgeordneten, zwischen 1.000 und 3.000 Euro pro Monat an die Parteien ab. In den Medien würden stets die Bruttogehälter angegeben, sodass es scheine, als ob Myriam Atz Tammerle fast gleich viel verdiene wie der LH – aber nicht aufscheint, dass vom Jahresgehalt des LH rund 40.000 Euro steuerfrei seien. Er sei zufrieden, dass es im Abschlussbericht gelungen sei, die Tabellen beizulegen, damit man die Gehälter der Südtiroler Landtagsabgeordneten mit anderen Regionen vergleichen könne. Egal in welchem Job man sei, könne jemand sein Geld wert sein oder nicht – aber im Gegensatz zu anderen Bereichen könne man in der Politik alle 5 Jahre abgewählt werden. Unter den Empfehlungen sei ihm jener zur freiwilligen Parteienfinanzierung über die 2 Promille wichtig. Eine seriöse, offene und transparente Politik müsse dahinterstehen und auch die Gehälter und die Rentenregelung der Abgeordneten im Land selbst regeln, deshalb sollten die entsprechenden Kompetenzen von der Region ins Land geholt werden. Eine völlige Gleichstellung zwischen “normalen” Arbeitnehmern und Abgeordneten werde es nie geben, doch zumindest eine Angleichung sei angebracht. Man habe im Sonderausschuss eine transparente Gehaltsregelung für Südtirol finden wollen, deshalb habe man in den Tabellen die Fahrtkosten außer Acht gelassen.
Helmuth Renzler (SVP) erklärte, als er den politischen Bericht des Ausschusses gelesen habe, sei er in seiner Berufsehre getroffen gewesen, weil der Bericht einiges enthalte, was nicht den Tatsachen entspreche – insbesondere im Hinblick auf die öffentlichen Bediensteten, die angegriffen würden. Die Arbeitsplatzgarantie gelte sowohl für öffentlich Bedienstete als auch privat Angestellte. Jeder Abgeordnete habe nach Mandatsbeginn ein Formular erhalten, wo man ankreuzen musste, ob man die Abgeordnetentätigkeit exklusiv mache oder nebenbei. Die meisten hätten gewählt, dass sie sie nicht exklusiv machten – diese Entscheidung sei freier Wille und Bauern und Hoteliers hätten sich bewusst so entschieden. Im öffentlichen Dienst dagegen sei es so, dass man am Tag nach der politischen Vereidigung automatisch freigestellt werde. Bei Privatbetrieben könne man sich für die Ausübung des Mandats freistellen lassen. Die Verwaltung erkundige sich bei allen Abgeordneten, die Angestellte seien, welches die monatlich zu überweisenden Beiträge seien, und diese würden überwiesen. Im Bericht würde einiges anders dargestellt, als es tatsächlich sei. Was stimme, sei, dass jene, die vor der Abgeordnetentätigkeit nie versichert gewesen sein, effektiv ohne Absicherung dastünden. Die Sachen seien nicht ganz einfach, doch jedem, der kandidiere, sei das klar. Mit Punkt 4 der Empfehlungen (Gleichstellung aller Abgeordneten, z.B. Abschaffung der Weiterzahlung der Pensionsbeiträge im öffentlichen Dienst) des Sonderausschusses sei er nicht einverstanden.
Magdalena Amhof (SVP) ergänzte zum Thema “Gleichstellung aller Abgeordneten”, dass sie sich gewünscht hätte, dass man nicht die Abschaffung von etwas Funktionierendem diskutiere, sondern viel eher über jene Gesprochen hätte, die nicht abgesichert seien. Auch die Formulierung von Punkt 6 gefalle ihr nicht, die Abschaffung der versteckten Parteienfinanzierung – eine solche habe man nicht, sondern es sei eine offene und transparente Finanzierung, mit der die Parteien unterstützt würden.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich, der Beruf des Landtagsabgeordneten sei nichts, was man nebenbei mache – deshalb erhielten die Abgeordneten auch eine Entlohnung, die höher sei, als die vieler Arbeitnehmer und sei auf dem Niveau von Führungskräften. Man könne die Tätigkeit nicht nebenberuflich ausüben. Man spreche zwar immer von einem Gehalt der Landtagsabgeordneten, man habe eine Mandatsentschädigung. Es mache für die Landtagsabgeordneten einen Unterschied, ob sie vom öffentlichen Dienst in den Landtag gewählt würden, aus der Privatwirtschaft oder ob man zuvor noch keine Berufsanstellung gehabt habe. Dies mache auch nach dem Ausscheiden aus dem Landtag einen Unterschied. Man habe im Ausschuss aufgezeigt, dass man sich ein System wünschen würde, wo es diese Unterschiede nicht mehr gebe, indem Rentenbeiträge ganz normal eingezahlt würden. Der Begriff “versteckte Parteienfinanzierung” sei gewählt worden, weil ihn der angehörte Experte Prof. Palermo verwendet habe. Was sei die Lösung der Politik in Italien seit der Abschaffung der Parteienfinanzierung gewesen? Man habe die Entschädigungen der Abgeordneten angehoben. Doch nicht alle gäben gleich viel an die Parteien ab. Auch das sei unübersichtlich. Doch Parteien bräuchten für notwendige demokratiepolitische Dienstleistungen Mittel. Und wenn die Parteien transparent finanziert würden, könnten die Abgeordneten auch weniger verdienen. Er beispielsweise gebe seiner Bewegung 2.000 Euro monatlich ab. Der Abschlussbericht sei von den Ausschussmitgliedern einstimmig angenommen worden, das sei nicht selbstverständlich.
Auch Hanspeter Staffler (Grüne) verwies darauf, dass die Thematik ein “heißes Eisen” sei. Einigen der vom Ausschuss aufgelisteten Punkte könne er zustimmen, anderen nicht, etwa Punkt 4, dies aus Gründen, die der Abg. Renzler bereits ausgeführt habe. Auch er finde die Formulierung “versteckte Parteienfinanzierung” in Punkt 6 nicht richtig, es sei viel mehr “umwegig” – und diese Art der Finanzierung sei eigentlich einer politischen Arbeit nicht würdig. Es gebe hinsichtlich der 2-Promille-Regelung ein massives Fairnessproblem, deshalb halte er Punkt 5 für einen Kernpunkt, für den es gelte, eine Lösung zu finden. Es gebe verschiedene Modelle – in Österreich etwa werde anders verfahren – es gehe aber darum, dass die Modelle gerecht für die Abgeordneten und die politischen Bewegungen seien. Er bedankte sich bei den Ausschussmitgliedern für ihre Arbeit.
Damit war die Diskussion zum Abschlussbericht abgeschlossen. Es wurde mit den in der der Opposition vorbehaltenen Zeit zu behandelnden Punkten fortgefahren.