Von: mk
Bozen – Die Reorganisation der Funktionen und Dienste der örtlichen Körperschaften und der Landesverwaltung wurden von Landesrat Arnold Schuler und Landeshauptmann Arno Kompatscher mit Gemeindenverbandspräsident Andreas Schatzer vorgestellt. Begonnen hatte die Reihe der Informations- und Diskussionsabende am 22. August in der Bezirksgemeinschaft Salten-Schlern, den Abschluss bildete der vorgestrige Abend in der Bezirksgemeinschaft Burggrafenamt. “Wir haben”, berichtet Gemeindenlandesrat Arnold Schuler, “landesweit die Vorschläge zur Neuordnung der Gebietskörperschaften mit den Bürgermeistern besprochen, was die Bereiche der gemeinsamen Verwaltung anbelangt, und dabei vertieft, welche Zuständigkeiten vom Land an die Gemeinden übergehen könnten und wie die Zusammenarbeit aussehen kann”. An allen Abenden wurde rege diskutiert. Genau dies war auch Sinn dieser Treffen: die Ideen zu diskutieren, um die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Gemeinden dort zusammenarbeiten können, wo sie zusammenarbeiten wollen. Begonnen werden soll mit einer Form von Freiwilligkeit in der Anfangsphase, wobei bei den Kooperationen zwischen den Gemeinden niemand außen vor bleiben soll.
Ziel der Neuordnung, führt Landesrat Schuler aus, sei die Neueinteilung der Aufgaben zwischen Land und Gemeinden; dabei sollten die Eigenständigkeit der Gemeinden durch Zusammenarbeit gewahrt sowie die Qualität der Dienste und der Finanzierung gesichert werden. Die zentralen Inhalte sind die Neueinteilung der Aufgaben, die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften und eine Neuregelung der Finanzierung.
Bei der Neueinteilung der Aufgaben geht es darum, Dienste und Aufgaben vom Land an die Gemeinden zu übertragen und umgekehrt, sowie zu definieren, welche der Dienste an die Bezirksgemeinschaften delegiert werden. Die Aufgaben der Gemeinden werden jene sein, die auf dieser Ebene am effizientesten organisiert werden können, sowie jene, die von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort nachgefragt werden, etwa bei den Lizenzen und der Regelung zu den Sperrstunden. Die genauen Aufgaben sind noch festzulegen. Bei den Bezirksgemeinschaften soll durch die Neuordnung eine einheitliche Aufgabenverteilung und eine Neuregelung der Finanzierung erfolgen; bisher hatten die sieben Bezirksgemeinschaften Südtirols verschiedene Aufgabenverteilungen. Die Befugnisse der Autonomen Provinz Bozen werden dahingehend geändert, dass sie eine Programmierungs-, Ausrichtungs- und Koordinierungsfunktion übernimmt. Zudem wird sie einen reibungslosen Ablauf der Funktionen und Dienste auf Gemeindeebene überprüfen und kontrollieren. Bei Untätigkeit der Gemeinden wird die Landesverwaltung Ersatzbefugnisse und Sanktionsmaßnahmen ausüben können. Ziele der neuen Kompetenzzentren sind die Sicherung und der Erhalt der politischen Gemeinden, eine Gewährleistung von Qualität und Effizienz in der Verwaltung sowie eine einheitliche Entwicklung der Gemeinden.
“Ich freue mich über den Grundkonsens, die Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden zu stärken, um die Dienste qualitativ noch hochwertiger zu gestalten”, erklärt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Und weiter: “Es sind keine Zwangsfusionen geplant. Vielmehr wollen wir die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden behutsam angehen und diese Schritt für Schritt gestalten.” Die Gemeindevertreter erklärten bei den Treffen, diesen Zugang zu begrüßen, und untermauerten ihre Bereitschaft, die Möglichkeiten zur Stärkung ihres Leistungspotentials zu nutzen.
Die Herausforderung bei diesen Kompetenzzentren sind die Aufteilung der Kosten zwischen den Gemeinden, kollektivvertragliche und personalrechtliche Aspekte, die Definition der dienstleistenden und dienstnehmenden Gemeinden sowie der Weisungsbefugnisse, die Sicherung der Arbeitsplätze im ländlichen Raum sowie die Anpassung des Personalstandes an die aktuellen Herausforderungen. Wie diese Einteilung der Kompetenzzentren aussehen wird, ist noch nicht definiert.
Zudem wird daran gedacht, finanzielle Anreize für Pilotgemeinden zur Verfügung zu stellen, welche die Umsetzung rasch vornehmen.
Die nächsten Schritte sind Diskussionen auf politischer Ebene, gefolgt von technischen Arbeitsgruppen der Gemeindesekretäre und der Gewerkschaften, auf die das Gesetz zur institutionellen Reform folgt. Die Details der Umsetzung werden in einem Abkommen zwischen dem Rat der Gemeinden und dem Land festgelegt.