Von: mk
Bozen – Wie berichtet, hat der Landtag das Gesetz zur direkten Demokratie verabschiedet. Die Reaktionen fallen unterschiedlich aus.
„Der auf sechs Monate begrenzte 300-Unterschriften-Stopp für vom Landtag genehmigte Landesgesetze wird bei Gesetztes-Schlampereien und umstrittenen Gesetzten der Mehrheit genutzt werden“, zeigt sich der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, überzeugt. Die von der SVP jetzt nach der Genehmigung des Volksabstimmung Gesetzes infrage gestellte Regelung, dass Landesgesetze bevor sie in Kraft treten, von Bürgern mit 300 Unterschriften für sechs Monate suspendiert und mit 13.000 Unterschriften einer Volksabstimmung unterzogen werden können, werde sicher in bestimmten Fällen genutzt werden.
„Sollte die SVP beispielsweise ein Gesetz beschließen, mit dem die Flughafenerweiterung beschlossen wird, dann ist es naheliegend, dass ein solches Gesetz vorerst mit 300 Bürger-Unterschriften gestoppt und dann einer Volksabstimmung unterzogen wird. Oder wenn von der Opposition gerne als ‚Sauereien‘ bezeichnete auf bestimmte Personen oder Unternehmen zugeschnittene Gesetze genehmigt werden, dann wird es auch einen solchen Stopp geben. Und auch bei Gesetzen die zum Beispiel undemokratische Maßnahmen, Geldverschwendung, oder Umweltfrevel beinhalten“, meint die BürgerUnion.
Pöder nennt auch die Sanitätsreform als Beispiel: „Die Sanitätsreform hätte so nie beschlossen und in Kraft treten dürfen. Ich habe damals versucht, sie zu blockieren. Mit der Sanitätsreform wurden beispielsweise die kleineren Krankenhäuser als eigenständige Strukturen aufgelöst und in die großen integriert. Mit der neuen Möglichkeit durch das Gesetz für direkte Demokratie, würden sich nach der Genehmigung der Sanitätsreformen durch den Landtag sicherlich 300 Bürger finden, die mit Ihrer Unterschrift die Sanitätsreform für vorerst sechs Monate außer Kraft setzen, um dann mit 13.000 weiteren Unterschriften eine Volksabstimmung einzuleiten.“
Nach Ansicht Pöders ist diese Bestimmung, die jetzt bei der SVP nachträglich Bauchweh verursacht, auch nicht so einfach aus dem neuen Volksabstimmung Gesetz zu streichen.
„Das neue Volksabstimmungsgesetz tritt erst in drei Monaten in Kraft. Danach wird der neue Landtag sicher Monate brauchen, bis er die neue Landesregierung eingesetzt hat und gesetzgeberisch tätig wird. Und sollte dann der Landtag diese Bestimmung Anfang nächsten Jahres eventuell wieder aus dem Volksabstimmungsgesetz streichen, dann dauert es wieder drei Monate, bis das wirksam würde. In der Zwischenzeit könnte aber diese Streichung einer Volksabstimmung unterzogen werden, und das Volk könnte sagen: Nein, dieser Passus bleibt im Gesetz.“
Pöder rät der SVP zu mehr Gelassenheit im Umgang mit der direkten Demokratie. „Wenn man ordentliche Gesetze macht, braucht man auch nicht zu fürchten, dass sie gekippt werden.“
Köllensperger: „Wenig ist besser als nichts“
Das Team rund um den Landtagsabgeordneten Paul Köllensperger meint hingegen, dass am Ende ein „Kompromiss des Kompromisses“ herausgekommen sei. Der Gesetzesentwurf sei als kleinster gemeinsamer Nenner in den Landtag gekommen und habe unterwegs noch einmal Federn lassen müssen.
Trotzdem sei das verabschiedete Gesetz ein Schritt vorwärts in Richtung mehr Mitbestimmung der Südtiroler Bürger. „Auffallend war das Misstrauen der SVP und anderer Mitglieder der Opposition gegenüber der direkten Demokratie. Eine größere Beteiligung der Bürger wird immer noch als Risiko und nicht als Vorteil gesehen. Das ist nicht unsere Vorstellung von Politik: Was sollte ein Politiker auch befürchten, der im Interesse der Bürger arbeitet?“, fragt Paul Köllensperger.
Demokratie sei nicht nur ein Regelwerk oder eine institutionelle Angelegenheit: Sie brauche auch mutige, informierte und aktive Bürger, die am politischen Leben ihres Landes teilnehmen wollen. „Die Instrumente der direkten Demokratie bieten die Möglichkeit, die Belange der Bürger besser wahrzunehmen und ihre Bedürfnisse direkt zu erfüllen. Zudem erhalten die Bürger Instrumente, um gegen Gesetze zu agieren, die nicht für das Gemeinwohl der Bürger verfasst werden. In diesem Sinne begrüßen wir das neue Gesetz mit seinem nun auf 25 Prozent reduzierten Beteiligungsquorum und mit dem bestätigenden Referendum auf Landesgesetze. Die Türe ist offen für weitere Initiativen zusammen mit den Bürgern, um weitere Schritte in diese Richtung zu setzen“, so Köllensperger.