Unterberger und Floridia kritisieren Jagdgesetzentwurf

„Ein Gesetz, das Nesträuber begünstigt“

Mittwoch, 16. Juli 2025 | 11:13 Uhr

Von: mk

Rom – Der von der Regierungsmehrheit im Senat vorgelegte Gesetzesentwurf zur Jagd verschärft die Problematik der Wilderei von Vögeln. Davon sind die Senatorinnen Julia Unterberger und Aurora Floridia von der Autonomiegruppe im Senat zumindest überzeugt. Im Senat hat die Behandlung des Gesetzesentwurfs begonnen.

„Zu den alarmierendsten Punkten des Gesetzentwurfes gehört die Regelung, die den uneingeschränkten Einsatz lebender Vögel als Lockvögel für die Jagd erlaubt“, erklären Unterberger und Floridia. Es handle sich um grausame Praktiken. In manchen Regionen gehören sogar Methoden, wie das Ausstechen der Augen von Lerchen und Drosseln mit erhitzten Nadeln dazu – mit dem Ziel, sie zum ununterbrochenen Singen zu bringen.

Während die Gesetzgebung des Landes Südtirol den Einsatz von Lockvögeln verbietet, hebt der staatliche Gesetzentwurf sämtliche Begrenzungen hinsichtlich der Anzahl der gehaltenen Lockvögel auf. „Eine Entscheidung, die Kontrollen nahezu unmöglich macht und den illegalen Handel zusätzlich begünstigt“, so die Senatorinnen.

Laut der Studie The Killing von BirdLife International fallen in Italien jedes Jahr über fünf Millionen Vögel der Wilderei zum Opfer. Ins Trentino-Südtirol kommen zwischen Mai und Juni Dutzende Wilderer, um Nester von Singvögeln zu plündern. Diese werden gefangen, in kleine Käfige gesperrt und als lebende Lockvögel verwendet.

Bei einem Einsatz der Trienter Forstbehörde im Jahr 2019 wurde ein Netzwerk von 18 Personen mit einem Umsatz von 20.000 Vögeln und einem geschätzten Gesamtwert von mehreren 100.000 Euro zerschlagen.

Italien liegt nach Ägypten an zweiter Stelle, was die Zahl der im Mittelmeerraum gefangenen oder getöteten Vögel betrifft. Laut Legambiente wird nur etwa jeder 20. Wilderer tatsächlich gefasst.

Es sei kein Zufall, dass gegen Italien bereits ein Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Union vorliegt, weil es die europäische Vogelschutzrichtlinie nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Wilderei und des illegalen Handels mit Wildvögeln, so Unterberger und Floridia.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf keine Maßnahmen zur Förderung bleifreier Munition vor, obwohl Italien die Nichteinhaltung der REACH-Verordnung vorgeworfen wird, welche die Verwendung von Bleimunition in Feuchtgebieten verbietet, während in Italien dazu Ausnahmeregelungen zulässig sind – auch das ist laut den Senatorinnen ein klarer Kritikpunkt

„Es braucht eine klare Kehrtwende. Die Vogeljagd und der Einsatz lebender Lockvögel müssen nicht erleichtert, sondern verboten werden. Die Strafen für Wilderei müssen verschärft werden. Es handelt sich hierbei nicht um Folklore oder Tradition, sondern um einen Angriff auf die biologische Vielfalt – und um ein Verbrechen an Tieren, das entschieden bekämpft werden muss“, betonen Unterberger und Floridia abschließend.

Bezirk: Bozen

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