50 Jahre Statut der ArbeiterInnen

Ein Tag zum Feiern – ein Tag zur Sorge

Dienstag, 19. Mai 2020 | 21:07 Uhr

Bozen – Am 20. Mai 1970, also vor genau 50 Jahren, wurde in Italien das Gesetz Nr. 300, besser bekannt als das Statut der ArbeiterInnen bzw. Arbeitnehmerstatut (Statuto dei Lavoratori), erlassen.

“Zwar hatte bereits der erste Artikel der Verfassung von 1948 den Wert der Arbeit anerkannt und festgeschrieben „Italien ist eine demokratische, auf die Arbeit gegründete Republik“, doch in der täglichen Praxis war davon nicht viel zu spüren. Das Bild der ArbeitnehmerInnen war in den ersten Jahrzehnten der Nachkriegszeit noch geprägt von starker, ja vollkommener Abhängigkeit. Wie einst die LandarbeiterInnen auf den großen Gutshöfen des 19. Jahrhunderts waren sie den Entscheidungen der Firmenleitung schutzlos ausgeliefert – wer nicht den Vorstellungen des Unternehmens entsprach, wurde aussortiert, ersetzt. Kritik an der Unternehmensführung, die Forderung nach besseren Arbeitsbedingungen oder nach Lohnerhöhungen wurden oft mit fristloser mit Entlassung beantwortet”, so Felix von Wohlgemuth, Co-Sprecher der Grünen.

“Das Statut der ArbeiterInnen leitet hier einen Paradigmenwechsel ein, welcher die Arbeitswelt in Italien grundlegend verändern sollte. Mit diesem fundamentalen Gesetz wurde nach Jahrzehnten des Klassenkampfes, der Ausbeutung und der Schutzlosigkeit der Wert der Arbeit, das Grundrecht auf einen Arbeitsplatz und die Würde der ArbeitnehmerInnen gesetzlich verankert. Besonders geschützt und geregelt wurde auch die wichtige Arbeit der Gewerkschaften, sei es auf nationaler Ebene, als auch vor allem in den einzelnen Betrieben. Ohne diese starken Gewerkschaften hätten wir es heute mit einer Arbeitswelt zu tun, in der Ungleichheit und soziale Unsicherheit noch dramatischer zunehmen würden”, so Felix von Wohlgemuth weiter.

“Vor dem Hintergrund der Globalisierung und dem damit verbundenen Ruf nach Liberalisierung geriet das Statut der ArbeiterInnen in die Kritik. Es sei ein Hemmschuh für die Wirtschaft, zu unflexibel für den globalen Wettbewerb. Die Schutzbestimmungen wurden aufgeweicht und verwässert und immer mehr Arbeitsmodelle fielen nicht mehr in den Anwendungsbereich dieses wichtigen Gesetzes. Die Folge: Hundertausende Arbeitnehmerinnen stehen – vor allem jetzt in der Krise – schutzlos da. Scheinselbständige, prekär und befristete Beschäftigte treffen die Verwerfungen am Arbeitsmarkt am stärksten. Sie sind die ersten, welche nun – wie vor hundert Jahren – einfach aussortiert und durch noch billigere Arbeitsmodelle ersetzt werden. Diese Schutzlosigkeit von Millionen BürgerInnen, diese Unsicherheit in der eigenen Lebensplanung und diese Sorge um die Zukunft der Familie, birgt großen sozialen Sprengstoff, den es zu entschärfen gilt”, fährt Felix von Wohlgemuth fort.

“Wir müssen als demokratische Gesellschaft den Wert der Arbeit und insbesondere der ArbeitnehmerInnen wieder in den Mittelpunkt politischen Handelns stellen. Wir müssen erneut für sichere und fair bezahlte Arbeitsplätze, für die Würde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kämpfen – nicht gegen Unternehmen, sondern gemeinsam mit diesen. Das Statut der ArbeiterInnen mag heute wie eine alte Dame erscheinen, doch sind die darin enthaltenen Werte gerade jetzt moderner und wichtiger als selten zuvor in seiner 50jährigen Geschichte”, abschließend Felix von Wohlgemuth.

Von: ka

Bezirk: Bozen