Von: mk
Bozen/Rom – „Als überzeugte Föderalistin bedaure ich eine staatliche Intervention wie jene in Apulien. Aber die Region selbst trägt die Verantwortung dafür, das Gesetz zur Förderung der Vertretung der Frauen in den Regionalräten nicht umgesetzt zu haben, sodass der Staat seine Hoheitssbefugnisse ausüben musste“, betonte die Vorsitzende der Autonomiegruppe, Julia Unterberger, heute im Plenum des Senats zum Gesetz über die doppelte Vorzugsstimme in Apulien. Sie kündigte an, ihre Gruppe werde dafür stimmen.
„Im Kampf um eine substanzielle Gleichstellung ist in Italien gerade das Ungleichgewicht in der politischen Vertretung besonders gravierend. Daher sind, wie im Artikel 51 der Verfassung festgeschrieben, ausgleichende und korrigierende Maßnahmen erforderlich, um allen Bürgern beider Geschlechter den gleichen Zugang zu gewählten Ämtern zu garantieren“, so Unterberger. Die Republik sei angehalten, die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen aktiv zu fördern.
Daher gebe es eine ganze Reihe von normativen Eingriffen in die Wahlgesetze, u.a. das Gesetz aus dem Jahr 2016 über das Gleichgewicht in der Geschlechtervertretung in den Regionalräten: Gemäß diesem müssen die Regionen mindestens zwei Vorzugsstimmen vorsehen, von denen eine einem Kandidaten des jeweils anderen Geschlechts vorbehalten ist.
„Eben diese Norm hat Apulien seit vier Jahren nicht umgesetzt. Aber es gibt auch noch andere Regionen mit Normalstatut, die dies noch nicht getan haben. Auch in der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol war es, trotz des Drängens der Frauen, noch nicht möglich, die Verpflichtung zur Geschlechteralternanz bei der Vergabe von Vorzugsstimmen einzuführen. Da das Wahlsystem vier Vorzugsstimmen vorsieht, die traditionell auch verwendet werden, wäre es eine sehr wirksame Maßnahme gewesen“, so Unterberger.
„Wir stimmen heute für eine Maßnahme für die Frauen. Und wir tun dies mit der Überzeugung, dass Apulien allen jenen, die an den Wert der lokalen Autonomien glauben, keinen guten Dienst erwiesen hat, auch den Regionen mit Normalstatut nicht“, meint Unterberger abschließend.