Von: mk
Bozen – Am heutigen Dienstagnachmittag stand die Behandlung von zwei Landesgesetzentwürfen auf der Agenda des II. Gesetzgebungsausschusses des Landtags (Landwirtschaft und Forstwirtschaft, Umweltschutz, Raumordnung, öffentliche Gewässer, Energie): zum einen Nr. 123/22 Agri-Camping | Camping auf dem Bauernhof: Änderung Landesgesetz vom 19. September 2008, Nr. 7, „Regelung des ‚Urlaub auf dem Bauernhof“ (eingebracht vom Abg. Peter Faistnauer), zum anderen Nr. 124/22 Schutz der aquatischen Lebensräume und nachhaltige Fischerei (eingebracht von LR Arnold Schuler).
„Der Gesetzentwurf zum Agri-Camping wurde ausgesetzt“, berichtete Ausschussvorsitzender Franz Locher im Anschluss an die Sitzung. „Dies deshalb, weil es im Rahmen des Landestourismusentwicklungskonzeptes eine Arbeitsgruppe zu den Campingplätzen gibt und es das Ziel ist, eine ganzheitliche Lösung für die Campingplätze in Südtirol zu finden.“
Der Entwurf für das Landesfischereigesetz dagegen wurde von den anwesenden Ausschussmitgliedern (Vorsitzender Locher und Abg. Amhof, Dello Sbarba, Faistnauer, Lanz, Repetto, Vallazza) einstimmig gutgeheißen. „Zuvor sind für mehrere umstrittene Punkte Lösungen gefunden worden“, erklärte Ausschussvorsitzender Locher und verwies in diesem Zusammenhang auf die Definition für offene und geschlossene Gewässer, auf die Definition der Schongewässer und darauf, dass eine Regelung dazu gefunden wurde, welche Fischarten in offene und geschlossene Gewässer eingesetzt werden dürfen. „Und während im ursprünglichen Entwurf vorgesehen war, dass jemand, der eine Wasserableitung beantragt, einen Konsens mit dem Fischereirechtsinhaber finden muss, bevor der Antrag vom Amt weiter behandelt wird“, unterstrich Locher, „haben wir uns im Ausschuss darauf verständigt, dass Ableitungen wie bisher über die Gewässernutzung geregelt werden.“ Wäre es bei der Voraussetzung des Konsenses geblieben, so Locher weiter, hätten Fischereirechtsinhaber eine Wassernutzung blockieren können.