Was sich bald bei Überweisungen ändert

EU-Instant-Payment-Verordnung tritt ab morgen

Mittwoch, 08. Oktober 2025 | 09:47 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Ab morgen gilt in der gesamten EU eine neue Verordnung für Echtzeitüberweisungen. Diese sogenannten Echtzeitüberweisung „Instant Payment“ bringen viele Vorteile: Das Geld ist innerhalb von zehn Sekunden auf dem Empfängerkonto verfügbar – rund um die Uhr, an jedem Tag des Jahres. Doch gerade diese verkürzte Ausführungszeit birgt Risiken. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) weist darauf hin, dass es bereits zahlreiche Betrugsfälle gab, bei denen Betrüger Echzeitüberweisungen missbraucht haben. Weil das Geld in Echtzeit überwiesen wird, ist ein nachträgliches Eingreifen praktisch unmöglich.

Mit der EU-Verordnung 2024/886 wurden wichtige Neuerungen eingeführt, die Echtzeitüberweisungen für Verbraucher sicherer und günstiger machen sollen. Gleichzeitig werden Banken und Zahlungsdienstleister verpflichtet, zusätzliche Kontrollen durchzuführen.

Mehr Sicherheit durch Namensprüfung

Banken und Zahlungsdienstleister werden verpflichtet, einen kostenlosen Service zur Namensprüfung anzubieten. Vor der Ausführung einer Echtzeitüberweisung kann überprüft werden, ob der eingegebene Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhaber übereinstimmt. Gibt es Abweichungen – etwa bei einem angeblichen „Verkäufer“ – wird der Kunde gewarnt und die Überweisung kann abgebrochen werden.

Regelmäßige Sicherheitsprüfungen

Zusätzlich müssen Zahlungsdienstleister künftig täglich kontrollieren, ob ihre Kunden auf EU-Sanktionslisten stehen. Diese systematische Überprüfung soll verhindern, dass Geld in die falschen Hände gelangt.

Mehr Kontrolle für Verbraucher

Ein weiterer Vorteil: Kunden können künftig eigene Höchstbeträge pro Tag oder pro Transaktion für Echtzeitüberweisungen festlegen. Damit lässt sich das Risiko zusätzlich begrenzen. Wir regen jedoch an, dass Banken bei Änderungen dieser Limits zusätzliche Sicherheitsmechanismen einführen – etwa indem eine Erhöhung des Tageslimits erst nach einigen Stunden wirksam wird und nicht sofort. So hätten Verbraucher im Ernstfall mehr Zeit, um auf mögliche Betrugsversuche zu reagieren.

Gebühren dürfen nicht höher sein

Schließlich schreibt die Verordnung vor, dass die Kosten für Echtzeitüberweisungen nicht höher sein dürfen als die Gebühren für herkömmliche Euro-Überweisungen.

„Echtzeitüberweisungen sind in manchen Situationen sehr praktisch, etwa falls eine Versicherung zu verfallen droht, oder bei einem Kauf von Waren zweiter Hand eines gewissen Werts. Dennoch gilt: Schnell ist nicht immer sicher. Die neue EU-Verordnung bringt mit Namensprüfung, täglichen Kontrollen und Gebührenbegrenzung wichtige Verbesserungen. Entscheidend wird aber sein, wie zuverlässig die Technik funktioniert und wie klar die Kunden informiert werden. Positiv ist auch die Möglichkeit, eigene Höchstbeträge festzulegen – vorausgesetzt, Banken sichern etwaige Änderungen mit zusätzlichen Hürden ab.“ so Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS.

Bezirk: Bozen

Kommentare

Aktuell sind 5 Kommentare vorhanden

Kommentare anzeigen