Arbeit wird am Nachmittag fortgesetzt

Europagesetz und Verbindlichkeiten außer Etat genehmigt

Donnerstag, 09. November 2017 | 13:29 Uhr

Bozen – Im Landtag wurden heute zwei Gesetzentwürfe genehmigt: Das Gesetz enthält formelle Anpassungen der Begriffe und die Möglichkeit zur Förderung kleiner Skigebiete. Gesetzentwurf zu außeretatmäßigen Verbindlichkeiten ohne Debatte genehmigt.

Landesgesetzentwurf Nr. 139/17: „Bestimmungen zur Erfüllung der Verpflichtungen der Autonomen Provinz Bozen, die sich aus der Zugehörigkeit Italiens zur Europäischen Union ergeben (Europagesetz des Landes 2017)“, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher). Es handle sich vor allem um Änderungen der Begriffe, um Klarstellungen, erklärte LH Arno Kompatscher, außerdem um Bestimmungen zum Seilbahnwesen, die auch eine Förderung kleinerer Skigebiete ermögliche.
Da sich niemand zur Generaldebatte meldete, wurde gleich zur Artikeldebatte übergegangen. Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte abgehalten wurde.

Art. 13 betrifft die Berufsbildung.
Brigitte Foppa kritisierte, dass damit das geltende Berufsbildungsgesetz abgeschafft und durch einen vagen Artikel ersetzt wird, der der Landesregierung alle Details überlasse. LH Arno Kompatscher antwortete, dass damit Artikel abgeschafft würden, die schon seit Jahren nicht mehr angewandt würden. Die Bestimmungen zum Europäischen Sozialfonds würden dagegen genauer formuliert.
Der Artikel wurde mit 17 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt.

Art. 15 betrifft das Seilbahnwesen.
Riccardo Dello Sbarba fragte, ob die Förderung des Seilbahnbaus mit dem EU-Verbot für öffentliche Förderung im Einklang sei. Er beantragte die Streichung der entsprechenden Bestimmung zur Förderung von Freizeitanlagen. Brigitte Foppa wollte die Förderung auf Skigebiete einschränken, die ausschließlich und nicht nur hauptsächlich auf Südtiroler Gebiet lägen. Sie forderte auch die Streichung der Rückwirksamkeit auf bereits vorliegende Gesuche. Es gehe vor allem um private Anlagen, bestätigte LH Arno Kompatscher. Damit würden aber nicht die EU-Bestimmungen verletzt, die EU sehe diese Art von Förderung ausdrücklich vor. Die Bestimmung betreffe nicht die großen bekannten Skigebiete. Die Landesregierung sei der Meinung, dass es ausreiche, wenn ein Skigebiet vorwiegend auf Südtiroler Gebiet liege; dann könne man das Ganze fördern. Das beruhe auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit, denn auch Tirol habe eine ähnliche Bestimmung. Die Einreichetermine seien für alle Gesuche verschoben worden, damit habe man einen sauberen Schnitt. LH Kompatscher schlug zudem einige formelle Anpassungen am Text vor. Walter Blaas verteidigte den ursprünglichen Text gegen die Änderungsanträge von Foppa.
Die Änderungsanträge der Grünen wurden abgelehnt, jene Kompatschers angenommen. Der Artikel wurde mit 18 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt.

Zu Art. 24 zu den Garantiegenossenschaften fragte Myriam Atz Tammerle, ob es einen Unterschied zwischen Betrieben gebe, die in einer Genossenschaft seien und solchen, die nicht Mitglieder seien. Die Förderung komme allen zugute, antwortete LH Arno Kompatscher, denn es würden nur diese Genossenschaften gefördert, und alle Betriebe könnten deren Dienste in Anspruch nehmen, um zu einem günstigeren Kredit zu kommen.

Die anderen Artikel wurden ohne Debatte und ohne Gegenstimme genehmigt.

LH Arno Kompatscher bedankte sich bei den Mitarbeitern für die Hilfe bei der Erstellung des Gesetzentwurfs. Dieser werde auch dazu beitragen, dass dem Landtag weniger Omnibusgesetze vorgelegt werden müssten.

Der Gesetzentwurf wurde mit 18 Ja bei 12 Enthaltungen genehmigt.

Landesgesetzentwurf Nr. 143/17: “Außeretatmäßige Verbindlichkeit” (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Kompatscher). Laut EU-Harmonisierungsbestimmung zu den Haushalten müssten solche Ausgaben mit eigenem Gesetz genehmigt werden, erklärte LH Arno Kompatscher. Es gehe um Ausgaben in verschiedensten Bereichen.

Auf Nachfrage von Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) erklärte LH Kompatscher, dass das Institut für alpine Notfallmedizin mit der Uni Padua zusammenarbeite. Aus den Abonnements könne man nicht auf einen Überhang italienischer Zeitungen schließen, es gehe in diesem Gesetz nur um jene, die nicht auf dem normalen Wege eingekauft wurden.

Die drei Artikel des Gesetzentwurfs wurden ohne Debatte genehmigt. Der Gesetzentwurf wurde mit 17 Ja und 13 Enthaltungen genehmigt.

 

Am Nachmittag wird mit dem Gesetz zu Änderungen am laufenden Haushalt und dann mit der Neuordnung der örtlichen Körperschaften fortgefahren.

Von: luk

Bezirk: Bozen