„Wichtige Forderung der JG wurde erfüllt“

Ferialjobs und Sommerpraktika sind auch 2020 möglich

Mittwoch, 17. Juni 2020 | 15:53 Uhr

Bozen – In einer gemeinsamen Aussendung, zeigen sich sowohl der Landesjugendreferent, Dominik Oberstaller, sowie die Landtagsabgeordnete der Jungen Generation in der SVP, Jasmin Ladurner, darüber erfreut, dass es gelungen ist, auch für diesen Sommer die rechtlichen Rahmenbedingungen zu setzen, damit Sommerpraktika bzw. Ferialjobs für Jugendliche möglich sind.

„Ferialjobs und Sommerpraktika sind für viele die erste Gelegenheit, um in einen Schritt in die Arbeitswelt zu setzen und sich mit bestimmten Berufsbildern auseinanderzusetzen. Schließlich sind sie auch oftmals integraler Bestandteil der Ausbildung“, so Ladurner und Oberstaller.

„Dass es gelungen ist, trotz Krisensituation, vernünftige Rahmenbedingungen zur Gewährleistung von Praktikumsstellen zu schaffen ist umso erfreulicher und ist bereits seit einigen Wochen eine der zentralen Forderungen der Jungen Generation, die sich jetzt erfüllt hat!“, meint Oberstaller. Letztlich dürfe man eines nicht vergessen: Obwohl im Vordergrund von Praktika oder Sommerjobs das Sammeln von Erfahrung steht, würden sie für nicht wenige auch ein wichtiges zusätzliches Geld bedeuten, womit Studium oder Ausbildung mitfinanziert werden. „Ich danke deshalb auch allen Mitwirkenden und Verantwortlichen im Namen der JG ausdrücklich, die zur Erreichung dieses Ziels beigetragen haben“, so Oberstaller.

Auch die Landtagsabgeordnete Jasmin Ladurner stimmt dem zu und unterstreicht zusätzlich, dass die rechtliche Gewährleistung von Praktikumsstellen (auch in Krisenzeiten) neben dem wichtigen Aspekt der Ausbildung und finanziellen Selbstständigkeit der Jugendlichen zudem einen wirtschaftlichen Mehrwert schaffe. „Im Rahmen von Praktika werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von morgen ausgebildet. Im Zuge solcher Anstellungsverhältnisse ergeben sich in einem zweiten Moment häufig wertvolle Arbeitsbeziehungen – sowohl für den Betrieb, als auch für die Arbeitenden. Klar ist aber, dass Praktikantinnen und Praktikanten nicht als Ersatz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lohnausgleich eingesetzt werden dürfen.“

Von: mk

Bezirk: Bozen