Von: mk
Bozen – Nicht-EU-Bürger sind seit heuer verpflichtet, Gesellschaftskurse zu besuchen und Sprachnachweise vorzulegen, um ein Ansuchen für das Kinder- oder Familiengeld des Landes stellen zu können. Die Landesregierung hat kürzlich die Gründe für eine Befreiung von diesen Voraussetzungen verschärft. Die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair reichte diesbezüglich eine Anfrage im Landtag ein, um die Hintergründe für diesen Schritt zu ergründen.
„Jüngst hat die Landesregierung die Kriterien auf Befreiung von Sprach- und Gesellschaftskursen, welche die Nicht-EU-Bürger für zusätzliche Leistungen des Landes Südtirols vorweisen müssen, auf gesundheitliche Gründe eingegrenzt. Bisher waren die Gründe, die eine Befreiung rechtfertigen, nicht klar definiert“, hält die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair in einer Aussendung einleitend fest und verweist auf den Beschluss der Landesregierung Nr. 65 vom 24. Januar 2023.
„Die Landesregierung hat bereits im September 2022 die entsprechenden Richtlinien für die Nicht-EU-Bürger beschlossen, die nun nach wenigen Monaten nachgebessert werden müssen. Vielleicht gab es eine große Anzahl an Anträgen auf Befreiung oder die zuständige Antidiskriminierungsstelle wollte die Kriterien genauer definiert wissen“, gibt die freiheitliche Landtagsabgeordnete zu bedenken. „Eine Anfrage soll klären, wie viele Anträge auf Befreiung von den Sprachnachweisen die Nicht-EU-Bürger bisher eingereicht haben und welche Gutachten dazu die Antidiskriminierungsstelle ausgestellt hat“, so Ulli Mair.
„Das Prinzip ‚Fordern und Fördern‘ darf nicht ausgehöhlt werden und deshalb ist es richtig, wenn Lücken geschlossen und Unklarheiten aus der Welt geschaffen werden. Ziel müssen die nachgewiesenen Integrationsanstrengungen der Nicht-EU-Bürger bleiben, wenn diese um die Zusatzleistungen des Landes ansuchen“, betont die freiheitliche Landtagsabgeordnete Ulli Mair abschließend.