Mehrere Gesetzentwürfe behandelt

Finanzausschuss billigt Gesetzentwürfe zum Nachtragshaushalt

Dienstag, 03. Juli 2018 | 12:33 Uhr

Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Gesetzentwurf Nr. 160/18 zur allgemeinen Rechnungslegung des Landes für das Finanzjahr 2017 mit fünf Ja (Christian Tschurtschenthaler, Maria Hochgruber Kuenzer, Otto von Dellemann, Oswald Schiefer und Elena Artioli), zwei Gegenstimmen (Paul Köllensperger, Hans Heiss) und einer Enthaltung (Roland Tinkhauser) und den Gesetzentwurf Nr. 165/18 mit der Allgemeinen konsolidierten Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2017 mit fünf Ja (Tschurtschenthaler, Hochgruber Kuenzer, von Dellemann, Schiefer und Artioli) und drei Gegenstimmen (Heiss, Köllensperger, Tinkhauser) gutgeheißen.

Anschließend wurde der Gesetzentwurf Nr. 166/18 – Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2018 und für den Dreijahreszeitraum 2018-2020 – mit fünf Ja (Christian Tschurtschenthaler, Maria Hochgruber Kuenzer, Otto von Dellemann, Oswald Schiefer und Elena Artioli) und drei Enthaltungen (Heiss, Köllensperger, Tinkhauser) gutgeheißen, der Landesgesetzentwurf Nr. 167/18 – Nachtragshaushaltdes Landes Südtirol für das Finanzjahr 2018 und für den Dreijahreszeitraum 2018-2020 – mit fünf Ja (Tschurtschenthaler, Hochgruber Kuenzer, von Dellemann, Schiefer und Artioli), einer Gegenstimme (Heiss) und zwei Enthaltungen (Köllensperger, Tinkhauser).

Der Ausschuss hat schließlich den Landesgesetzentwurf Nr. 164/18 -­ Außeretatmäßige Verbindlichkeit – mit fünf Ja (Tschurtschenthaler, Hochgruber Kuenzer, von Dellemann, Schiefer und Artioli) und zwei Gegenstimmen (Heiss, Köllensperger) gebilligt.

Die Gesetzentwürfe wurden, wie Vorsitzender Christian Tschurtschenthaler berichtet, ohne längere Debatten und mit nur wenigen Änderungen gutgeheißen. Er verweist diesbezüglich auf einen von LR Martha Stocker eingebrachten (und vom Ausschuss angenommenen) Änderungsantrag zum Gesetzentwurf Nr. 166, der die Aufnahme von Sanitätspersonal betrifft. Demnach kann bei befristeten Verträgen vom Zweisprachigkeitsnachweis abgesehen werden. Dafür muss das betroffene Personal aber in den ersten Monaten einen vierwöchigen Intensivsprachkurs belegen, um ein Mindestmaß an Sprachkompetenz in beiden Landessprachen zu gewährleisten.

Von: luk

Bezirk: Bozen