Von: luk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat heute den Landesgesetzentwurf Nr. 19/19 – Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2018, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher – und den Landesgesetzentwurf Nr. 26/19 – Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2018 – mit jeweils vier Ja (Helmut Tauber, Gerhard Lanz, Helmuth Renzler und Carlo Vettori) und drei Enthaltungen (Josef Unterholzner, Diego Nicolini, Hanspeter Staffler) gutgeheißen.
Der Ausschuss hat dann den Landesgesetzentwurf Nr. 25/19 – Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2019 und für den Dreijahreszeitraum 2019-2021, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher –mit vier Ja (Helmut Tauber, Gerhard Lanz, Helmuth Renzler und Carlo Vettori) und vier Nein (Josef Unterholzner, Diego Nicolini, Hanspeter Staffler und Paul Köllensperger) gutgeheißen. Der Abg. Staffler hat einen Minderheitenbericht angekündigt.
Ausschussvorsitzender Helmut Tauber verweist auf die Zahlen des Haushalts: insgesamt 6.420 Mio. Euro, ein Überschuss von 609 Mio., davon 428 Mio. freie Mittel und eine geringe Verschuldung von 0,02 Prozent. „Das wird sich sicher auf das Urteil der Ratingagenturen auswirken“, schätzt Tauber. Wie die verfügbaren Mittel auf die einzelnen Kapitel aufgeteilt werden, erläuterte heute LH Arno Kompatscher im Ausschuss. Ein Teil davon sind die Mittel für die Tarifverhandlungen zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag, für die 195,5 Mio. für die nächsten drei Jahre zur Verfügung gestellt werden, wie Generaldirektor Alexander Steiner mitteilte (das Gesamtpaket, einschließlich der Mittel der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Seniorenheime u.a. sowie 11,4 Mio. vom Land für die Schulen staatlicher Art, umfasst 310 Mio.) Heute wurde im Ausschuss auch ein entsprechender Änderungsantrag genehmigt, mit dem für diesen Zweck auch die Berücksichtigung des Preisniveaus in Südtirol möglich wird. „So kommen wir auf eine Erhöhung von 4,8 Prozent, mit dem staatlichen Index wären wir nur auf drei Prozent gekommen“, erklärt Steiner.
Der Gesetzgebungsausschuss hat heute schließlich den Landesgesetzentwurf Nr. 24/19 – Außertatmäßige Verbindlichkeit, vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von LH Kompatscher – mit sechs Ja (Tauber, Lanz, Renzler, Staffler, Vettori, Unterholzner) und einer Enthaltung (Nicolini).gutgeheißen.
Kritik der Grünen
“Es ist begrüßenswert, dass mit diesen Geldmitteln ein Teil des Kaufkraftverlustes für den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag ausgeglichen werden soll. Die vorgesehenen Geldmittel kommen aber ausschließlich den Landes- und Sanitätsbediensteten zugute. Die Mitarbeitenden in Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheimen sollen laut Auskunft des Landeshauptmannes über die jeweils eigenen Finanzierungsprogramme berücksichtigt werden”, so die Grünen in einer Stellungnahme.
Dies sei aber nicht nachvollziehbar, denn wo das Geld für die Mitarbeitenden der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime schlussendlich herkommen soll, wurde von der Landesregierung nicht nachvollziehbar erklärt. “Somit ist zu befürchten, dass von den rund 40.000 öffentlich Bediensteten nur 20.000 im Nachtragshaushalt 2019 berücksichtigt wurden. Der erlittene Kaufkraftverlust wurde für den Zeitraum 2019-2021 mit 4,8 Prozent beziffert, wobei die Lohnerhöhungen schrittweise gemacht werden sollen. Für den Restzeitraum des laufenden Jahres 1,5 Prozent, für das nächste Jahr 1,6 Prozent und 1,7 Prozent für das Jahr 2021”, so die Grünen.
“Völlig inakzeptabel ist hingegen, dass die öffentlich Bediensteten nichts von den wirtschaftlichen Boomjahren seit dem Jahr 2016 erhalten sollen. Das Landesgesetz zur Personalordnung sieht explizit vor, dass die öffentlich Bediensteten an der positiven wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben sollen. Um dieser Entwicklung in angemessener Art und Weise Rechnung zu tragen, bräuchte es zusätzliche 40 Millionen Euro auf dem Kapitel für Kollektivverträge 2019”, erklären die Grünen.
“SVP steht zu ihrem Wort”
SVP-Fraktionsvorsitzender Gert Lanz reagiert mit Unverständnis auf die Ablehnung des Nachtragshaushaltes durch die Oppositionsparteien in der dritten Gesetzgebungskommission des Landtages: „Die SVP steht zu ihrem Wort und hat im Nachtragshaushalt 200 Millionen Euro für die Erhöhung der Personalausgaben des Landes festgeschrieben“.
Die dritte Gesetzgebungskommission hat heute das Gesetz zum Nachtragshaushalt genehmigt. Dabei hat die Opposition gegen den Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher, der unter anderem 200 Millionen Euro für die noch auszuverhandelnden Gehaltserhöhungen der öffentlichen Bediensteten vorsieht, gestimmt. Lanz kritisiert diese Ablehnung: „Die Verhandlungen zwischen Landesverwaltung und Gewerkschaften sind am Laufen. Landeshauptmann Kompatscher hat einen umfassenden Vorschlag gemacht. Dieser sieht Mehrausgaben von ca. 300 Millionen Euro für die öffentlichen Bediensteten in den nächsten drei Jahren vor. 200 Millionen, die direkt die Landesverwaltung betreffen, sind nun in diesem Nachtragshaushalt enthalten. Der Vorschlag des Landeshauptmanns ist ausgewogen und vernünftig. Er trägt – unter Berücksichtigung der Möglichkeiten des Landeshaushaltes – den Gesamtinteressen Südtirols Rechnung.“
So sieht das auch der SVP-Abgeordnete Helmuth Renzler: „Mit diesem Nachtragshaushalt haben wir ein wichtiges Signal in Richtung Gehaltserhöhungen gesetzt. Es geht absolut in die richtige Richtung!“