Von: luk
Meran – Die Meraner Grünen wollen in einer Anfrage von der Regierung Dal Medico wissen, ob die Gemeinde um die vom Land zusätzlich zur Verfügung gestellten Gelder ansuchen wird, um dringende notwendige Arbeiten in Kindergärten, Kitas und Schulen umzusetzen.
Eine Zusatzvereinbarung zur Gemeindefinanzierung sieht vor, dass Gemeinden bis 28. Februar 2022 um Fördermittel für bestimmte Baumaßnahmen an Bildungsbauten ansuchen können. Die Liste Rösch/Grüne stellt dazu eine Anfrage an die Stadtregierung: “Will die Gemeinde Meran von dieser Finanzierung Gebrauch machen? Für welche konkreten Baumaßnahmen in welchen Kindergärten und Schulen?”
Die Gelder wären aus Sicht der Grünen dringend notwendig, “da die Liste an Mängeln lang ist, obwohl allein unter der Regierung Rösch fast 50 Millionen Euro in Kindergärten und Schulen investiert wurde, zum Beispiel in die neue Mittelschule Obermais, in die Grundschule Sinich und in die Schule Floriano Deflorian.”
„Die Sanitäranlagen im Kindergarten Obermais müssen dringend umgebaut werden“, weiß Julia Dalsant, Pädagogin und Gemeinderätin zu berichten, „Dasselbe gilt für den Kindergarten ‘Meran Stadt’ mit vier Abteilungen. Seit Jahren müssen dort immer wieder Mängel behoben werden. Wir haben den Anspruch, den Kindern und Jugendlichen optimale Bedingungen für ihre geistige und körperliche Entwicklung zu bieten. Dazu braucht es die richtigen Infrastrukturen, wie zum Beispiel den von uns geforderten Umbau des Kindergartens Schießstandstraße/Sissi“, ergänzt Gemeinderätin Claudia Bellasi.
„Wir begrüßen, dass die für Meran wegweisenden Projekte, wie das neue Schulzentrum in Untermais, die Schaffung mehrerer Kindergarten Sektionen im Gebäude der St. Nikolaus-Stiftung von der neuen Stadtregierung weiterverfolgt werden“, meint Fraktionssprecherin Madeleine Rohrer und ergänzt: „Es braucht eine langfristige Planung zur Instandhaltung der bestehenden Strukturen. Die Gelder des Landes sind eine Chance, die es zu nutzen gilt“.
Förderungen gibt es, laut Presseaussendung des Landes für die Anpassung an Brandschutzbestimmungen und die Behebung von Sicherheitsmängeln, für einen hohen Raumbedarf aufgrund der Schülerzahlen, für den Abbau architektonischer Barrieren, den Umbau der Sanitäranlagen sowie für Schalldämmmaßnahmen. Auch die Ausgaben für die Planung, ein notwendiger Liegenschaftsankauf oder zeitweilige Unterbringungskosten sind förderfähig.