Von: luk
Bozen – Im Rahmen der Aktuellen Fragestunde zu Beginn der ersten Sitzungsfolge 2026 des Südtiroler Landtages hat die Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder (Team K) eine Anfrage zur finanziellen Förderung von Studierenden der Gesundheitsberufe an der Claudiana eingebracht.
Hintergrund ist der Beschluss der Landesregierung Nr. 1106/2024, mit dem die Kriterien für eine jährliche Förderung von 3.500 Euro brutto genehmigt wurden. Voraussetzung für den Erhalt der Unterstützung ist die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung: Die Studierenden verpflichten sich, innerhalb von fünf Jahren nach Ausbildungsabschluss drei Jahre in Vollzeit im öffentlichen Landesgesundheitsdienst oder in Seniorenwohnheimen der Provinz Bozen zu arbeiten.
Rieder wies darauf hin, dass in den entsprechenden Beschlüssen keine ausdrücklichen Regelungen zur steuerlichen Behandlung der Förderung enthalten seien. Sie fragte unter anderem, wie viele Studierende die Verpflichtungserklärung unterzeichnet haben und wie der Förderbetrag steuerrechtlich einzuordnen sei.
Gesundheitslandesrat Hubert Messner erklärte in seiner Antwort, dass im Studienjahr 2024/25 insgesamt 144 Studierende die Verpflichtungserklärung unterschrieben hätten. Die Förderung werde steuerlich einem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit gleichgestellt und unterliege damit der Einkommenssteuer IRPEF sowie gegebenenfalls den entsprechenden Zuschlägen. Die konkrete Höhe der Abzüge hänge von verschiedenen individuellen Faktoren ab.
Rieder ersuchte abschließend um die schriftliche Ausfertigung der Antwort, um diese den betroffenen Studierenden zur Verfügung stellen zu können.




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